Berufsgenossenschaft Schule

3 Antworten

Ja, wenn der Schulbesuch die Heilung nicht verzögert oder die Heilungschancen verschlechtert. Du solltest das aber mit Deinem Arzt und Deinem Ausbildungsbetrieb unbedingt abspreche, damit es zu keinen Missverständnissen kommt, wenn Du in die Schule gehst für die praktische Ausbildung aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nutzt. Im Allgemeinen müsste Dein Arbeitgeber aber daran interessiert sein, dass Du Deine Ausbildung abschließt. Jedenfalls verlierst Du durch den Schulbesuch keinen versicherungsschutz, weder bei der BG noch bei der Krankenversicherung und auch Deine heilbehandlung durch den Arbeitsunfall wird dadurch nicht hinfällig. Dein Sachbearbeiter bei der BG wird Dich dazu aber auch beraten.

Hoi.

Das kommt auf den Arzt, die Schule und deinen Betrieb an. Wie kommst du den zur Schule und kannst du dort den Fuss auch hoch lagern? Wenn das geklärt werden kann, hat die BG auch nix dagegen.

Ciao Loki

Wenn dein D-Arzt(nur der D-Arzt)dir das ok dafür gibt und du deinen BG-Sachbearbeiter darüber informierst/fragst!.Als Patient bist du verpflichtet zur schnellen Genesung beizutragen,bist ja nun ein Kostenfaktor für die Versicherung:-))