Arbeitslosengeld falsch berechnet? Seit 1.3.17 Agentur für Arbeit mit Alg1, zuvor Krankentagegeld bezogen. Zwi.zeitl. kam rückwirkend Gehaltserhöhung?

1 Antwort

Leg doch vorsorglich einen Widerspruch ein, um keine Fristen zu versäumen.

Im Bescheid findest Du eine Frist, bis wann Du gegen diesen Bescheid
Widerspruch einlegen kannst. Spätestens an dem Tag muss der Widerspruch
beim Amt eingegangen sein. - Um die Frist zu wahren, lege folgenden
Widerspruch ohne Begründung ein, die reichst Du zeitnah nach. - Achte
darauf, dass Du beweisen kannst, dass der Widerspruch dort eingegangen
ist (Einschreiben bestätigt nur Eingang des Umschlags).

A n f a n g

Absender

Adresse

Aktenzeichen ...
Bescheid vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen obigen Bescheid lege ich hiermit

W i d e r s p r u c h

ein.

Begründung folgt.

Hochachtungsvoll
(Deine Unterschrift)

E n d e

Am besten persönlich abgeben und den Eingang auf einem mitgebrachten
Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen (reiche dem
Sachbearbeiter freundlich Dein Doppel: "Und hier brauche ich Stempel und
Unterschrift."
).
Oder nimm (außerhalb Deiner Familie / Bedarfsgemeinschaft) einen
verlässlichen Freund mit zur Post, der Dir im Falle eines Falles bezeugt,
dass Du beim Postamt Umschlag mit dem Widerspruch darin aufgegeben
hast. - Er muss gesehen haben, dass Du den Widerspruch in den Umschlag
getan hast! - Brief per Einschreiben/Rückschein (!!) abschicken - unbedingt
mit Rückschein, auch wenn's teuer ist!

.

Inhaltlich kann ich Deine Frage leider nicht beantworten, dazu fehlen mir wichtige Kenntnisse. - Empfehlen kann ich Dir, hole Dir Beratung

- in einer Arbeitsloseninitiative (google so mit Deinem Wohnort (oder dem
  nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist),

- in einer Sozialberatung oder

- mit einem Beratungsschein bei einem Anwalt für Sozial- und Arbeitsrecht
  (dies trifft auf jeden Fall auf Bezieher von ALG 2 zu, lies die Info, ob auch Du in
  den Genuss einer solchen Erstberatung mir Beratungsschein kommen kannst).

Bei einer dieser Beratungen kannst Du dann auch Hilfe für die Begründung des Widerspruchs bekommen.

.

Für Beratung in einer Sozialberatung google mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).

.

Hole Dir für 10 Euro beim Amtsgericht einen Beratungsschein. - Google
dazu mit

beratungsschein amtsgericht 10 Euro akademie

Mit dem kannst Du einen Fachanwalt für Sozial- und Abeitsrecht aufsuchen und Dich beraten lassen. - Mitbringen musst Du Deinen Bescheid vom Jobcenter /
Grundsicherungsamt und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis
sowieso und die 10 Euronen.

Hier eine sehr gute Information zum Beratungsschein:

http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Ganz wichtig - Fehler vermeiden:

Die 5 häufigsten Fehler bei der Antragsstellung zur Beratungshilfe
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-haeufigsten-fehler-bei-der-antragsstellung-zur-beratungshilfe_095194.html

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen und anderen
Grundsicherungsbeziehern reingebe - Du wirst leicht erkennen, was auf
Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

.

Jetzt bekommst Du ja ALG 2  - diese Info vorsorglich:

Achtung! sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

MariekeJ 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 21:57

Ich brauch die genaue Rechtslage, wo ich den passenden Paragraph finde, auf den ich mich in meinem spezielleren Fall berufen kann. Leider ist das SGB extrem umfangreich. Wo steht die Regelung für meine oben beschriebene Situation? 

Danke, das du dir soviel Mühe für mich und andere machst! 

Bin VdK beigetreten und der RA hat wochenlang nichts von DRVB an mich weitergeleitet. Durch Zufall hab ich es gestern erfahren und deswegen noch mehr Streß im Alltag und anderes bekommen.

Obendrein ist die AfA nicht zuständig für mich, sondern die RV. Übergangsregelung. 27.2.17: $151 voll erwerbstfähig, mit Einschränkungen (durchnTippfehler 54J), aber nicht mehr in meinem Beruf, Umschulung befürwortet. ABER: die RV haben eine Arbeitstempo wie ... und lesen anscheinend Gutachten nicht. Ablehnung (also zurück an Arbeitsplatz) - Widerspruch. so geht das seit über ein Jahr! Nun durfte ich denen gestern zum 3ten x Einwilligung für Einholung des Rehabericht von 2015 erteilen, obwohl die sogar Träger waren! Witziges Karusell...  Kennst du den Spruch mit den Mäusen im Milchfass? Meine Butter ist ranzig.

Erst war ich gelernte Vwfachangestelle, dann Sozialpädagogin im Hort und Jugendbereich, ins Familienzentrum gewechselt und nun in Warteposition für Umschulung, da nachUnfall, Kindern und Burnout der Körper und vor allem deswegen meine Nerven nicht mehr so können, wie ich es müßte und echt gern wieder hätte. 

cyracus  02.06.2017, 23:10
@MariekeJ

Ja, das SGB ist sehr umfangreich, und alles rund um Hartz IV ist noch umfangreicher und komplzierter durch haufenweise interne Anweisungen, mit deen die Mitarbeiter in den Jobcentern "erschlagen" werden. Schon in gängigen Fällen sind vielfach die Mitarbeiter in Jobcentern überfordert. - Es wäre sehr schön, wenn ich Dir einfach einen Paragrafen nennen könnte ...

