Firmengewinn - Wann wird er als Einkommen gerechnet?

9 Antworten

Gewinn ist der Überschuss der Einnahmen, üder die Betriebsausgaben.

Ob das Geld investiert wird, oder ob Du es verbrauchst ist erstmal kein Unterschied. Aber der nicht entnommene Gewinn kann nach § 34 a EStG begünstigt sein.

Wenn Du es nicht persönlich angerechnet bekommen möchtest, dann solltest Du eine UG gründen. Das ist eine eigene Rechtpersönlichkeit (juristische Person).

Da wird es Dir nur zugerechnet, wenn Du Dein Gehalt bekommst, oder ein Gewinn ausgeschüttet wird.

Das sind zwei verschiedene Dingen:

  1. Das Arbeitsamt wird alle Gewinne als Einkommen werten und mit dem ALG verrechnen. Dabei ist mit dem Arbeitsamt zu klären bis zu welchen Gewinn Du überhaupt noch ALG beziehen darfst
  2. Das Finanzamt wiederum wird alle Gewinne oberhalb eines Freibetrages besteuern. Denn diese sind das Einkommen des Kleinunternehmers. Dabei wird noch das ALG zur Bestimmung des Steuersatzes mit berücksichtigt (Progessionsvorbehalt). Das ALG selber ist steuerfrei.
hans19811 
Beitragsersteller
 26.06.2014, 10:17

Im Moment beziehe ich kein ALG - Aber man weiß ja nie.. Will mich lieber vorher informieren :)

Soweit ich weiß...: 100€ Freibetrag für Nebenjob-, beschäftigung-, einkommen bei ALG. Alles was über diesen Freibetrag ist wird mit 80% angerechnet. Ab 700€ Netto bekommt man vom Arbeitsamt nichts mehr.

Der Freibetrag bei Kleinunternehmen liegt m.M.n. bei 17,500€ Jahresumsatz - Nicht Gewinn - Und wenn man drüber ist, wird der gesamte Umsatz mit 19% USt belastet (Habe ich zumindest so im Kopf).

Allerdings finde ich das ein bisschen "Hohl" ..sorry.. Aber wie soll man sich denn als 'Arbeitssuchender Existenzgründer' eine Existenz aufbauen, wenn man gezwungen wird, von seinen - zu Beginn - geringen Gewinnen zu leben?

bmke2012  26.06.2014, 10:34
@hans19811

Umsatzsteuer ist was anderes als Einkommenssteuer. Das meinte ich auch nicht! Das Thema Existenzgründer ist leider dadurch gekennzeichnet, dass man erst mal verzichtet. Aber es gibt staatliche Förderprogramme für Firmengründer. Da solltest Du mal mit der IHK und dem Wirtschaftsministerium Deines Bundeslandes reden. Geld geschenkt gibt es nirgends aber günstige Darlehen.

PatrickLassan  26.06.2014, 10:39
@bmke2012
Und wenn man drüber ist, wird der gesamte Umsatz mit 19% USt belastet

Für dich als Unternehmer ist das aber nur ein durchlaufender Posten, da deine Kunden die Umsatzsteuer zahlen und du sie nur abführst.

Wenn Du eine doppelte Buchführung mit Bilanzierung machen willst, solltest Du Dir einen Steuerberater suchen. Vorher frag aber lieber nach, wie hoch dessen Honorar sein wird.

  • Bei einer Einnahmeüberschußrechnung gelten "Investitionen" und Wareneinkäufe als schlichte Betriebsausgaben, die sich gewinnmindernd auswirken.

  • Auf welchem Konto das Firmenkapital liegt, ist unerheblich (obwohl es wegender besseren Übersichtlichkeit sinnvoll ist, Geschäft und privat auf unterschiedlichen Konten zu halten).

  • Der Gewinn aus dem Geschäft (Gewerbegewinnn) wird in der Einkommensteuererklärung in der Anlage "G" erfaßt. - Das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Kapital usw.usw. steht in anderen Anlagen, die ich nicht genau weiß - siehe Google "Einkommensteuererklärung".

Diese Frage ist so nicht beantwortbar. gehen wir einmal davon aus, dass du Einzelunternehmer wirst, als keine spezielle Betriebsform wie GmbH, AG usw betreiben willst. dann ist das erst einmal KEIN GEWINN sondern der Brutto Umsatz. Von diesem Bruttoumsatz gehen deine Betriebskosten, einschl. Wareneinkäufe und weitere betriebliche Investitionen ( auch mit Abschreibung) ab. Was dann noch übrig bleibt ist der Umsatz vor Betriebssteuern. Ist von diesem Umsatz vor Betriebssteuern wie die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer usw. abgezogen ist dies der für dich verbleibende Gewinn, sprich dein Einkommen. Dieses einkommen ist zu allen weiteren Einkommen die du beziehst hinzu zu rechnen und das gesamte Einkommen wird dann mit Sozialabgaben, Einkommenssteuer, KV u. PV, RV , Soli usw. belastet. Du solltest dich einmal dringendst informieren über diese Angelegenheiten wie z. B. BWL, Marketing, rechtliche Voraussetzungen, Möglichkeiten der Selbstständigkeit usw. Hier zu werden reichlich Informationsveranstaltungen und Kurse angeboten. Auch vom Arbeitsamt. Und diese Kurse und Schulungen brauchst du dringendst, denn deine Frage alleine zeigt schon, dass du nicht die blasseste Ahnung hast was es bedeutet Selbstständig zu sein und was alles auf dich zu kommt. Und das ist die schlechteste Voraussetzung um in eine Selbstständigkeit zu gehen. Und du bist ALG Empfänger? Dann musst du deine Selbstständigkeit beim AA melden, wenn du das nicht machst begehst du Betrug mit ungerechtfertigter Leistungserschleichung.

Leute ich frage und wundere mich jedes mal wie blauäugig manche Menschen sich in etwas hineinstürzen von dem sie keine Ahnung haben. Mit deinem deinem " Wissen " biste ratz-fatz in der Insolvenz. Sorry wenn ich so deutlich wurde.

Bei einer Einzelfirma, ist der ausgewiesene Gewinn automatisch als Einkommen für den Firmeninhaber zu werten. Ob er das Kapital wieder in seine Firma hinein steckt, hat damit überhaupt nichts zu tun. Er kann ja über diese Mittel frei verfügen.