muss ich meine minusstunden bei kündigung abbauen?
huhu kann mir jm helfen? habe ca 35 minusstunden für die ich nichts kann, weil in der firma in der ich arbeite anfang des jahres immer "schlecht wetter" ist und wir von unseren meistern gesagt bekommen dass wir zuhause bleiben müssen.jetz habe ich letze woche gekündigt und mir wurde nun gesagt ich muss die minusstunden wieder aufarbeiten damit mir die nicht vom lohn abgezogen werden.klar mach ich jetz überstunden wenn das von mir verlangt wird, aber wenn ich bis ende meiner kündigung noch minusstunden habe werden die mir dan tatsächlich vom geld abgezogen obwohl ich wirklich rein garnicht dafür kann?wär toll wenn mir jemand ne hilfreiche antwort geben könnte :) danke
5 Antworten
Ja da bist du zu gezwungen wenn du keine Lohneinbuße haben willst. Das ist nun mal so
Das ist nun mal so
Das ist Unsinn - und die Antwort so pauschal ist falsch!
Hallo
bei eigener Kündigung kann der Arbeitgeber verlangen das Minusstunden reingearbeitet werden, ja das ist so.
Wodurch diese Entstanden sind tut da leider nichts zu Sache und interessiert den Arbeitgeber auch nicht, das du zu Hause bleiben solltest hättest du ablehnen können bzw ein Schreiben verlangen in dem klar gestellt wird das es betrieblicher Urlaub ist der nicht negativ in Stunden oder Urlaubstagen aufgenommen werden (so hätte ich es gemacht, wäre dies abgelehnt worden wäre ich dort aufgetaucht und hätte gearbeitet)
Leider kannst du im Nachhinein nichts mehr machen außer dich entweder für die Restzeit Krank schreiben zu lassen oder die Stunden abzuarbeiten.
Alles gute
bei eigener Kündigung kann der Arbeitgeber verlangen das Minusstunden reingearbeitet werden, ja das ist so.
So pauschal gesagt ist das falsch - denn es kommt entscheidend darauf an, wie die Minusstunden entstanden sind und was zum Umgang mit ihnen vereinbart worden ist!
Wodurch diese Entstanden sind tut da leider nichts zu Sache und interessiert den Arbeitgeber auch nicht
Auch das ist schlicht falsch! Es kommt sehr wohl darauf an, wie sie entstanden sind - bei Mangel an Arbeit ist das das Betriebsrisiko des Arbeitgebers, das er nicht durch "Minusstunden" auf die Arbeitnehmer abwälzen darf!
das hät ich wohl mal tun sollen :/ krank schreiben möcht ich mich nicht lassen da ich kein schlechtes arbeitszeugnis haben möchte auch wenn sie das davon nicht abhängig machen dürfen und dadurch würd ich die minusstunden ja auch nicht reinholen.danke trotzdem :)
Mit Sicherheit bekommst du die "abgezogen" vom Lohn - du hast ja auch nicht gearbeitet.
Wie begründest Du die "Sicherheit"?
Wenn Du mit "du hast ja auch nicht gearbeitet" argumentierst, dann verkennst Du möglicherweise völlig die rechtliche Situation.
So pauschal ist die Antwort falsch!
Wenn die Minusstunden entstanden sind, weil der Arbeitgeber Dir nicht genug Arbeit anbieten konnte, obwohl Du arbeiten wolltest, fällt das in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers: Wenn er nicht genug Arbeit für die Arbeitnehmer hat, ist das sein Betriebsrisiko, das er nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen darf.
Hier greift das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1 und 3:
Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Mit anderen Worten: Du bist in diesem Fall so zu bezahlen, als hättest Du "ganz normal" gearbeitet und musst diese Zeit (die Minusstunden) auch nicht nacharbeiten!
Ohnehin besteht ein Verpflichtung zur Nacharbeit bei Minusstunden (oder das Recht des Arbeitgebers, Minusstunden zu verrechnen) auch nur, wenn vertraglich (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) die Führung eines Arbeitszeitkontos vereinbart worden ist und dabei auch geregelt wurde, wie mit Minusstunden zu verfahren ist.
Ohne eine solche Regelung ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die Nacharbeit von Minusstunden zu verlangen oder sie zu verrechnen!
Die Aussage
bei eigener Kündigung kann der Arbeitgeber verlangen das Minusstunden reingearbeitet werden, ja das ist so. Wodurch diese Entstanden sind tut da leider nichts zu Sache und interessiert den Arbeitgeber auch nicht
in der Antwort von Phoberos ist selbstverständlich falsch!
Zu auch "Minusstunden und Arbeitszeitkonto" siehe auch den Artikel "Keine Verrechnung von Zeitguthaben auf einem Arbeitskonto ohne Rechtsgrundlage in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 5 AZR 676/11" auf dieser Seite: http://www.hensche.de/Arbeitszeitkonto_Verrechnung_Zeitguthaben_Minusstunden_Arbeitszeitkonto_BAG_5AZR676-11.html
Wenn Du diese bis zur Kündigung nicht abgerissen bekommst,kannst Du damit rechnen,daß Dir der Lohn dementsprechend gekürzt wird.
So pauschal ist das falsch!