Arbeitsunfall (Steinschlag) mit Privat-Kfz. Wer kommt für den Vermögensschaden auf?

5 Antworten

I.d.R. steht dazu etwas in Deinem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.

Die meisten Firmen regeln das über eine Verpflichtung, dass man das Kraftfahrzeug Vollkaso zu versichern hat und bei solchen Schäden die Selbstbeteiligung vom Arbeitgeber erstattet wird.

qugart 
Beitragsersteller
 16.08.2017, 11:09

Das stimmt. Und wenn eben so eine Verpflichtung nicht im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt ist (wobei es dann fast immer einen weiteren Zuschuss braucht), dann hat der Arbeitgeber die vollen Kosten zu tragen. Zumindest wenn da Fahrlässigkeit außen vor gelassen wird. (Ansonsten nix bei grober, oder hälftig)

Ausweg wäre hier eine Dienstreisekasko, die der AG trägt.

Mit der Zahlung des Km-Geldes sind ALLE Kosten abgedeckt,also auch Unfall und Steinschlag.

qugart 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 07:25

Sicher? Ich dachte bislang da ist der Vermögensschaden für die Rückstufung abgedeckt. Darüberhinaus dann Dienstreise-Kasko.

qugart 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 07:35
@Novos

Ich rede von Deutschland.

qugart 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 11:34
@Novos

Okay, also muss der Schaden vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Gleiches habe ich dann auch auf der Seite des ADAC gefunden.

Novos  14.08.2017, 12:17
@qugart

Nein, da es bei Deiner normalen Tätgkeit passierte.

qugart 
Beitragsersteller
 16.08.2017, 11:05
@Novos

Käse. Du widersprichst da deiner vorherigen Antwort mit dem Link:

Nicht berücksichtigt sind in der Pauschale unvorhergesehene Ereignisse, wie etwa Unfälle oder Schäden durch Vandalismus oder sogar Diebstahl. Die so entstehenden Kosten sind mit der Kilometerpauschale nicht abgedeckt.

Ebenfalls: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/unfallabwicklung/besondere-faelle/

HAllo,

so wie es geregelt ist, deine Teilkaskoversicherung und nicht anders.

Beste Grüße

Dickie59

qugart 
Beitragsersteller
 16.08.2017, 11:06

Meine Teilkasko hat da so überhaupt nix damit zu tun. Außerdem wurde nach dem vermögensschaden gefragt.

Dickie59  16.08.2017, 11:34
@qugart

Wo definierst du bei einem Steinschlag einen Vermögensschaden?

https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensschadenhaftpflichtversicherung

Einen Vermögensschaden erleidet der Geschädigte, wenn er an der Ausübung seiner Tätigkeit (Termin verpasst - Vertragsabschluß ging an den Mitbewerber) den er zu beweisen hat, weil ein anderes KFZ seine Grundstücksausfahrt blockierte. (Klassisches Beispiel in der Ausbildung Versicherungskaufmann)

Wenn es keine Betriebsvereinbarung und individuelle Vereinbarung gibt, haftet der Arbeitgeber nicht für Dein Pech. Mit den 30 Cent sind deine Fahrzeugkosten abgegolten.

Bei Teilkaskoschäden gibt es keine Rückstufung.

Beste Grüße

Dickie59

qugart 
Beitragsersteller
 16.08.2017, 13:40
@Dickie59

Ähm...Vermögensschaden sind z.B. die entstehenden Kosten.

Zu den "Fahrzeugkosten sind abgegolten": schau dir die hier genannten Links an.

Dickie59  16.08.2017, 14:46
@qugart

das ist mir neu, das das Vermögensschäden sind. Das ist ein Sachschaden.

Der erste Link bestätigt dies, alle Kosten für Versicherungen....etc, d.H. für deinen entstandenen Schaden konntest du damit eine Kaskoversicherung finanzieren und somit unterliegt die Regulierung auf deiner Seite mit deiner Kaskoversicherung.

qugart 
Beitragsersteller
 16.08.2017, 15:06
@Dickie59

Sorry, du scheinst da nicht mit der Materie vertraut zu sein und liest auch die Links nicht durch.

Nix für ungut.

Dickie59  16.08.2017, 15:23
@qugart

Wer sachschaden mit Vermögensschaden verwechselt, nichts für ungut, dann würde ich die Schadensregulierung ablehnen und auf deinen link verweisen:

Zahlt der Arbeitgeber eine Kilometerpauschale kann
diese - je nach Höhe - im Einzelfall das Schadensrisiko des Arbeitgebers
abdecken. Diese Zahlung kann den Ersatzanspruch gegenüber dem
Arbeitgeber ausschließen. Zahlt er lediglich den steuerlich zulässigen
Kilometersatz, deckt dies nur den Rückstufungsschaden in der
Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Soll der Schaden am Kfz des
Arbeitnehmers mit abgedeckt werden, ist eine
Dienstreise-Kasko-Versicherung empfehlenswert oder ein Zuschuss zu einer
vom Arbeitnehmer abzuschließenden Vollkaskoversicherung.

Letzterer Absatz: Empfehlenswert, kein Muss.

Nix für ungut.

qugart 
Beitragsersteller
 16.08.2017, 16:25
@Dickie59

Mädel, ich als Arbeitgeber kann in so einem Fall keinen Sachschaden haben. Und auch wenn der Arbeitnehmer eine Teilkasko hat, dann ist der übrigbleibende Selbstbehalt ein Vermögensschaden, der dem Arbeitnehmer entsteht. Ebenso, wenn gar keine TK vorhanden ist. Dass es hier um eben so einen Vermögensschaden geht ist daher ersichtlich, dass gezielt nach einem Vermögensschaden bei einem TK-Schaden gefragt wurde.

Und in der von dir zitierten Passage steht eben genau drin, dass die Kilometerpauschale (steuerlich zulässig) nicht den Schaden am Kfz des Arbeitnehmers abdeckt, sondern eben nur die Kosten der Rückstufung bei Haftpflichtschäden.

Dickie59  17.08.2017, 10:54
@qugart

Bubi, dann formuliere als Arbeitgeber deine eigene Fachfrage genauer, wenn du die Antwort kennst: Abrechnung nach Bundesreisegesetz.

Der Rest ist dir dann bekannt.

qugart 
Beitragsersteller
 21.08.2017, 07:49
@Dickie59

Was kann ich denn dafür, wenn du da in eine völlig aussagekräftige Frage irgendwas reininterpretierst und dann auch noch völlig falsche Antworten gibst?

Bei Bundesreisegesetz musste ich jetzt aber zumindest lachen.

Wenn die Frontscheibe ersetzt werden muss, kommt deine Kfz-Teilkasko dafür auf.

Die Selbstbeteiligung ist dann deine Sache. Die kann aber dann mit der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

AG muss nix zahlen !

"Pauschale" wurde/wird ja gezahlt..,