Eine Sozialauswahl wurde vorgenommen: (nicht angekreuzt) entfällt bei personenbedingter Kündigung (angekreuzt)?

3 Antworten

Was bedeutet das, Fehler von AG oder was?

Bei Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber gegebenenfalls eine Sozialauswahl der zu kündigenden Person(en) unter vergleichbaren Arbeitnehmern treffen.

Das ist hier nicht erforderlich, weil es sich um eine (wie angekreuzt) personenbedingte Kündigung handelt. Es gibt also Gründe in Deiner Person, die der Anlass für die Kündigung sind.

und verursacht dies Sperrzeit bei ALG1?

Nein.

Bei einer personenbedingten Gründen liegt kein vertragswidriges (Fehl-)Verhalten des Arbeitnehmers vor (das entsprechende Kästchen wurde deshalb ja auch angekreuzt), mit dem er die Kündigung - und damit eine mögliche Arbeitslosigkeit - schuldhaft herbeigeführt haben könnte; ein solches schuldhaftes Verhalten wäre aber Voraussetzung für die Verhängung einer Sperre.

Das bedeutet, dass die Kündigung personenbedingt war. Warum dir gekündigt wurde, musst du doch selbst wissen.

maldaaoynoadh 
Beitragsersteller
 11.07.2020, 12:01

Ich war krankgeschrieben, deshalb haben sie mich gefeuert, und darum frage ich nicht, du sagst nichts Neues

Da steht bzw. ist angekreuzt: entfällt bei personenbedingter Kündigung.

Das ist kein Fehler vom AG . Aller Wahrscheinlichkeit gibt es eine Sperrzeit beim ALG 1.

Für die Sperrzeit kann man u. U. vermindertes ALG II beantragen. Dann ist man auch krankenversichert.

Familiengerd  11.07.2020, 13:49
Aller Wahrscheinlichkeit gibt es eine Sperrzeit beim ALG 1.

Nein!

Es handelt sich hier um eine personenbedingte Kündigung!