Arbeitsrecht - Tod des Arbeitgeber

5 Antworten

Wenn es keine Verwanten oder sonstige Erben gibt, bist du solange in einem Arbeitsverhältnis bis du eine schriftliche Kündigung erhällst. Das wäre jetzt der Fall vom Notar der eine Testamentseröffnung eröffnet oder vom Amtsgericht der denn Tod Bestätigt. Du brauchst ja einen Nachweiss für das AA das du nicht selbst gekündigt hast. Hier kannst du die entsprechenden Sachen nachlesen: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=547192&dstid=0&titel=Tod%2Cvon%2CArbeitnehmer%2Cund%2CArbeitgeber

Das Arbeitsrecht sieht folgendes vor:

Der Tod des Arbeitgebers - relevant wird diese Frage nur, wenn eine natürliche Person und keine Gesellschaft wie z.B. eine GmbH der Arbeitgeber ist - beendet das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers in aller Regel nicht, es wird vielmehr mit den Erben als neuem Arbeitgeber fortgesetzt. Anderes gilt im Ausnahmefall nur dann, wenn sich das Ende aus dem Zweck des Arbeitsverhältnisses entnehmen lässt (zu denken wäre zum Beispiel an den Fall, dass jemand für sich eine private Pflegekraft einstellt und dann verstirbt). Quelle RA Speker / Nierhaus / Stenzel

Es bedarf also keiner Kündigung und somit auch keiner Frist - das Arbeitsverhältnis endete am Todestag. Du kannst Antrag auf Arbeitslosengeld stellen ohne jeglichen Nachweis - allerdings wäre eine Kopie der Sterbeurkunde hilfreich als Nachweis um dumme Rückfragen auszuweichen.

Du hast auch nur Anspruch auf Bezahlung bis zum Todestag - das danach hätte dich eigentlich nicht mehr interessieren müssen, aber löblich, dass du es getan hast.

Für die noch ausstehende Vergütung muss der Staat gerade stehen, denn gibt es keine Erben, so ist der Staat der Rechtsnachfolger vom Amtswegen.

Was dein Betreuer erzählt ist quatsch.

Mit dem Tod des Arbeitgebers erlischt keinesfalls automatisch das Arbeitsverhältnis. Es geht vielmehr an die Erben über. Diese haben dann allerdings die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt zu kündigen.

Wenn keine gesetzlichen Erben da sind, wird der Nachlass zunächst vom Nachlassgericht verwaltet und geht dann an den Fiskus. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses steht dir aus der Erbmasse natürlich auch dein Gehalt zu. Schwierig wird es nur, wenn der Erblasser überschuldet war.

stelari  01.11.2012, 08:35

Ebenso falsch - handelt es sich beim Arbeitgeber um eine natürliche Person - wie hier in dem Fall - und es sind keine Erben vorhanden - was auch in der Frage steht - dann endet das Arbeitsverhältnis am Todestag des Arbeitgebers. Der Staat als Rechtsnachfolger ist zur Leistung von ausstehender Vergütung verpflichtet, auch wenn keine Erbmasse vorhanden ist.

Wenn es niemand gibt, der den Vertrag weiterführen könnte, weil er der Erbe ist, endet der Vertrag, da kein Vertragspartner mehr da ist.

cheffel 
Beitragsersteller
 01.11.2012, 23:02

Ihr Lieben, vielen Dank für die rege Beteiligung zur Beantwortung meiner Fragen. Im Moment weiß ich leider noch nicht genau, welche Antwort jetzt für mich zutrifft. Hier noch ein paar Erläuterungen meinerseits: Ich war als Einzelperson bei meiner Arbeitgeberin im Haushalt beschäftigt, in Teilzeit. Meinen Lohn erhielt ich über ein Steuerbüro, wo auch die Betreuerin der alten Dame arbeitet. Mit ihr habe ich vereinbart, dass ich noch bis 31.10.2012 im Haushalt arbeiten werde. Ein Herr, der wohl jetzt nach dem Tod der Betreuersein soll meinte erst, dass das Arbeitsverhältnis direkt mit dem Tod beendet sei, korrigierte jedoch dann auf den 31.10.2012. Ich habe jedoch bis 31.10. keine schriftl. Kündigung erhalten. In meinem Arbeitsvertrag steht aber Kündigung in Schriftform. Erbe der verstorbenen soll wohl das SOS Kinderdorf sein. Wer muss mir jetzt kündigen oder reicht diese mündl. Kündigung am Tel. schon aus? Habe ich ein Recht auf eine anschließende Kündigungsfrist? Ich muss ja auch Arbeitslosengeld beantragen, habe mich auch schon gemeldet.

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten.

der betreuer hat das sagen.....wer sonst....da niemand da sit..

stelari  01.11.2012, 08:32

Nein - mit dem Tod des Betreuten endet auch dessen Aufgaben und Pflichten - sie hat dem Betreuer gegenüber keinerlei Ansprüche zu stellen

ischdem  20.11.2012, 07:42
@stelari

es gibt sogar einen betreuer speciell für die bestattung