Behörden arbeiten vielfach sehr langsam, und hinzu kommt, dass sehr viele Anwälte auch sehr langsam arbeiten. Sehr oft schieben Anwälte komplzierte Fälle "auf die lange Bank", und erst wenn Gefahr einer Fristversäumnis droht, werden sie tätig. Möglicherweise bist Du an solch ein Exemplar geraten (aber wie gesagt: derartige Exemplare von Anwälten sind nicht selten).

Was die Langsamkeit der Bearbeitung in Behörden angeht, ist es oft hilfreich, wenn Du wie von mir empfohlen Schriftstücke und Unterlagen dort abgibst (persönlich und mit Empfangsbestätigung).

Hast Du Deine Frage schon auf

https://www.finanzfrage.net

gestellt? Vielleicht hast Du ja Glück, und es kennt sich jemand damit aus. (Wenn Du Dich dort anmeldest, nimm denselben Namen.)

Auch kannst Du vielleicht Glück haben im elo-Forum (google so).

.

Schwierige bis hin zu quälende lange Lebensabschnitte, in denen man auf die Mitwirkung anderer (Institutionen, Personen) angewiesen ist, um alles zum Positiven zu wenden, kennen ja viele von uns (ich auch). Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es dann wichtig ist, alles dafür zu tun, um wieder in innere Balance zu kommen, während ich das tue, was ich tun kann.

In einer besonders schwierigen Situation fragte ich mich jeden Morgen "Kann mir HEUTE etwa Schlimmes passieren?" oder "Wenn ich mich jetzt ärgere / quäle, hilft es mir oder ändert es die Situation?" - und meine Antwort war dann immer "nein". Irgendwie reagierte mein Gemüt darauf harmonisierend. Und wenn ich etwas tun konnte, in der Situation, tat ich es.

Vielleicht kann ja auch für Dich das ein Weg sein, um Deine Nerven zu beruhigen. Denn Verzweiflung oder Wut / Ärger hilft ja wirklich, im Gegenteil, das macht nur krank. - Und gute, hilfreiche Ideen habe ich eher, wenn ich entspannt bin.


MariekeJ 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 23:43
@cyracus

Meins am Morgen: o.k., was muss alles erledigt werden in den nächsten Zeit? Priorität? Was davon Heute? Was brauch ich dafür? Und danach (entscheide ich meist spontan nach dem "Bauchgespür" und vor allem Uhrzeit) Selbstpflege - was kann ich heut für meine Kleine oder für mich selbst schönes tun?

MariekeJ 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 03:44

Sag mal, tippen tust Du das ja nicht. Wie geht das? 

Und sorry, leider bin ich über deine Basics hinaus. Mein heute eingereichter 2.widerspruch zumBewilligungs-Änderungsbescheid hatte echt Humor zum Schluß. } Eine ausführliche Begründung mit Erklärung ist zu Umfangreich zum niederschreiben und liegt Ihnen bereits aufgrund anderer Anlässe vor. Auch sind die Zahlen in Ihrem ergebnisprotokoll, datiert auf den 24.5.17, nicht stimmig. Es wurden diverse Lohnersatzleistungen und die nachgezahlten rückwirkende Gehaltserhöhungbeträge nicht summiert. Der Faktor des Bemessungsrahmen stimmt ebenfalls nicht. Gern stehe ich Ihnen zur Klärung von offenen Fragen zur Verfügung. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir gemeinsam die richtigen Summen in das System zur Berechnung eingeben. Meine Hilfe biete ich Ihnen hiermit an. MfG} 

cyracus  02.06.2017, 04:06
@MariekeJ

Die Hilfe wurde Dir wohl von einem Mitarbeiter im Arbeitsamt angeboten. - Überlege es Dir, ob Du vorher vielleicht doch eine Sozialberatung aufsuchen willst. - Auf jeden Fall würde ich zu solch einer angebotenen Hilfe im Arbeitsamt mit Beistand / Ämterlotse gehen.

Zu meinem Text:

Teile habe ich sorgfältig vorbereitet, wie zum Beispiel den Widerspruch (nachdem ich den mehrmals direkt reingetippt hatte), das zum Beratungschein und "Umgang mit Sozialbehörden".

Weil man nicht einfach Text aus dem Word-Programm hier einfügen kann, habe ich meine Texte mit Spezialprogramm in die Programmiersprache HTML und CSS umgewandelt (ist echte Arbeit). - Es sind Textpassagen, die hier häufiger in Antworten gebraucht werden. Und wenn es mir gelungen ist, sowas sehr gut zu formulieren, setze ich mich hin und wandel das in die Programmiersprache um, und bei Bedarf aktualisiere ich meine vorbereiteten Texte.

Meine Antwort besteht also zum Teil aus solchen Teilen, und vieles habe ich direkt in die Tastatur getippt (ich tippe ziemlich schnell). - Insgesamt ist also der vollständige Text von mir (nicht von irgendwo anders herauskopiert, was manche denken).   ‹(••)›

cyracus  02.06.2017, 04:10
@MariekeJ

Lese grad nochmal Deinen Kommentar. - Die Hilfe hat nicht das Arbeitsamt Dir, sondern Du dem Arbeitsamt angeboten. - Hatte ich mit meinem müden Hirn nicht so schnell gerafft (es ist nun nachts um 4 Uhr - und ich geh nun ins Bett).

MariekeJ 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 21:58
@cyracus

Les bitte weiter, hab dir grad was geschrieben ...💕