Kein Bock auf Jobmaßnahme darf Amt kürzen?
Ich war seit Beginn dieser Woche nicht auf einer Maßnahme, weil das meiner Meinung nach der sinnloseste Müll ist, man sitzt da einfach seine Zeit ab und macht da Bewerbungtrainings, solche Sachen habe ich in der Schule in der 8. Klasse gemacht, absoluter Unsinn. Hatte also kein Bock meine Zeit zu verschwenden und lag im Bett, jetzt heute um 11.30 bekam ich einen Anruf von der Arge, wenn ich die zwei Fehltage nicht mit Attest entschuldigen kann, bekomme ich 20 % Kürzung. Dürfen die das ??? Ich kann mir nichts zu essen dann kaufen, ist das nicht ein Verstoß gegen das Grundgesetz ?
13 Antworten
ja, das dürfen sie leider
hol dir halt einen attest und gut, also für 2 wochen oder so ab jetzt, nachträglich geht nicht
Ja dürfen Sie. Und nein das verstößt nicht gegen das Grundgesetz. https://www.bundestag.de/grundgesetz
Und natürlich kannst du dir dann immer noch etwas zu essen kaufen, wenn nicht lebst du eindeutig über deine kosten.
Ok dass das Amt nicht die besten Maßnahmen anbietet ist glaub ich bekannt da muss man jz auch nicht drauf eingehen .
Die Sache ist die du beziehst dein Geld vom Amt also Leistungen so die wollen das du dahin gehst wahrscheinlich hast du da bei irgend nem Sachbearbeiter ne Art Vereinbarung unterzeichnet und da es ne Pflichtveranstaltung ist und du aus dem Grund kein Bock ist eh Müll, nicht hingehst gibt es Sanktionen. Also auf Deutsch weniger Geld im schlimmsten Fall kein Geld .
Fazit : geh da hin hör dir das an mach mit auch wenn es Müll ist immer noch besser als nix im Kühlschrank zu haben sei in dem Fall flexibel dann sehen die man dem kann man was zumuten ,der is aber arrangiert . So sieht das aus .
Bei Fragen gerne melden
Mfg Rettungswagen
Wenn du da ohne nachweisbaren wichtigen Grund nicht mehr erscheinst,dann ist das ein ,, Verstoß gegen Verhaltenspflichten " und dieser würde mit 30 % und nicht mit 20 % sanktioniert,dass ganze dann über 3 Monate !
Du hast dann ja zunächst die Möglichkeit dich zu einer beabsichtigten Sanktion zu äußern,da kannst du dich dann auslassen und die Sinnlosigkeit glaubhaft machen,dann wird entschieden ob du eine bekommst oder nicht.
Dir bleibt dann z.B. noch der fristgerechte schriftliche Widerspruch und die kostenlose Klage vor dem zuständigen Sozialgericht.
Lass dir einen Schmäh einfallen warum du die zwei Tage nicht konntest wie beispielsweise Hochzeit eines Verwandten oder Krankheit oder so. Sie dürfen dir das leider kürzen. :(