Darf das Arbeitsamt jemanden zu einer Maßnahme zwingen?
Guten Tag! Folgende Situation: Meine Freundin ist vor kurzem (Dezember) arbeitslos geworden. Hat jetzt aber wieder einen 400 Euro Job. Darf aus gesundheitlichen Gründen (Depressionen und setzt momentan auf Rat des Arztes, die Medikamente ab) aber nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Diese erfüllt sie aber schon bei ihrem 400 Euro Job. Ihr Arbeitgeber hat ihr Hoffnungen gemacht und gesagt, dass wenn eine Teilzeitstelle frei wird, sie die kriegen könnte. Das Arbeitsamt sagt, dass denen der 400 Euro Job egal ist und zwingt ihr eine Maßnahme auf und droht mit Kürzungen und Sperre. Wenn sie die Maßnahme aber antritt, hat sie keine Zeit mehr für den 400 Euro Job und ist somit wieder arbeitslos. Meine Frage daher: Darf das Arbeitsamt sie zu dieser Maßnahme zwingen?
P.s. Ihr Bruder, war Langzeitarbeitsloser (jetzt Leiharbeiter) und hat nie eine Maßnahme machen müssen. Wieso dann sie, die sich um Arbeit bemüht?
22 Antworten
Als deine Freundin sich Arbeitssuchend gemeldet hat,hat sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.Diese beinhaltet gewisse Pflichten.Wenn also das Arbeitsamt/Arge glaubt das eine Maßnahme deiner Freundin helfen würde,dann muss sie diese auch machen oder aber Sanktionen in Kauf nehmen.Im Endeffekt kann niemand dich zwingen,nur muss man mit den Konsequenzen leben.Im Prinzip hast du somit eine "freie Wahl"..;-) Einzige Möglichkeit,mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen,Gesundheitszustand usw erklären und hoffen das er Verständnis zeigt.
Ja, leider darf das Arbeitsamt einen zu Maßnahmen "zwingen", musste das selbst am eigenen Leib erfahren. Als ich mal vor einigen Jahren arbeitslos war, musste ich vom Arbeitsamt einen Computerkurs für Word, Excel usw. besuchen, obwohl ich dass alles schon kannte bzw. konnte. Es war gähnend langweilig und für mich nichts neues, aber man hat mir ansonsten mit Sperre des Geldes gedroht.
Es geht ja nicht bei der Maßnahme darum PC-Kenntnisse aufzufrischen, dass wäre ja irgendwo auch noch nachvollziehbar. Nein, sie soll, obwohl sie einen kaufmännischen Beruf erlernt hat, handwerklich tätig werden. Bzw. als Fleischereifachverkäuferin "arbeiten" trotz nachgewiesener Allergie! Und das, ist selbst in meinen Augen nicht mehr logisch!
wenns im kaufmännischen bereich keine arbeit gibt dann wird sie halt anderweitig wieder eingegliedert, klarer fall und sehr logisch. und was für eine allergie kann man bitte haben das man nicht als verkäuferin arbeiten kann? ne fleischallergie? schmunzel
Also "seatleon2010" außer dummen Kommentaren scheinst du ja nix sinnvolles von dir zu geben! Wenn du nur ein fünkchen Verstand hättest, dann wüsstest du, dass es genug Menschen gibt, die eine Allergie gegen z. B. Desinfektionsmittel haben...nur mal so am Rande. Und wenn du dann dein Gehirn weiter anstrengen würdest, würdest du feststellen, dass das in einem Lebensmittelbetrieb unumgänglich ist. Aber dazu fällt mir nur ein altbekannter Satz ein: "Wenn man von nichts ne Ahnung hat, dann einfach mal die Fresse halten!"
