Beim Feueralarm (Fehlalarm) hat der Chef einer Abteilung das Verlassen des Gebäudes verboten. Was tun?

9 Antworten

Ich hab mal in einem Altenheim gearbeitet in dem es ständig Fehlalarm durch Kochdünste gab. Die Heimleiterin hat bei einem Alarm dann mal gesagt, es ist sowieso wieder nichts, ihr könnt weiterarbeiten. Das gab richtig Ärger für sie. Nur die Feuerwehr hat festzustellen, dass es nicht brennt, aber kein Laie.

42DieAntwort42 
Beitragsersteller
 01.07.2016, 16:11

Das weiß ich, nur welche Konsequenzen können sich hieraus ergeben?

Im Alarmfall darf man das natürlich nicht, auch bei einer Falschmeldung sollte man das nicht tun. Am Ende sind die Mitarbeiter nur verunsichert ob es wirklich ein Notfall ist, und das kann im Extremfall leben kosten.

Die Betriebsführung auf das ganze aufmerksam machen, Sicherheit geht in jedem Betrieb vor Produktivität.

42DieAntwort42 
Beitragsersteller
 01.07.2016, 16:03

Er ist die Betriebsführung...

AbraKebabRa  01.07.2016, 16:12
@42DieAntwort42

So wie ich das gesehen habe war es ein Abteilungsleiter von mehreren Abteilungen, von daher ist er höchstens ein Teil davon. Der restliche Teil wird davon wahrscheinlich nicht unterrichtet werden.

42DieAntwort42 
Beitragsersteller
 01.07.2016, 16:14
@AbraKebabRa

Die Firma hat zwei Chefs, zwei Besitzer. Er hat "seinem" Teil der Firma verboten das Gebäude zu verlassen. Der andere Chef mischt sich da nicht ein.

AbraKebabRa  01.07.2016, 16:16
@42DieAntwort42

Sollte er aber, das ist eine Verletzung von Sicherheitsvorkehrungen und unnötige Gefährdung, was auch für ihn Konsequenzen nach sich ziehen kann wenn die BG oder sonst wer davon erfährt.

42DieAntwort42 
Beitragsersteller
 01.07.2016, 16:31
@AbraKebabRa

Welche Konsequenzen können das denn sein?

AbraKebabRa  02.07.2016, 04:59
@42DieAntwort42

Disziplinarmaßnahmen, Geldstrafen und im Ernstfall Freiheitsstrafen sollte wegen so einer Maßnahme seinerseits Menschen in Gefahr geraten.

Der Chef kann die "Richtigkeit" eines Feueralarms nicht vom Schreibtisch kontrollieren. Er hat somit kein Recht, das Verlassen des Gebäudes (nach Alarmrichtlinien) zu verbieten. Ist es ein Fehlalarm darf auch kein Nacharbeiten der entstandenen Fehlzeit angeordnet werden oder vom Lohn abgezogen werden. Der Arbeitgeber ist für die korrekte Funktion des Feueralarms zuständig, du als Arbeitnehmer kannst einen Alarm nicht beurteilenund musst dich entsprechend den geschriebenden Bedingungen des Feieralarms verhalten. Nur wenn jemand den Feueralarm ohne Grund / mutwillig auslöst, kann dieser dafür verantwortlich gemacht werden.

Der Chef verfügt mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit nicht über hellseherischen Fähigkeiten, und kann deshalb nicht vorab beurteilen, ob es sich um einen echten Alarm oder einen Fehlalarm handelt und den Arbeitnehmern bei Feueralarm das Verlassen des Betriebsgebäudes verbieten.

Erstes Gebot bei einem Alarm ist für alle Arbeitnehmern, das Gebäude geordnet zu verlassen und dafür Sorge zu tragen, dass niemand  den Alarm überhört hat und deswegen im Gebäude zurückbleibt.

Wenn ein Sicherheitsbeauftragter im Betrieb installiert ist, hat dieser die Aufsicht im Falle eines Falles über die Räumung des Gebäudes zu gewährleisten, und bei Verstößen gegen die Fürsorgepflicht des Chefs eine entsprechende Meldung an die Berufsgenossenschaft und das örtliche Gewerbeaufsichtsamt zu veranlassen.

Bei sowas kann der Chef getrost ignoriert werden. Sollte etwas passieren weil die Angestellten durch seine Angabe drinnenbleiben kann er persönlich dafür haften, also auch mit hohen gefängnisstrafen.

42DieAntwort42 
Beitragsersteller
 01.07.2016, 16:05

Vielen Dank. Also sind "nur" Konsequenzen zu befürchten, wenn tatsächlich was passiert, oder kann ihm auch vorher schon die Versicherung wegen der nicht eingehaltenen Brandschutzbestimmungen aufs Dach steigen? Oder sowas in der Art?

Almalexian  01.07.2016, 16:15
@42DieAntwort42

Wahrscheinlich auch schon vorher, aber wenn was passiert in jedem Fall. Auf jeden Fall kann er euch da nichts wenn ihr bei einem Alarm rausgeht, wenn ers versucht zieht im Zweifelsfall vor Gericht.