KFZ-Versicherung: Schadensminderungspflicht HUK-Coburg zulässig?
Hallo zusammen,
ich habe mein Fahrzeug bei der HUK-Coburg versichert. Ich habe in meinem Vertrag Teil- und Vollkasko; freiE Werkstattwahl und den Rabattschutz inkludiert. Dementsprechend hoch ist auch der Beitrag für die KFZ-Versicherung.
Kürzlich wurde meine Windschutzscheibe durch einen Steinschlag so stark beschädigt, dass diese ausgetauscht werden muss. Ich habe einen Ford Focus mit etlichen Sensoren und Frontscheibenheizung.
Telefonisch wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, dass ich meine Werkstatt gem. Vertrag frei auswählen kann. Natürlich habe ich mein Auto zum Ford-Vertragshändler gebracht und ihm eine Vollmacht erteilt, dass er direkt mit meiner Versicherung abrechnen kann.
Heute erhalte ich einen Brief von der HUK, dass ich zwar freie Werkstattwahl habe, aber dennoch eine "Schadensminderungspflicht" habe. Es steht drin, dass die HUK den Austausch der Scheibe nur bis zu folgenden Höchstsätzen erstattet:
Bei Markenwerkstätten:
Stundenverrechnungssatz: 105,00€
Aufschlag für Ersatzteile: -10% auf UPE
Alternativ kann ich auch einfach in eine Partnerwerkstatt....
Ich habe jetzt mal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen. Da steht kein Wort über eine sogenannte "Schadensminderungspflicht" sondern nur "(...) die erforderlichen Kosten werden erstattet". Ich habe extra die Werkstattbindung ausgeschlossen und zahle daher auch einen höheren Beitrag und nun soll ich trotzdem in eine Partnerwerkstatt der HUK, da der Austausch ansonsten "zu teuer" werden kann.
Das Schreiben habe ich natürlich an meinen Ford-Händler geschickt und hoffe er rechnet dementsprechend ab. Dennoch bin ich sauer auf die HUK, dass einem noch vorgeschrieben wird, was eine Reparatur zu kosten hat.
Daher meine Frage, ob das Verhalten der HUK überhaupt zulässig ist?
Über das Verhalten der HUK bin ich sehr sauer, da ich auch sehr viele Versicherungen bei der HUK habe. Ich überlege gerade zu wechseln, da ich bei einem größeren Schaden das selbe Szenario befürchte.
Vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir beantworten ob das zulässig ist.
Viele Grüße
Franke94
9 Antworten
Kündigung raus und Alternative wählen.
Ja, es gibt eine Schadenminderungspflicht - wenn ich das Auto aber in einer Vertragswerks gebe, dann ist meine Schuldigkeit getan. Es ist ja nicht so, dass dadurch Dinge angerechnet werden, die nicht erforderlich sind. Und wenn doch, dann darf sich das die Werkstatt ans Bein binden.
Was möglich wäre, nur:
Warum so kühn?
Es wird doch alles bezahlt, Zitat:
Meine Vertragswerkstatt hat mir soeben geschrieben, dass die Sätze meiner Versicherung eingehalten werden.
Dass mein Autohaus innerhalb der Sätze abrechnet wusste ich erst nachdem ich die Frage gestellt habe.
Dafür kann aber ja die HUK nichts, wenn der VN bei der Auftragsvergabe blind und ohne zu fragen unterschreibt, egal was hinten rauskommt.
Und wenn die Vers. den VN anschreibt und eine Reparaturfreigabe erteilt, darf der Anspruchsteller auch seine Werkstatt fragen, passt es oder passt es nicht. Wozu eine Kündigung/Beschwerde, wenn alles passt bzw. auf den Berater vor Ort verzichtet wird?
Weiterhin alles Gute!
Warum so kühn?
Es wird doch alles bezahlt, Zitat:
Meine Vertragswerkstatt hat mir soeben geschrieben, dass die Sätze meiner Versicherung eingehalten werden.
Ich halte es für unzulässig - nicht die Versicherung bestimmt welche Stundensätze bzw. Ersatzteilpreise eine (Fach-)werkstatt berechnen darf.
Schadensminderungspflicht gilt in der Versicherungswirtschaft generell.
Dass du diese nicht beachtet hast, muss die HUK dir dann aber BELEGEN
Das bedeutet also, dass ich trotz freier Werkstattwahl zum billigsten gehen muss? - Das kann ich mir nicht vorstellen. Meine Werkstatt hat mir mitgeteilt, dass sie innerhalb der Sätze abrechnen. Dann wird sie Vers das wohl bezahlen! - Hoff ich zumindest
Naja, Du kannst natürlich jetzt sofort kündigen und Dir etwas passendes suchen.
Der Marktführer hält eben die Vorgaben des BGH ein, was die Minderungspflicht angeht. Auch ich möchte nicht, dass meine Beiträge unters Volk geworfen werden, nur weil einige VN glauben.
Wie hoch fällt denn Deine Zuzahlung aus, wenn Deine Werkstatt die Spielregeln kennt und auch einhält. Zitat:
Meine Vertragswerkstatt hat mir soeben geschrieben, dass die Sätze meiner Versicherung eingehalten werden.
Allzeit gute Fahrt.
Dass mein Autohaus innerhalb der Sätze abrechnet wusste ich erst nachdem ich die Frage gestellt habe.
Doch! War aber nicht lange danach ;)
Irgendwelche starren Stundensätze sind da nicht zulässig, wenn sie nicht vertraglich vereinbart wurden. Solange die tatsächlich angefallenen Kosten nicht vollkommen überzogen sind und v.a. dem Preisaushang der Werkstatt entsprechen (die also nicht extra teuer abrechnen, wenn sie hören "Versicherung zahlt"), dann ist die volle Summe zu regulieren.
Derartiges Regulierungsgebahren v.a. auch bei Glasschäden ist in letzter Zeit in der Branche leider üblich geworden. Wenn ich einen Glasschaden für einen meiner Kunden melde, schreibe ich mittlerweile immer dazu, dass derartige Kürzungen nicht den Bedingungen entsprechend und von mir reklamiert werden. Das klappt mal so, mal so. Wenn doch was abgezogen wird und dieser Abzug tatsächlich zu Unrecht erfolgt ist, dann mache ich eben die Reklamierung und meist wird dann auch nachreguliert.
Was sagt dein HUK Vermittler dazu? Das ist doch sein Job sich um sowas zu kümmern.
Danke für deine Antwort.
Ich warte erst mal ab wie sich das entwickelt. Meine Vertragswerkstatt hat mir soeben geschrieben, dass die Sätze meiner Versicherung eingehalten werden. Aber dennoch werde ich der HUK mal ein paar Zeilen dazu schreiben und den vertrag kündigen.
sehe ich genauso. War bisher eigentlich immer zufrieden mit der HUK. Aber dieses Verhalten finde ich inakzeptabel. Ich gehe ja nicht mit meinem Ford in die Porschewerkstatt....