Arbeitnehmer rausschmeißen?

5 Antworten

In einem Kleinbetrieb kann der Arbeitgeber fristgerecht kündigen. Da greift das KüSchG nicht.

Einfach raus schmeißen geht nirgendwo.

munichclub 
Beitragsersteller
 15.02.2022, 13:00

Es geht um einen Konzern.

DerHans  15.02.2022, 13:00
@munichclub

Da gibt es dann sicher einen Betriebsrat, der das verhindert.

Rheinflip  15.02.2022, 13:08
@DerHans

ein Betriebsrat kann nicht automatisch eine Kündigung verhindern

DerHans  15.02.2022, 13:09
@Rheinflip

Ich glaube auch kaum, dass es sich hier um einen "Konzern" handelt. Das ist wohl eher eine Trollfrage.

Familiengerd  15.02.2022, 16:49
@DerHans
Das ist wohl eher eine Trollfrage

Wie kommst Du denn darauf?

Und wo soll denn hier ein Merkmal dafür sein, dass es sich um eine Trollfrage handele?

Aaaaalso.....es muss ein Grund vorliegen. Betriebsbeding, in der Person begründet etc. pp.

Und die Gültigkeit der Kündigung ist arbeitsgerichtlich überprüfbar.

Einschränkungen gibt es in Kirchen oder in Tendenzbetrieben....aber nur für Tendenzträger

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In letzter Konsequenz kann man jeden AN entlassen, so hart das auch klingt. Je nach Betriebsgröße und Tarifvertrag gibt es unterschiedliche Regelungen dafür.

Allerdings gibt es nur bei Kleinbetrieben ein "einfach", je größer der Betrieb, desto größer sind die Hürden einer Entlassung. Dennoch ist es möglich.

Lesetipp zu Kündigungsgründen: https://www.rosepartner.de/arbeitsrecht/kuendigungsgruende.html

Eine fristgerechte Kündigung ist auch ohne Begründung für den Arbeitnehmer möglich. Gegebenenfalls kann der Arbeitnehmer das aber über den Betriebsrat oder das Arbeitsgericht überprüfen lassen.

Der betroffene Arbeitnehmer sollte diese Fragen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erörtern.

odenwaelder60  18.06.2022, 16:20

Oder der Gewerkschaft. Und mit dem Betriebsrat