Darf der AG das Gehalt nach unten setzen wenn ich aus gesundheitlichen Gründen die Abteilung wechseln möchte?
Hallo,
ich arbeite in einem Unternehmen welches über mehrere Abteilungen verfügt. Ich bin dort als Tischler/Monteur nach Arbeitsvertrag angestellt. Meine gesundheitliche Situation hat sich dieses Jahr geändert und ich glaube es ist besser für mich in eine Abteilung zu wechseln bei der es für meine Gesundheit besser wäre zu arbeiten.
Darf der AG wenn ich dort vorstellig werde um mein Gesuch anzusprechen mein bestehendes Gehalt nach unten verändern? Mein wunsch wäre in den Bereich Warenannahme/ Warenausgabe zu wechseln. Dies hat nicht mit der Einstellung zu tun mit der ich angestellt bin. Der Aufgabe fühle ich mich sehr wohl gewachsen im Bereich Lager/Logistic .
8 Antworten
Wenn die Umsetzung auf deinen eigenen Wunsch erfolgt, kann der AG selbstverständlich auch die Stelle entsprechend ausstatten.
Zuerst müsste der AG deinem Wunsch mal entsprechen wollen. Erste Hürde. Sofern deiner Änderung im gesundheitlichen Bereich eine längere Krankschreibung voran ging - wäre dies vielleicht das Ergebnis eines BEM Verfahren-:sofern ein solches durchgeführt wird/wurde.
Dann kommt es meiner Meinung nach darauf an, ob es einen Tarifvertrag gibt oder ob dein Lohn in deinem Arbeitsvertrag beziffert ist.
Es wäre auf jeden ein Thema welches du in dem Gespräch mit dem AG besprechen solltest. Es kann sein, es muss aber nicht sein.
Inwieweit sich der Wechsel tatsächlich positiv auf deine Gesundheit auswirken kann - würde ich vielleicht noch mit deinem Arzt besprechen- aber kein Attest ausstellen lassen!!
Grundsätzlich ist das Vorhaben deines Arbeitgebers zulässig.
Entscheidend ist, dass dass hier von deiner Seite eine Änderung des Arbeitsvertrages gewünscht wird. Er nennt lediglich seine Bedingungen zur Zustimmung.
Wenn du in einer Abteilung mit niedriger Eingruppierung landest, bekommst du das dort übliche Gehalt.
Du könntest höchstens eine Übergangsfrist aushandeln. Das du zB. noch ein paar Monate dein altes Gehalt erhältst da du ja aus gesundheitlichen Gründen die Abteilung wechseln musst. Da kommt es dann auf die Kulanz deines AG an, wenn ihr einen BR habt, könnte dieser dich auch Unterstützen, aber auf lange Sicht, wirst du irgendwann das gleiche Gehalt wie deine Abteilungskollegen erhalten.
Vielleicht wäre für dich auch ein BEM Verfahren hilfreich.
Du arbeitest dann in einer anderen Position, natürlich kann das Gehalt dort anders sein.
Ändert doch an dieser Tatsache nichts.
Vielen Dank. Wie verhält es sich wenn ich durch einen Menschen der mir Vorgesetzer war und zu mindest in Teilen noch ist, in die andere Abteilung empfohlen wurde?