Arbeitsplatz verlassen wenn das Baby kommt?
Hallo
meine Frau erwartet ein Kind (ich bin der Vater) wenn Sie mich nun auf Handy anruft das es "los geht" , also Krankenhaus, kann ich dann einfach so meine Arbeitsstelle rechtlich abgesichert verlassen?
Gibt es hierzu ein Urteil oder Link?
Danke
15 Antworten
Das müsstes du vorher mit deinem Chef besprechen.Es gibt dazu kein Urteil und unterliegt der Entscheidung des Chefs.Allerdings,erlauben es fast alle Arbeitgeber. Jedoch nach der Geburt deines Kindes stehen dir 2 Tage Sonderurlaub zu,um rechtliche Behördengänge zu erledigen.
Du solltest Deinen Chef schon mal früh genug über die Schwangerschaft informieren und nachfragen, ob das möglich ist kurzfristig ins Krankenhaus zu fahren, wenn die Wehen einsetzen? Die meisten AG sind da eigentlich sehr Kulant, aber fragen muss man natürlich!
Hey, es gibt dazu auch einen Paragraphen:
§616 BGB:
§ 616 Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Der "in deiner Person liegende Grund" ist die Geburt deines Kindes und die "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" ist eben die Zeit, die die Geburt dauert.
Du hast für diesen Zeitpunkt sogar einen Anspruch auf dein Gehalt.
Das mußt du vorher mit deinem Chef absprechen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass die Bitte einer abschlagen würde.
Hallo,
ist schon interessant, was einem hier so geraten wird. Natürlich darfst du deinen Arbeitsplatz zur Geburt eures Kindes verlassen. Melde dich einfach ab, wenn deine Frau anruft. Die rechtliche Grundlage hierfür findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch im § 616.
§ 616 Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Diese Voraussetzungen sind hier eindeutig erfüllt. Chefs dürfen ihren Mitarbeitern grundsätzlich verbieten, sich in der Arbeitszeit zu entfernen, ohne das begründen zu müssen. Schließlich erbringt der Arbeitnehmer dann nicht die Arbeitsleistung, zu der er vertraglich verpflichtet sei. Die Ausnahme bilden private Notfälle - beispielsweise der Tod eines Angehörigen, die Niederkunft der Ehefrau oder persönliche Unglücksfälle. Chefs dürften dem Betroffenen in einer solchen Situation nicht verwehren, zu gehen. Ich hoffe dir geholfen zu haben. Ich wünsche euch alles Gute und viel Gesundheit für eure Famile.