Arbeitgeber kündigt unterschriebenen Arbeitsvertrag noch vor ich anfange zu arbeiten?
Ich habe vor einem Monat ein Vorstellungsgespräch gehabt mit erfolgreichen Ergebniss. Am nächsten Tag habe ich auch bei meinem jetzigen Arbeitgeber, mit gutem Grund und gutem gewissen gekündigt . Jetzt ca. eine Woche vor Arbeitsbeginn hat mich der neue Arbeitgeber informiert das er eine bessere Arbeitskraft gefunden hat und dass er mich unter einem neuen Arbeitsvertrag einstellen möchte, natürlich auch weniger Geld. Meine Frage ist ob der neue Arbeitgeber das Recht hat das zu machen? Kann man bei sowas entschädigt werden?
4 Antworten
Wurde keine Probezeit vereinbart, gilt dies: "Die Kündigungsfrist richtet sich dann regelmäßig nach § 622 Abs. 1 BGB und beträgt vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines jeden Monats." http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-probezeit/02/
Mit Probezeit-Vereinbarung gilt: "Die Verlockung der Probezeitregelungen liegt in der kurzen Kündigungsfrist von regelmäßig zwei Wochen, wenn nicht etwa tarifvertraglich etwas anderes vereinbart ist." (Ebenda.)
Bis zum Ende der Kündigungsfrist schuldet der Arbeitgeber also das vereinbarte Gehalt.
Wer langfristige Sicherheit haben möchte, vereinbart am besten einen Zeitvertrag ohne Probezeit.
Fälle von Schadensersatz, weil man seine bisherige Stelle aufgegeben hatte, sind mir nicht bekannt.
Dem Arbeitgeber steht es stets frei, dem Arbeitnehmer eine Änderung des Arbeitsvertrags vorzuschlagen, auch mit weniger Gehalt. Der Arbeitnehmer muss dies ja nicht annehmen. Daher ist eine Änderungs-Kündigung der beliebtere Weg, um die Interessen des Arbeitgebers durchzusetzen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Lieber Gerd, eine Probezeit ist vereinbart (6 Monate) mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Danke für die Antwort
Er kann dich mit einer Frist von 14 Tagen taggenau kündigen.Gibt es einen Betriebsrat, ist dieser vorhet anzuhören.Schadenersatz kannst du leider vergessen.Würde mir schnell in den 14 Tagen etwas neues suchen .Für die Suche muss er dich für jedes Bewerbungsgespräch freistellen.
War eine Probezeit vereinbart? War eine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Kündigungsfrist für die Probezeit vereinbart?
Ist dir die Kündigung nachweislich schriftlich zugegangen?
Warum fehlen diese elementaren Informationen in der Frage?
Dann gilt der Arbeitsvertrag weiterhin.
Es kommt darauf an. Wenn du mehr Informationen preisgeben würdest, kann ich dir das genauer beantworten.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber dir nicht einfach irgendwie kündigen oder sonst etwas. Wenn er einen guten Grund hat, kann er dir aber absagen.
Hier braucht er keinen Grund.
Ja eine Probezeit ist vereinbart ( 6 Monate ) mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Die Kündigung ist nicht schriftlich erfolgt