In der Arbeitslosigkeit, Beschäftigungsverbot bekommen, wer zahlt dann?
Ich bin seit Dez. arbeitssuchend und schwanger. Bekam Arbeitslosengeld I, ende April bekam ich beschäftigungsverbot für alle Beschäftigungen und seit dem bekomme ich garnichts. Ich habe Dem Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt widersprochen, doch dieser wurde jetzt leider abgelehnt (wegen: unbegründet). Es hieß: -ich steh dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, - ich bin nicht krank. Die Krankenkasse sagt dass das Arbeitsamt weiter zahlen muss, als währe ich in Beschäftigung, der Arbeitgeber hätte im diesem Fall auch ja weiter zahlen müßen und da sei es auch nicht anders. Bei dem Arbeitsamt wird mir aber gesagt: - gehen sie zu ihrer Krankenkasse. - sie haben noch einem Mann. und - beantragen sie Hartz IV. Ich finde es eine sauerei, den ich war im meinem leben bisher nur 1,5 monate arbeitssuchend und sonst habe ich immer gearbeitet und jetzt wo es eine Risiko der Schwangerschaft besteht, habe ich plötzlich keinerlei Anspruche mehr. Aber davor all die Jahre habe schön fleißig meine Soz.vers.beiträge zahlen dürfen. Jetzt hab ich nicht mal eine krankenversicherung. Das ist ein System das gegen den Nachwuchs in Deutschland spricht. Ich bin so empört. Wer kann mir da helfen? Danke im Vorraus!
9 Antworten
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=41464&
das scheint ein ähnlicher fall zu sein....
Ja danke das ist genau das selbe.
Wenn Du zur Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehst, dann kannst Du nur ALGII beantragen. Das ist nun mal so
Man hat 1 Jahr anspruch auf Arbeitslosengeld und ich finde die Gesetze gelten auch in diesem Fall genau so wie auch in einer Beschäftigung.
Das ist in dem Fall nicht so. Schwangerschaft kann nicht bestraft werden. Da kennt bloß wieder jemand die Gesetzeslage nicht.
Hallo auch!!! Wir haben das selbe Problem! Es gibt ein Urteil des Hessischen LSG wonach arbeitslose Schwangere den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht durch ein ärztliches Beschäftigungsverbot verlieren, wenn nicht gleichzeitig eine zur Arbeitsunfähigkeit vorliegende Krankheit vorliegt. Wir haben auch Widerspuch gegen den Bescheid von der Agentur eingelegt, wurde auch abgelehnt(nicht vermittelbar) Dann der Weg zum Sozialgericht! Nach fast 5 Monaten ein Lichtblick: Richter ist der selben Meinung wie wir. Allerdings Akzeptiert die Agentur das Urteil des LSG nicht an, welches die Krankenkassen aber tun und sich darauf beziehen um nicht zahlen zu müssen. Jedenfalls steht das Endurteil noch aus und ich kann jeder Frau raten die ein Beschäftigungsverbot aussprechen will: Laßt euch einfach Krank schreiben! Dann kommt ihr nicht in finanzielle Probleme wie wir!
Also das Gesetz sieht vor, dass du egal wo du den Antrag auf Unterstützung einreichst diese Stelle zur Weiterreichung zuständig ist. Du musst innerhalb von 1 Monat eine Antwort bekommen. Wenn grundsätzlich feststeht, dass dir eine Leistung zusteht dann muss ein Träger in Vorleistung gehen und die Träger können es dann unter sich auskämpfen wer jetzt wirklich zahlen muss. Im Zweifelsfall würde ich vors Sozialgericht gehen. Viel Glück!
Na ja ich werde von einem Amt zu anderen geschickt und keiner möchte für mich zuständig sein. Danke fürs Kommentar!
Während der Zeit, in der die Beschäftigung ganz oder teilweise untersagt ist, hat die Frau Anspruch auf den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. der letzten 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 11 Mutterschutzgesetz). Dem Arbeitgeber wird das nach § 11 Mutterschutzgesetz bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt voll von der Krankenkasse erstattet. Dies ist nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz vom 22.12.2005 unabhängig von der Beschäftigtenzahl. (U2 - Verfahren). (www.regierung.unterfranken.bayern.de/.../mutterschutz/merkblattindivbeschaeftigungsverbot.pdf ) Das Amt muss zahlen und bekommt es von der Krankenkasse erstattet
Gern geschehen, ich wünsche Dir viel Glück und Kraft!
So, mitlerweile haben sich gott seit dank mehrere Frauen gefunden und im Jahr 2009 mit mir vor gericht gezogen, so das z. b. das berliner sozialgericht die entscheidung werweigert hat und das Anliegen an das bundessozialgericht geleitet hat. die folge für uns wir haben erstmal das geld nachtträglich erhalten (zwar 1,5 jahre spähter) und uns wurde eine neue korregierte bewilligung auf arbeitslosengeld 1 ausgestellt. Es hat sich erstmal gelohnt, zwar wissen wir nicht wie es dann im bundessozialgericht ausfällt, dennoch es ist eine gesetzes lücke und die muss gestopft werden und wenn das passiert, dann eben für alle. ich bedanke mich nochmals bei allen die mir zu dem thema beistanden.
Ja das dachte ich auch, lt. meinen Bescheiden leider nicht, ich habe dies jetzt an einem Rechtsanwalt weitergereicht. Mal sehen was dabei rauskommt. Danke fürs Kommentar!