Arbeitsmaßnahme und Arbeitsstunden
hallo, ein bekannter von mir hat vom gericht 100 arbeitsstunden bekommen die er ab nächste woche ableisten muss. er bekam aber auch vom amt einen brief wo er zu einer maßnahme des arbeitsamtes antreten soll. er soll sich nun äußern warum er die maßnahme nicht annehmen kann, sonst drohen ihm 30% kürzung. ein freund von uns war in ähnlicher situation, er musste auch stunden machen und dort hat das amt von sich aus vorgeschlagen mit dem zitat "das gericht geht vor dem amt und ich stell sie von der vermittlung bis zur beendigung ihrer stunden frei" so nun meine frage. ist es korrekt, dass arbeitsstunden vor einer maßnahme des amtes gehen? sollte er die arbeitsstunden nicht machen, dann droht ihm gefängnis. was ist nun richtig??
7 Antworten
Die Maßnahme des Arbeitsamt ist keine Schikane, sondern dient dazu, ihn in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Sozialstunden sind eine Strafe, die er auch genau so gut am Wochenende ableisten kann. Ersatzweise kann er auch in den Knast gehen. Vielleicht hätte er das lieber?
Es mag Dich jetzt verblüffen, aber:
Dieser Fall ist durch kein Gesetz oder höhere Rechtsnorm geregelt!
Dein Bekannter muss irgendwie regeln, dass er entweder eines nach dem anderen macht oder beides gleichzeitig. Auch das kann möglich sein, da die Arbeitsstunden nicht zwingend in Vollzeit abgeleistet werden muss. Da sind auch 2 Stunden täglich oder ausschliessliche Samstagsarbeit denkbar.
Wenn die Staatsanwaltschaft trotz Bitten die Verschiebung der Arbeit nicht akzeptiert und das Jobcenter trotzdem auf der Massnahme besteht, kann man gegen eine Sanktion dann auch vorgehen, da ein "wichtiger Grund" vorliegt. Aber dann muss man auch die Bemühungen, die Sache vorher zu regeln, nachweisen können.
Nachweisen kann man nur, was man schriftlich gemacht hat!
Es ist auch möglich, dass Dein Bekannter die Massnahme des Jobcenters überhaupt gar nicht antreten müsste. Aber dazu müsste man die Papiere sehen und natürlich mit ihm selbst sprechen.
Wichtig ist auch, dass Du korrekte Bezeichnungen verwendest, wie sie auf den Dokumenten bezeichnet sind und sie nicht durch eigene ersetzt. Das "arbeitsamt" hat bestimmt nicht diesen Bescheid verschickt, sondern das Jobcenter.
Mit falschen Bezeichnungen verursachst Du Missverständnisse, da die beiden Behörden mit verschiedenen Gesetzen arbeiten.
wenn ich das also richtig verstehe, reicht es aus, wenn mein bekannter einen nachweis von der stelle bringt, wo er die stunden zu leisten hat, möglichst schon einen nachweis, dass er auch bereits dort ein paar stunden abgeleistet hat? was ich noch ferner gehört hab ist, dass man auch einen nachweis vom gericht bringen kann um für die zeit der ableistung der stunden von der vermittlung befreit zu werden. ich mein es handelt sich ja "nur" um 100 stunden, die sind in 2,5 wochen abgeleistet und dann kann er immernoch an der besagten maßnahme teilnehmen. vielen dank schonmal, das hat mir weiter geholfen.
Wenn ich Dich (siehe unten) richtig verstanden habe, dann sind also beide Termine gleichzeitig. Klar, daß dies nicht umzusetzen ist.
Ich würde dem JobCenter schriftlich mitteilen, daß hier eine Zeitüberschneidung vorliegt und aus wichtigem Grund daher vorrübergehend nicht die Möglichkeit besteht an der Maßnahme teilnehmen zu können. Als Beweis das richterliche Urteil als Kopie anliegen. Er sollte es per Fax zusenden oder sich einen Annahmestempel für die Abgabe dieser schriftlichen Unterlagen geben lassen.
Möglicher weise ist damit ja auch schon alles ausreichend geklärt und Dein Bekannter bekommt eine positive schriftliche Antwort.
Falls das JobCenter sich trotzdem nicht kooperativ verhält, Widerspruch einlegen, Dienstaufsichtsbeschwerde und den rechtlichen Weg einschlagen. Logisch. Er hat ja dann keine andere Wahl. Ein Paradox kann schließlich nicht erfüllt werden.
Viel Glück
Normalerweise ist es tatsächlich so, daß das Jobcenter es akzeptiert, daß zunächst Sozialstunden abgeleistet werden, bevor eine Maßnahme besucht wird. ABER: Im Regelfall ist es auch so, daß die Gerichte volles Verständnis dafür haben, wenn es mit den Sozialstunden länger dauert, weil eine Maßnahme besucht wird. So lange der Sachbearbeiter das allerdings nicht weiß UND notfalls ein Nachweis erbracht werden kann, daß die SOzialstunden auch tatsächlich abgeleistet werden (und das nicht nur eine Ausrede für alle ist, um GAR nix zu machen) dann sollte das ausreichen, um einen "wichtigen Grund" zu haben. Mit dem Ergebnis, daß es auch keine Sanktion gibt.