Arbeitsamt, Vermittlung?
Hallo ihr lieben,
Und zwar beziehe ich momentan Arbeitslosengeld 1. Am 01.10.2020 fange ich eine Ausbildung an. Heute rufte mich eine Vermittlungsfirma um 16 Uhr an, und fragte ob ich heute eine Nachtschicht machen könnte ??? Ich lehnte ab weil das mir ehrlich gesagt doch alles etwas plötzlich vorkam.
Jetzt ist meine frage darf das Amt mich für 30 Tage trz unterschriebenen Vertrag noch vermitteln ? Und ist es mein Recht der vermittlungsfirma ab zu sagen wenn man 4-5 Stunden vor Arbeitsbeginn absagt? Ich finde das alles doch etwas frech.
3 Antworten
Das Recht, Dich zu vermitteln, haben sie. ALG 1 ist ja eine Versicherungsleistung, die dazu da ist, Dich in der Not der Arbeitslosigkeit finanziell abzusichern (soweit die Höhe des ALG 1 es zulässt). Also eine Art Notfall-Rettungsschirm wie beim Fallschirmspringen. Das bedeutet aber auch, dass es Deine Aufgabe ist, die Not nach Kräften zu beenden, auch für 30 Tage.
Das ist das eine. Nun zur Telefonnummer. @Ratgeber92 schreibt genau das richtige. - Hier ein Auszug aus meinen umfangreichen Hinweisen zum Umgang mit Sozialbehörden:
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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:
Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern
Ebenso darf das Jobcenter Deine privaten Daten wie zum Beispiel Handy-Nummer und Email-Adresse nicht an Dritte weitergeben. - Im folgenden Artikel ein Musterschreiben zur entsprechenden Datenlöschung:
Neue Jobcenter Hartz IV Kommandos: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”
Merke: keinen Vermittlungsfirmen die Nummer geben. Dem Arbeitsamt bzw dem Jobcenter keine Nummern geben. Anrufe ignorieren und schriftlich die Löschung der Telefonnummer beantragen
Danke dir!
Also, grundsätzlich kannst du noch vermittelt werden.
Aber ein so kurzfristiger Arbeitsbeginn ist nur schwer zumutbar.