Arbeitsrecht Vertrag?
Guten Abend,
ich habe Problem mit mein Arbeitsgeber, da ich in Elternzeit noch bin (2.Jahre) bis nächste Jahr und ein Kleinkind habe der noch gerade 1,5 halb Jahr alt ist habe ich freiwillig meine Stunden runter gestuft das ich aber noch drei mal die Woche nur arbeiten kann und das in bestimmte Zeiten.
also hab ich neue Arbeitsvertrag ohne Probezeit bekommen.
vorher hatten wir noch per email und dan noch persönlichen Gespräch Bezirksleiter Filialleiter und ich es wurde alles so gesprochen wie ich arbeiten könnte und wurde mündlich bestätigt
so und jetzt hieß es , es wäre nicht machtbar aber die neuen Arbeitsvertrag hatte ich neu unterschrieben gehabt die sagen soll mehr arbeiten zbs ich habe 20 std ausgemacht so steht in mein Vertrag habe auch gesagt das ich dan auch nur 3 mal arbeiten kann die mir beschtätigt wurde und dan abgelehnt soll flexibel sein auch mal 5 oder 6 mal arbeiten aber auch wegen der aktuellen Situation wegen corona hab ich keinen die auf meine kleine aufpasst da mein Mann selber arbeitet da ich meine kleine Babysitter gebe
ist das möglich das sie mich auch 25 oder 30 std arbeiten lassen können obwohl in mein vertag 20 std steht?
bitte um Rat
2 Antworten
Hallo,
im Einzelhandel ist es meist üblich bei Kundenandrang oder Warenlieferung die Mitarbeiter einfach länger arbeiten zu lassen. Rechtens ist das nicht. Da in einer Filiale meist nur der Leiter und dessen Vertreter einen Vollzeitvertrag besitzen muss alles andere auf Teilzeitkräfte verteilt werden. Da wird versucht , dass sie länger bleiben wie nötig oder es wird ihnen kurzfristig abgesagt.
Betriebsräte haben wenige Ketten. Wenn du dich weigerst, wird der Bezirksleiter kommen und dich mit dem Filialleiter zu einem Gespräch in dessen Büro bitten und mit Beendigung des Arbeitsvertrages drohen. Unbedingt solltest du eine Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht besitzen, denn im Streitfall zahlt jede Partei seine Kosten selbst, egal wer verliert. Und dann brauchst du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wie gesagt, du hast einen Rechtsanspruch auf deinen Dienstplan und wenn es halt nicht geht, dann kannst du auch nicht länger bleiben, bzw. eher kommen.
Es zählt das, was in deinem Vertrag steht.