Krank. Wie berechnet man die tage?
Moin.
Mein Arbeitsvertrag sieht 40 Std / Woche vor. Gehalt ist fixgehalt. Ich habe theoretisch eine 5 tage woche. Manchmal nur 3 manchmal 7 da wir auch Sonntags arbeiten.
In der woche war ich Montag bis sonntag mit insgesamt 47 Std geplant. Dies waren meine Arbeitszeiten:
Montag 8 std
Dienstag 8 std
Mittwoch 7 std
Donnerstag 4,5 std
Freitag - Sonntag krank.
Gearbeitet hab ich also 27,5 Std.
Ist jetzt Freitag Samstag Sonntag je 8 Std zu rechnen oder nur soviel, bis die 40 Std Woche voll ist? Ergo jeden tag 4,16 Std?
4 Antworten
Du hast im Krankheitsfall nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip dasjenige an Entgelt zu erhalten, was Du erhalten hättest, wenn Du nicht krank geworden wärst.
So bestimmt es das etwas kompliziert formulierte Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:
Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk. von mir: gemeint ist der Zeitraum unversch7uldeter Erkrankung und von Organspende] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Nur bei sehr unregelmäßigen Arbeitszeiten ist das durchschnittliche Entgelt aus den vergangenen 6 bis 12 Monaten (bei kürzerer Beschäftigungsdauer die entsprechende Zeit) als Berechnungsgrundlage für die Entgeltberechnung während der Erkrankungszeit zu ermitteln (Geldfaktor).
Dagegen ist der Zeitfaktor maßgeblich, wenn für die Zeit der Erkrankung bereits ein Arbeitseinsatz ursprünglich vorgesehen war (z.B. durch einen Dienstplan) oder regelmäßig eine bestimmte Arbeitszeit geleistet wurde; dann ist für die Lohnfortzahlung entscheidend, was Du in dieser Zeit verdient hättest, wenn Du nicht krank geworden wärst - auch einschließlich möglicherweise geplanter Überstunden und eventueller Zuschläge (genau so, wie bei der Entgeltzahlung an einem Arbeitstag, der wegen eines Feiertags ausfällt).
Wenn Du also an den Krankheitstagen Freitag bis Sonntag für eine bestimmte Stundenzahl laut Dienstplan eingeteilt warst, dann bist Du gemäß der Berechnung nach dem Zeitfaktor von Freitag bis Sonntag so zu bezahlen, als hättest Du die geplanten Stunden auch tatsächlich gearbeitet.
Du darfst wegen der Arbeitsunfähigkeit weder Vor- noch Nachteile haben. Bezahlt werden muss nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinz.
Wenn ein Schichtplan im Voraus festgelegt ist, muss auch danach Entgeltfortzahlung geleistet werden.
In diesem Fall Freitag bis Sonntag mit der geplanten Arbeitszeit. Gezahlt werden müssen auch Schichtzuschläge die Du an diesen Tagen ohne Krankheit bekommen hättest.
Wenn Du in der Folgewoche dann nur drei geplante Arbeitstage gehabt hättest, müssen dort allerdings auch nur diese drei Tage vergütet werden.
Wenn es einen vorherig erstellten Schichtplan gibt, sind die Tage / Stunden Deiner AU so zu rechnen, wie sie ursprünglich für Dich im Schichtplan zugewiesen wurden.
Ausschlaggebend sind hier erst mal die jenigen Tage und Stunden, für die Du im Schichtplan jeweils eingetragen wurdest für diese Woche. Wenn es für nächste Woche auch bereits einen Schichtplan gibt, sind bei fortlaufender Erkrankung diese Tage auch so zu rechnen, wie sie eingetragen wurden.
Also das wäre mir neu.
In meinem alten Job (40 std 5 tage Woche) wurden für jeden Krankheitstag die 8 Std berechnet. Egal ob ich mehr oder weniger geplant wurde
Faktisch sind die Tage aber so anzurechnen als ob Du während einer AU laut Schichtplan an diesen Tagen wie laut Plan vorgesehen gearbeitet hättest.
Wenn Du noch bis in den Oktober hinein AU bleibst, gilt auch erst mal das, was in einem bereits bestehenden Schichtplan dazu für Dich vermerkt war. Solltest Du über den Erfassungszeitraum des ursprünglichen Schichtplanes hinaus AU sein, kann Dein AG das dann durchaus wieder so angleichen, dass Du durchschnittlich auf eine ganz normale 40 Stunden-Woche kommst.
Die 7 Stunden Mehrarbeit aus der letzten Septemberwoche nimmst Du somit wegen des bestehenden Schichtplanes in den Oktober mit. Da Du Festgehalt hast, ist das hier ohnehin nur ein fiktiver Rechenweg gemäss fiktivem EFzG .
Siehe dazu auch noch mal hier :
In Deinem alten Arbeitsverhältnis war das einfacher zu berechnen, weil dort ja per Vertrag bereits manifestiert war, dass sich 40 Arbeitsstunden pro Woche auf 5 Tage regelmässig verteilen. Hier lautet das Stichwort " regelmässig " .
Du arbeiyest nächste Woche wieder normal und dir sollten keine Nachteile durch die Krankheit entstehen.
Ne war die nächsten 3 wochen noch krank geschrieben.
Das stimmt ja auch nicht ganz.
Wenn ich eine ganze Woche krankgeschrieben bin bekomm ich 40 Std. Egal ob ich jetzt nur 10 Std geplant war oder 60..