Vom Versicherer regulierte Schäden in den letzten 3 Jahren, was zählt dazu?
Ich bin gerade beim Vergleich der KFZ-Versicherungen und habe eine Frage dazu. Ich hab vor nem Monat meine Windschutzscheibe (habe Vollkasko 300/150) getauscht wegen eines Steinschlags. Zählt diese Reparatur auch zu einem Schaden? Auf gutefrage.net schreibt einer, dass nur Schäden anzugeben sind, die eine Veränderung der Rabattstufen bewirken, Teilkasko ist davon nicht betroffen.
D.h. ich kreuze dann Nein an? Würde ich "Ja" ankreuzen, bliebe der Beitrag unverändert, aber mir gehts ums Prinzip.
3 Antworten
Klar ist das ein Schaden. Wenn irgendwo nach "Vorschäden" gefragt ist und das nicht explizit auf Vollkasko und Haftpflicht eingeschänkt ist, ist ein Glasschaden anzugeben.
Denn auf Kunden die alle 6 Monate ne Frontscheibe abrechnen, haben die meisten Versicherer keine Lust...
Wobei ein TK Schaden keinerlei Auswirkung haben sollte.
Schaden ist Schaden, unabhängig vom Umfang und Höhe.
Glasschaden zählt zu der Teilkaskoversicherung und wird in der Regel nicht abgefragt! Wichtig sind gemeldete Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoschäden wg. einer evtl. Rückstufung...
Gruß siola55