Arbeitgeber zahlt Provision nicht...

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Gegenseitige Forderungen dürfen nicht verrechnet werden. Gib das Auto zurück und lass dir den Rückerhalt bestätigen. Gleichzeitig gibst du ein Schreiben mit der Forderung der ausstehenden Provision in Höhe von ...... Euro ab und lässt dir auch hier den Erhalt schriftlich bestätigen. Dann heißt es abwarten. Wenn nichts kommt, kannst du noch zweimal anmahnen und dann einen Mahnbescheid ausstellen oder aber du gehst gleich vors Arbeitsgericht (ich würde erst einmal abwarten - hast du eigtl. schon dein Arbeitszeugnis?)

barbara34  31.12.2013, 09:14

Danke fürs *chen, hoffentlich hat alles nach deinen Wünschen geklappt.

Lieber nicht! Das könnte man Dir negativ auslegen und ggf. als Straftat werten. Besser einen Anwalt hinzuziehen und das Geld einklagen (die Kosten dafür wird der AG tragen müssen, sofern Du Recht bekommst)

Ich kann nur dasselbe sagen, wie apfelkiste. Gib das Auto ab und geh zum Arbeitsgericht und klage dir da die Provision ein.

Da das Firmenauto vermutlich von einer Drittfirma sprich einem Autohaus ist - nein, eher nicht.

bmwoderwas

Gib das Auto ab und sprich Deinen EX Chef noch einmal wegen der Provision an. Sollte er sich stur stellen,sag Ihm, das Du jetzt zum Arbeitsgericht gehst um das zu klären.