Arbeitgeber zwingt mich zum frühen Ausstempeln
Hallo, ihr Lieben,
als ich vor kurzem die neue Nachricht gehört hab, dass wir unsere Arbeitszeit nun stempeln müssen - war ich sehr BEGEISTERT!
Denn bis jetzt muss ich in der Früh 20 min vor Ladenöffnung da sein, oder bin m Abend, wegen der Kassenabrechnung, sicher 10 min länger da, als eingetragen. Sprich: Ich arbeite umsonst!
Darum große Begeisterung, als ich vom Stempeln gehört hab.
Jetzt kommt mein Vorgesetzter, ich solle in Zukunft um Punkt 10 oder 20 Uhr ein-/ ausstempeln, obwohl ich länger da bin. Also würde ich so die Überstunden wieder nicht ausbezahlt bekommen!
Gibts da irgendwelche Arbeitsrechte, welche die Forderung meines Arbeitgebers untersagen?
Bin dankbar für jede Antwort!
Liebe Grüße
14 Antworten
Laut dem aktuellen Arbeitszeitgesetz sind die IST-Arbeitszeiten zu erfassen. Das hat nichts mit der Abgrenzung der "Nebenpflichten" o. ä. zu tun. Hier hat der Arbeitgeber andere Lösungen zu finden. Halbwegs brauchbare Zeitwirtschaften bieten dafür Mechanismen.
Je nach Unternehmenskultur/-Organisation wurde ich in der Personalabteilung anfragen. Nicht selten haben die direkten Vorgesetzten keine Ahnung von sowas. Schlimmstenfalls werden pauschal von der gestempelten Zeit Abzüge für die "Nebenpflichten" gemacht. Wenn Du dann auch noch später einstempelst, wird dir die Zeit doppelt abgezogen.
Falls vorhanden, auch mal den Betriebsrat befragen.
20 min vor Ladenöffnung da sein, oder bin m Abend, wegen der Kassenabrechnung, sicher 10 min länger da, als eingetragen. Sprich: Ich arbeite umsonst!
Zurecht: Tatsächlich gehören diese Vor- und Nachbereitungszeiten des Öffnens und Abrechnens der Kasse zu den Nebenpflichten deiner Haupttätigkeit, die der AG in diesem geringen Umfang nicht bezahlen muss. Rechtsgrund: § 612 BGB.
Schliesslich hat der Kunde Anspruch, während der vollen Geschäftszeit, deiner Arbeitszeit der Hauptleistungspflicht "Kassieren", bedient wird, sodass sie außerhalb der vergüteten AZ erfolgen muss. Du darfst ihn weder morgens 20 Minuten warten lassen noch abends 10 Minuten vorher die Kasse zumachen, um bezahlt abrechnen zu können :-(
So das BAG m. Urt. Z 5 AZR 122/99 v. 11.10.2000 :-(
G imager761
Hier ist mal ein Link für dich:
http://www.juraforum.de/forum/t/muss-vorbereitungs-nachbereitungszeit-bezahlt-werden.114823/
Hallo! Erstmal vielen Dank, für die schnellen und hilfreichen Kommentare!!
Imager761: Bedeutet also, dass eben dieses Zählen etc. (Ich meine damit nicht das Umziehen/Waschen) nicht vergütet werden MUSS, aber kann?!
Wenn dem so ist, darf mein AG mir also auch vorschreiben, wie ich zu stempeln habe?
Mir stellt sich da gleich die nächste Frage:
Wenn ich arbeite, obwohl protokolliert wurde, dass ich nicht mehr da bin und dann einen Unfall passiert, bin ich noch durch die Arbeit versichert? Gilt das dann schon als "Heimweg"??
Fragen über Fragen ;)
Liebe Grüße
Das kommt auf den Tarifvertrag an. Ohne Bezeichnung und zeitlicher Zuordnung von geforderten NEBENTÄTIGKEITEN gilt jede Minute Arbeitszeit als Arbeitszeit und muss bezahlt werden (Arbeitszeitkonto). Erst nach wirklicher Beendigung deiner geforderten Arbeiten musst du in diesem Fall Abstempeln.