Darf ein Arbeitgeber die Kosten seines Steuerberaters für das Anmelden einer Aushilfskraft dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen bzw vom Lohn abziehen?
Meine Tochter war kurzfristig als Aushilfe neben ihrem Vollzeitjob beschäftigt. Der Arbeitgeber verlangt jetzt von ihr 40.-Euro um die entstandenen Kosten für Anmeldung beim Steuerberater zu begleichen. Das sind doch Geschäftskosten und nicht Kosten des Arbeitnehmers oder?
6 Antworten
Das ist völliger Blödsinn - der Arbeitgeber kann und wird vermutlich auch die Kosten für seinen Steuerberater ohnehin absetzen.
Für Meldungen ist nur der Arbeitgeber verantwortlich.
Hallo paulfrau
Ja das sind Geschäftskosten die steuerlich geltend gemacht werden können.Können die Kosten nicht geltend gemacht werden und legt die Kosten Mitarbeitern auf ist das kein Arbeitgeber.
Gruß Ralf
Nein das darf er nicht. Das sind Geschäftskosten die er steuerlich geltend machen kann.
Hier versucht einer, seine Ausgaben auf dem Rücken von Mitarbeitern zu minimieren.
Das geht gar nicht.
Ist doch das Problem des Arbeitgebers, wenn er es nicht selbst schafft und einen Steuerberater braucht.
Dieses Ansinnen des Arbeitgebers ist natürlich Unfug und nicht berechtigt.