Krank. Wie berechnet man die tage?

4 Antworten

Du hast im Krankheitsfall nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip dasjenige an Entgelt zu erhalten, was Du erhalten hättest, wenn Du nicht krank geworden wärst.

So bestimmt es das etwas kompliziert formulierte Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:

Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk. von mir: gemeint ist der Zeitraum unversch7uldeter Erkrankung und von Organspende] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Nur bei sehr unregelmäßigen Arbeitszeiten ist das durchschnittliche Entgelt aus den vergangenen 6 bis 12 Monaten (bei kürzerer Beschäftigungsdauer die entsprechende Zeit) als Berechnungsgrundlage für die Entgeltberechnung während der Erkrankungszeit zu ermitteln (Geldfaktor).

Dagegen ist der Zeitfaktor maßgeblich, wenn für die Zeit der Erkrankung bereits ein Arbeitseinsatz ursprünglich vorgesehen war (z.B. durch einen Dienstplan) oder regelmäßig eine bestimmte Arbeitszeit geleistet wurde; dann ist für die Lohnfortzahlung entscheidend, was Du in dieser Zeit verdient hättest, wenn Du nicht krank geworden wärst - auch einschließlich möglicherweise geplanter Überstunden und eventueller Zuschläge (genau so, wie bei der Entgeltzahlung an einem Arbeitstag, der wegen eines Feiertags ausfällt).

Wenn Du also an den Krankheitstagen Freitag bis Sonntag für eine bestimmte Stundenzahl laut Dienstplan eingeteilt warst, dann bist Du gemäß der Berechnung nach dem Zeitfaktor von Freitag bis Sonntag so zu bezahlen, als hättest Du die geplanten Stunden auch tatsächlich gearbeitet.

Du darfst wegen der Arbeitsunfähigkeit weder Vor- noch Nachteile haben. Bezahlt werden muss nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinz.

Wenn ein Schichtplan im Voraus festgelegt ist, muss auch danach Entgeltfortzahlung geleistet werden.

In diesem Fall Freitag bis Sonntag mit der geplanten Arbeitszeit. Gezahlt werden müssen auch Schichtzuschläge die Du an diesen Tagen ohne Krankheit bekommen hättest.

Wenn Du in der Folgewoche dann nur drei geplante Arbeitstage gehabt hättest, müssen dort allerdings auch nur diese drei Tage vergütet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es einen vorherig erstellten Schichtplan gibt, sind die Tage / Stunden Deiner AU so zu rechnen, wie sie ursprünglich für Dich im Schichtplan zugewiesen wurden.

Biibooyeha 
Beitragsersteller
 30.09.2018, 13:35

Das stimmt ja auch nicht ganz.

Wenn ich eine ganze Woche krankgeschrieben bin bekomm ich 40 Std. Egal ob ich jetzt nur 10 Std geplant war oder 60..

Parhalia2  30.09.2018, 13:41
@Biibooyeha

Ausschlaggebend sind hier erst mal die jenigen Tage und Stunden, für die Du im Schichtplan jeweils eingetragen wurdest für diese Woche. Wenn es für nächste Woche auch bereits einen Schichtplan gibt, sind bei fortlaufender Erkrankung diese Tage auch so zu rechnen, wie sie eingetragen wurden.

Biibooyeha 
Beitragsersteller
 30.09.2018, 13:44
@Parhalia2

Also das wäre mir neu.

In meinem alten Job (40 std 5 tage Woche) wurden für jeden Krankheitstag die 8 Std berechnet. Egal ob ich mehr oder weniger geplant wurde

Parhalia2  30.09.2018, 14:10
@Biibooyeha

Faktisch sind die Tage aber so anzurechnen als ob Du während einer AU laut Schichtplan an diesen Tagen wie laut Plan vorgesehen gearbeitet hättest.

Wenn Du noch bis in den Oktober hinein AU bleibst, gilt auch erst mal das, was in einem bereits bestehenden Schichtplan dazu für Dich vermerkt war. Solltest Du über den Erfassungszeitraum des ursprünglichen Schichtplanes hinaus AU sein, kann Dein AG das dann durchaus wieder so angleichen, dass Du durchschnittlich auf eine ganz normale 40 Stunden-Woche kommst.

Die 7 Stunden Mehrarbeit aus der letzten Septemberwoche nimmst Du somit wegen des bestehenden Schichtplanes in den Oktober mit. Da Du Festgehalt hast, ist das hier ohnehin nur ein fiktiver Rechenweg gemäss fiktivem EFzG .

Siehe dazu auch noch mal hier :

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/ausfallzeiten-in-flexiblen-arbeitszeitsystemen-faqs_idesk_PI10413_HI1236905.html

In Deinem alten Arbeitsverhältnis war das einfacher zu berechnen, weil dort ja per Vertrag bereits manifestiert war, dass sich 40 Arbeitsstunden pro Woche auf 5 Tage regelmässig verteilen. Hier lautet das Stichwort " regelmässig " .

Du arbeiyest nächste Woche wieder normal und dir sollten keine Nachteile durch die Krankheit entstehen.

Biibooyeha 
Beitragsersteller
 30.09.2018, 13:32

Ne war die nächsten 3 wochen noch krank geschrieben.