Arbeitskleidung über Arbeitszeitkonto abrechnen ?
Arbeitnehmer X bekommt Arbeitskleidung gestellt auf persönlichen Wunsch über Wäsche / Reinigungsservice (Mietkleidung DBL) jetzt möchte der Arbeitgeber die Kosten mit monatlich - 2 Stunden vom Azk verrechnen ? Die Weitergabe der Kosten ist für mich kein Problem muss aber meines Wissens mit dem Gehalt (Abzug vom Lohn) erfolgen ist das richtig ? Ansonsten würde Arbeitnehmer X da als Vorarbeiter tätig ja wesentlich mehr Zahlen als die "normalen" Kollegen oder Azubis. Bzw würde generell der Ag an der Bekleidung mitverdienen da der Lohn höher als Kosten der Bekleidung . Ist dieses Vorgehen rechtens ???
3 Antworten
Wenn Arbeitskleidung Pflicht ist, dann darf der Arbeitgeber die Kosten, auch nicht die Kosten für Reinigung ect. vom Lohn abziehen. Arbeitskleidung, so diese vorgeschreiben ist, muss vom Arbeitgeber kostenlos gestellt werden.
Dieses Vorgehen ist nicht rechtens. Du kannst dagegen widersprechen und das einbehaltene Geld zurückfordern.
Nach meiner Kenntnis und Rechtsauffassung ist eine Vermischung von Sachleistungen/-abzügen mit Arbeitszeit per se unzulässig.
Ich weiß nicht, was denjenigen treibt, der sich so etwas ausdenkt, aber von Lohn- und Gehaltsabrechnung scheint er wenig Ahnung zu haben.
Wenn man ganz sicher gehen bzw. einen offiziellen Nachweis haben wollte, würde man eine schriftliche Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt einreichen, und die Antwort dem Verantwortlichen unter die Nase halten.
Gruß @Nightstick
Hallo.
Meine Söhne haben ihre Arbeitssachen und waschen + Reparieren. gestellt bekommen.
Mein Jüngster bekommt da jetzt auch noch.
Aber eine Auskunftsanfrage an das Finanzamt stellen, die Antwort ist verbindlich.
Bley 1914