Unterverdienst bei einer Provisionsgarantie zurückzahlen?
Hallo,
ich habe ein sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis und es ist im Arbeitsvertrag geregelt, das ich ein Mindestbruttogehalt monatlich erhalte und dieses Gehalt teilweise über eigene Produktion bzw. deren Provisionserlöse wieder "ins verdienen" bringen.
Sind die Provisionserlöse in einem Monat niedriger als die Provisionsgarantie und ich kriege dann die Garantieausbezahlt. Schreibe ich dann im nächsten Monat mehr als die Garantie, dann wird erst ein entstandener Unterverdienst verrechnet, ansonsten wird dieser Überverdienst ausbezahlt.
Aufgrund schlechter Produktion war meine Produktionsergebnisse schlecht. Kann mir jetzt mein Arbeitgeber das Gehalt verwehren, weil er dieses mit meinem Unterverdienst verrechnet?
Und zweitens fordert er jetzt den Unverdienst von mir zurück. Kann er das über die Gehaltsabrechnung machen bzw. würde sich doch dann auch mein Anspruch auf später ggf. ALG senken. Da ich ja dann weniger verdient habe, sobald ich den Forderung zurückbezahlt habe, dann kann doch auch der AG seine Steuer und Sozialversicherungsbeiträge dem niedrigeren Gehalt anpassen, oder?
Das würde mich doch dann betreffen bei der Steuererklärung und falls ich ALG beantragen müßte.
Vielen Dank für eine Antwort.
4 Antworten
Die geschilderten Probleme sind z.B. typisch im Versicherungsvermittlungsgeschäft. Das vereinbarte Mindesteinkommen steht Dir in voller Höhe zu, auch wenn Du nur Teile davon oder gar nichts "ins Verdienen gebracht" hast. Eine Rückforderung des "Unterverdienstes" ist nicht rechtens. Lediglich, wenn Du mehr als die Garantie verdienst kann der AG den überschüssigen Teil dann mit den bisherigen Unterverdiensten verrechnen. Häufig kann solch eine Verrechnung aber nur für das laufende Jahr erfolgen (sollte konkreter im Arbeitsvertrag stehen). Endet der Arbeitsvertrag, bleibt der AG auf eventuell noch bestehenden Unterverdiensten sitzen.
Hallo Hattu53, sorry bin ganz neu hier. Weiter oben steht eine Frage zu Deinem Kommentar hier. Hab das nicht direkt gepeilt, dass ich hier direkt auf Deinen Kommentar antworten kann ;-) Wäre sehr dankbar für eine hilfreiche Antwort Gruß
Hallo Huttu53, Du scheinst Ahnung davon zu haben. Ich habe ein ähnliches Problem: Ich bin seit 2,5 Jahren bei der Volksfürsorge. Dort bekomme ich ein Garantieeinkommen, welches ich voll ins verdienen bringen muss. Nun habe ich ein Angebot von einer anderen Gesellschaft, das ich nicht ausschlagen kann. Problem ist, dass ich Unterverdienst angehäuft habe. Ich möchte die neue Stelle zum 1.4.2015, also in einem halben Jahr antreten. Bis dahin werde ich sicher noch im Unterverdienst sein. Nur habe ich einmal dieses Jahr mehr als das Garantieeinkommen gehabt. Was muss ich jetzt zurückzahlen? Man sagte mir, dass die Rückzahlung von Unterverdienst nicht rechtens sei, die Gesellschaft jedoch die Möglichkeit hat, die ausgezahlte Provision zurück zu verlangen. Ich habe leider keinen Plan, und kann im Büro auch keinen fragen, da ich damit Verdacht wecken würde, dass ich gehe. Will ich nicht! Mir wäre echt geholfen, wenn mir dazu jemand was gamz genau sagen könnte. Evt. mit Angabe von Quellen, auf die ich mich berufen kann. Letztes Jahr sind Mitarbeiter ausgeschieden bei uns, die das gleiche Problem hatten. Die haben einen Aufhebungsvertrag gemacht, und mussten nichts zahlen. Mit meinem jetzigen Chef könnte ich das sicher auch aushandeln. Aber am 1.1 bekommen wir einen neuen Chef, mit dem ich das dann Ende Februar verhandeln müsste. Und noch eine Frage: Angenommen die können wirklich was zurück verlangen. Kann ich das dann z.B mit meiner betrieblichen Altersvorsorge ausgleichen? Also dass ich denen den Betrag daraus zusichere? Keine Ahnung, bin echt verzweifelt. Will die Stelle unbedingt antreten, habe aber Angst vor diesen Rückzahlungen. Stornohaftung ist klar, aber mir gehts konkret um Unterverdienst bzw. Provisionsüberschuss-Rückzahlung. Vielen vielen Dank und Gruß
Ich habe das gleiche Problem, jedoch im selbstständigen Versicherungsvertrieb. Ich habe 2005 ohne jegliche Erfahrung einen Agenturvertrag mit Garantiezahlung unterzeichnet und ca. 2500€ Unterverdienst in 2 Jahren produziert. Ich habe dann meinen Vertrag gekündigt und bin wieder ins Angestelltenverhältnis gegangen. Nun fordert man den Unterverdienst von mir zurück, obwohl ich ja jede Menge Arbeit geleistet habe, nur Abschlüsse konnte ich nicht genug generieren. Kommt die Versicherung vor Gericht damit durch?
Das Gehalt kann dein Arbeitgeber dir nicht verwehren,zumindest nicht in Höhe der vertraglich vereinbarten Garantie.