Probezeit rum - Festvertrag. Bin ich nun unkündigbar?
Hallo Leute,
also generell die Frage. Klar kann die Firma wenn schwerwiegende Gründe vorliegen kündigen.
Was ist jedoch, wenn die Firma denkt die Person passt doch nicht zu uns oder die Leistung ist nicht so super etc. ?
Danke im Voraus für eure Antworten!
6 Antworten
Ich kein Experte im Arbeitsrecht aber "unkündigbar" wärst Du sowieso nicht. Wenn, dann unkündbar, was meines Wissens nach nur auf Beamte zutrifft.
Wenn die Probezeit abgelaufen ist, kann man Dir innert der gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit kündigen.
Allerdings nicht nach Lust und Laune, sondern bei Vorliegen eines entsprechenden Grundes.
Letztlich entscheiden die Arbeitsgerichte ob eine Kündigung wirksam ist oder ob nicht.
Man ist nicht "unkündbar", nur weil man einen unbefristeten Arbeitsvertrag und die Probezeit überstanden hat.
Nach sechs Monaten greift zwar das Kündigungsschutzgesetz, wenn Du nicht gerade in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest, das bedeutet aber nicht, dass man Dir nicht mehr kündigen kann.
Wie Du selbst schreibst, ist dies bei "schwerwiegenden" Gründen möglich (ich vermute, Du meinst dann eine fristlose Kündigung), es gibt aber noch andere Gründe.
Es gibt die verhaltensbedinge, personenbedingte und die betriebsbedingte Kündigung.
Die "verhaltensbedingte Kündigung" kann es geben, wenn Du z.B. wegen ständigen Zuspätkommens eine Abmahnung mit "Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall" bekommst und wieder nicht pünktlich bist.
Personenbedingte Kündigungen gibt es z.B. wegen vieler Kurzerkrankungen oder Langzeiterkrankungen (mind. acht Monate). Da gibt es allerdings einige Hürden für den AG.
Betriebsbedingt kann gekündigt werden, wenn der AG nachweisen kann, dass nicht mehr genug Arbeit da ist und Stellen abgebaut werden müssen.
Wie Du schon richtig erkannt hast , bräuchte die Firma ab jetzt (besonders) schwerwiegende Gründe für eine ordentliche Kündigung aus betrieblichen , verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen .
Wegen "Minderleistung" könnte z.B. später durchaus noch personenbedingt gekündigt werden , wenn sich z.B. im weiteren Verlauf durch zunehmend häufige Erkrankung in einem bestimmten Krankheitsbild herausstellen sollte , daß Du körperlich oder geistig dem Job nicht gewachsen bist und es dazu dann eine entsprechend negative Gesundheitsprognose gäbe .
bräuchte die Firma ab jetzt (besonders) schwerwiegende Gründe für eine ordentliche Kündigung
Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als (rechnerisch) 10 Vollzeitkräften.
Niemand ist "unkündbar", auch wenn sich manche dafür halten. Auch mit unbefristetem Vertrag kann dir die Firma jederzeit kündigen.
Mit entsprechendem Grund, mit der entsprechenden Frist. Oft beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Je nach Betriebszugehörigkeit kann sie länger sein.
Aber klar kann dein Chef zu dir kommen und sagen: "Dem Betrieb gehts schlecht. Wir streichen deine Stelle in einem halben Jahr. Such dir was neues"
Bei Fehlverhalten kann auch fristlos gekündigt werden. Das vergessen viele, die schon jahrelang auf ihrem Posten sitzen und sich wie Gott oder der Pate benehmen.
Du bist damit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Kündigungen sind aber aus verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen trotzdem möglich.