Arbeitsamt, Vermittlung?

3 Antworten

Das Recht, Dich zu vermitteln, haben sie. ALG 1 ist ja eine Versicherungsleistung, die dazu da ist, Dich in der Not der Arbeitslosigkeit finanziell abzusichern (soweit die Höhe des ALG 1 es zulässt). Also eine Art Notfall-Rettungsschirm wie beim Fallschirmspringen. Das bedeutet aber auch, dass es Deine Aufgabe ist, die Not nach Kräften zu beenden, auch für 30 Tage.

Das ist das eine. Nun zur Telefonnummer. @Ratgeber92 schreibt genau das richtige. - Hier ein Auszug aus meinen umfangreichen Hinweisen zum Umgang mit Sozialbehörden:

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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

Ebenso darf das Jobcenter Deine privaten Daten wie zum Beispiel Handy-Nummer und Email-Adresse nicht an Dritte weitergeben. - Im folgenden Artikel ein Musterschreiben zur entsprechenden Datenlöschung:

Neue Jobcenter Hartz IV Kommandos: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”

https://www.gegen-hartz.de/news/neue-jobcenter-hartz-iv-kommandos-ich-rufe-sie-an-erwarten-sie-meinen-anruf

Merke: keinen Vermittlungsfirmen die Nummer geben. Dem Arbeitsamt bzw dem Jobcenter keine Nummern geben. Anrufe ignorieren und schriftlich die Löschung der Telefonnummer beantragen

Angelina882 
Beitragsersteller
 31.08.2020, 17:34

Danke dir!

Also, grundsätzlich kannst du noch vermittelt werden.

Aber ein so kurzfristiger Arbeitsbeginn ist nur schwer zumutbar.