die dummen kommentare habe ich aber nur für sozialschmarotzer übrig die nicht bereit sind was dafür zu tun das ihnen von vater staat ein ruhiges leben bereitet wird also halt mal schön den ball flach, ich kanns mir schließlich erlauben, immerhin gehe ich hart arbeiten für mein geld
Ach und ich kann es mir nicht erlauben, oder wie? Du hässliches Frettchen! Dank Leuten wie mir, hast du das Recht deine Meinung zu äußern! Also halt du mal lieber den Ball flach! Und auch meine Freundin kann es sich erlauben, denn sie hat bis vor kurzem gearbeitet! Und das auch hart für das bißchen Geld! Hat nur zur Info, ganz nebenbei, eine Weiterbildung bzw. anschließende Fortbildung UNENTGELTLICH!!!! gemacht. Und wofür? Um anschließend rausgeschmissen zu werden, weil diese Drecksfirma eine "bescheidene" Angestellten-Strategie verfolgt. Und wieder kann ich nur sagen:"Wenn man von nix ne Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!" Denn hättest du gefragt, und nicht einfach "wild" irgendwelche dummen Kommentare in den Raum geschmissen, dann wärst du schlauer! Und ich bräuchte mich nicht mit sowas wie dir rumärgern! Also entweder schreibst du was zum Sachverhalt, weil du davon AHNUNG hast, oder du lässt es bleiben und hälst deinen Mund! Weil deine dämlichen Kommentare nämlich keinerlei Nutzen noch Erkenntnis bringen!
SO wirds gemacht vielen Dank für diese Offenbarung unter diesen geistig wie menschlich so bescheidenen Antworten!!! ich les das hier weil ich selbst grad stress mit denen habe obwohl ich NOCH nicht arbeitslos bin und bekomm Wutausbrüche über dem Lesen von soviel verbalem dünnpfiff. gut dass mal einer was dazu sagt.
ärgert euch nicht über seine kommentare ist ein cdu wähler
Nein, das Arbeitsamt kann niemanden zu etwas zwingen - genausogut kann aber auch niemand das Arbeitsamt zwingen, Geld rauszurücken. Wenn man etwas nicht machen will, braucht man das auch nicht - aber man kann dann auch nicht erwarten, noch Geld zu bekommen.
DH
Das erwartet sie ja auch nicht. Sie will ja kein Geld während sie den 400 Euro Job hat. Sie ist nur ein sehr vorsichtiger Mensch, und hat Angst, dass wenn das mit dem Teilzeitjob nix werden sollte, sie ohne Bezüge vom Amt dasteht. Und das will sie nicht.
Sie bekommt doch aber Geld, auch während sie den 400-Euro-Job hat. Und Du sagst doch selber, daß das Arbeitsamt mit "Kürzung und Sperre" droht - also will sie ja anscheinend doch das Geld, sonst wäre ihr das ja egal.
Sie würde maximal 150 Euro oder so noch kriegen. Da die 400 Euro auf ihr Arbeitslosengeld angerechnet wird. Ok, dann formuliere ich meine Frage anders, Ihr sind die 150 Euro vom Amt "egal" (Sie verzichtet gerne darauf, weil sie nicht von der Stütze leben will; es zu kriegen, schadet aber nicht). Sie hat Angst, wenn wie gesagt das mit der Teilzeit in die Hose geht, sie keine Hilfe kriegt, wenn sie sie braucht. Sie kriegt ja auch jetzt schon nur die "Beihilfe" oder wie immer man das auch nennen oder bezeichnen mag. Nur um Unstimmigkeiten zu vermeiden: Sie bezieht nicht Arbeitslosengeld UND die 400 Euro vom Job. Sondern die 400 Euro plus diese "Beihilfe", was aber nun wirklich nicht viel ist.
eine maßnahme zur wiedereingliederung in den ersten arbeitsmarkt steht IMMER vor einem 400€ job, kann ich dir aus eigener erfahrung und den rechtlichen hintergründen durchaus bestätigen.
Die BA darf und wird niemanden zu einer Maßnahme zwingen - der Kunde kann das frei entscheiden. Entscheidet sich der Kunde gegen die Teilnahme an einer Maßnahme, darf die BA entsprechend ihre Geldleistung überprüfen.
Was ist das denn sonst als zwingen? Mach es oder wir nehmen dir das Geld weg...?
Blödes System meiner Meinung nach!
ist ja keiner gezwungen von diesem blöden system geld zu erwarten. ist ein normales arbeitsverhältnis für dich dann auch ein blödes system? "arbeite sonst bekommst du keinen lohn"??? na dann aufreg
was heißt hier leider, ein paar stunden seine pc kentnisse aufzufrischen als gegenleistung dafür das man seinen lebensunterhalt gezahlt bekommt ist ja wohl nicht zu viel verlangt