6 Tage Woche, aber laut Arbeitsvertrag eine 5 Tage Woche?
Hallo auch zusammen. Mein Problem ist folgendes, ich arbeite in einer Firma wo ich alle 14 Tage 6 Tage durchgehend arbeiten muss anstatt die laut Vertrag festgelegten 5 Tage. Der 6.Tag wird bei mir auch ganz normal bezahlt nix extra oder so. Meine Frage ist jetzt eigentlich, ob es so erlaubt ist oder nicht. Da ich ja auch Urlaub und alles nach einem 5 Tages Vertrag bezahlt bekomme. Und was man da machen kann falls es nicht erlaubt ist. Vertrag sieht so aus 5 Tage Woche 20 Urlaubstage und Std nach "bedarf". Vielen dank schon mal. ;-).
4 Antworten
Verstehe ich Deine Information richtig, dass es keine Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt zu den Arbeitszeiten, die Du zu erbringen hast?
Nach dem Nachweisgesetz NachwG § 2 Abs. 1 Nr 7 gehört zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen, die schriftlich niedergelegt werden müssen, zwingend auch die vereinbarte Arbeitszeit.
Im Übrigen: Wenn Dein Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche vorsieht (also innerhalb der Tage Montag bis Samstag), dann bist Du nicht zur Arbeitsleistung an einem 6. Tage verpflichtet (ausnahmsweise kann das allerdings bei ausgesprochenen betrieblichen Notfällen vom Arbeitgeber verlangt werden).
Entscheidend für die Bezahlung ist aber nicht, ob Du eine 5- oder 6-Tage-Woche hast, sondern wieviele Arbeitsstunden zu erbringen hast!
Ob Du durch einen 6. Tag Mehrstunden erbringst, lässt sich ohne Kenntnis einer vereinbarten Arbeitszeit jedenfalls nicht sagen. Die diesbezüglichen Spekulationen in der Antwort von kleinewanduhr sind jedenfalls Unsinn (Zuschläge gibt es nur bei Vereinbarung), ebenso wie darin die Aussagen zum Urlaubsanspruch, der in Deinem Fall dem gesetzlichen Mindestanspruch entspricht.
Ich vermute mal, es gibt keinen Betriebsrat. Der hätte bei Überstunden/Mehrarbeit ein Mitspracherecht, auch was die Lage und Verteilung der Arbeitszeit betrifft.
Ich kenne Deine tägliche Arbeitszeit nicht, wenn Du aber im Vertrag "Stunden nach Bedarf" unterschrieben hast und wöchentlich im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht mehr als 48 Stunden arbeitest, kann der AG die Überstunden anordnen. Der Samstag ist ein normaler Werktag.
... kann der AG die Überstunden anordnen
Aber nicht einfach nach "Lust und Laune" oder qua "Direktionsrecht" (das immer gerne herangezogen wird), sondern nur bei dringender betrieblicher Notwendigkeit und unter Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Vielen dank für die antworten!
In der regel habe ich im monat immer 170-180 std. Da es sich ums bewachungsgewerbe handelt an tagen wie montag mittwoch oder auch Sonntag also praktisch nach Lust und Laune.
Das ganze spiel geht mittlerweile so seit dem 1.1.2012.
Hi evotion,
sonderbarer Vertrag, der am Gesetz vorbei schrammt, denn bei 5-Tage-Arbeit sind gesetzlich 24 Arbeitstage Urlaub als Minimum festgeschrieben: §3 Bundes-Urlaubs-Gesetz.
Mehrleistungen wie Stunden nach Bedarf sind wie Überstunden zu behandeln, denn sie gehen ja über das normale Arbeitszeitkontingent hinaus. Daraus folg eine Berechnung mit Zuschlägen für Mehrstundenleistung.
Vermutlich habt ihr keinen Betriebsrat, deshalb kannst Dich bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer erkundigen, wie man was ändern sollte, auf das Du Anspruch hast. Viel Erfolg.
@ kleinewanduhr:
Daraus folg eine Berechnung mit Zuschlägen für Mehrstundenleistung.
Wir wissen nichts über die zu leistenden Stundenzahlen; wir wissen also auch nicht, ob es sich bei einer Überschreitung um Mehrarbeit oder um Überstunden handeln würde.
Überstunden liegen nur dann vor, wenn die betriebsübliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten wird!
Mehrarbeitsstunden sind bei Teilzeitbeschäftigten die Stunden zwischen der vereinbarten Stundenzahl und dem Erreichen der Stundenzahl der Vollzeitbeschäftigten.
Wir wissen auch nichts über Zuschläge! Die sind nur dann zu zahlen, wenn sie im Arbeitsvertrag oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag vereinbart sind - dann meistens auch nur für Überstunden und nicht für Mehrarbeitsstunden.
In der Antwort ist aber auch so ziemlich alles falsch!
@ kleinewanduhr:
denn bei 5-Tage-Arbeit sind gesetzlich 24 Arbeitstage Urlaub als Minimum festgeschrieben
Das ist falsch!
Das Bundesurlaubsgesetz BUrl § 3 Abs. 1 und 2 spricht von 24 Werktagen (nicht Arbeitstagen!) Mindesturlaub und definiert Werktage als alle Tage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage - das sind genau 4 Wochen.
Die Angaben in der Frage entsprechen den gesetzlichen Mindestanforderungen: 20 Urlaubstage sind bei einer 5-Tage-Woche ebenfalls 4 Wochen!
Deine Rechnung ergäbe übrigens eine ziemliche "krumme" Wochenzahl: 4,8 Wochen Urlaub!