Bezahlt der Arbeitgeber die Knöllchen?
Wenn ein Mitarbeiter sich auf einer Dienstfahrt mit dem Firmenwagen sich ein Knöllchen einfängt (etwas zu schnell gefahren oder Falschparken), wer zahlt?
Übernimmt das der Arbeitgeber oder ist das unterschiedlich geregelt?
21 Antworten
Wenn der Arbeitgeber das übernehmen würde, hätte der Arbeitnehmer ja keinen Anreiz mehr, sich an die Regeln zu halten. Das könnte in Zukunft also für den Arbeitgeber recht teuer werden...
Bin mir auch nicht sicher, ob so etwas überhaupt legal wäre, denn der Sinn der Strafe ist es ja, den Fahrer zum Einhalten der Regel zu motivieren. Der Zweck wird nicht erreicht, wenn derjenige, der die Regel einhalten soll, nichts von der Strafe spürt...
Der Auftrag des Chefs wird wohl nicht gelautet haben: "Fahr wie ein Irrer durch Deutschlands Strassen ohne Rücksicht auf Verluste".
Was kann der Chef dazu, wenn der Angestellte sich nicht an die Verkehrsregeln hält, wenn er einen Auftrag ausführt?
Anders finde ich es schon, wenn ein LKW Fahrer Bußgeld zahlen muss, wenn er Chef ihn mit kaputten Autos oder schlecht gesicherter Ware losschickt. Hier wird Fahrer wie Unternehmen gestraft. Aber ob sich da der Unternehmer beteiligt, ist fraglich.
Hallo!
Mir ist das im Sommer 2004 auf der Arbeit mal passiert, dass ich bei einem Außentermin in einer mir diesbezüglich unbekannten Stadt beim Falschparken erwischt wurde. Ich glaube, das hat 10 Euro gekostet; ich hab's jedenfalls anstandslos der Kommune überwiesen und wäre nie auf den Gedanken gekommen, beim Betriebsleiter nachzufragen.
Das ist eigentlich ein persönliches Vergehen des Angestellten und sonst nichts, die Firma hat doch damit nichts zu tun. Wie das beim Firmenwagen geregelt wird weiß ich aber nicht, bei uns im Betrieb hat niemand einen.
Aber es mag Firmen geben, die so etwas tragen; ich schließe das nicht aus.
Upps.. das war 2014, kleiner Zahlendreher. Tut mir leid!
Stimmt auch wieder - ich muss auch für meinen privaten Wagen ein Fahrtenbuch für die Dienstfahrten führen. Das wird vierteljährlich durch den Betriebsleiter eingesehen, der dann bestätigt, dass die Fahrten zutreffend waren; muss jeder Kollege bei uns. So werden dann die Spesen ausbezahlt.
Kommt auf den Arbeitgeber an - und darauf, wie häufig so was vor kommt ...
Bei LKW scheint es bei manchen Firmen üblich zu sein, die Knöllchen zu zahlen, weil diese Firmen ihre Fahrer auch entsprechend unter Druck setzen, "besonders pünktlich" zu sein ...
Als Busfahrer habe ich es bisher aber noch nicht erlebt, dass einer meiner Arbeitgeber ein Knöllchen von mir übernommen hätte.
Ich arbeite aber auch noch als Aushilfs-"Roady" bei einem Theater, das zahlt (kleine) Knöllchen, wenn die Aushilfen den LKW fahren - aber vermutlich auch nur 1 - 2 mal ;-)
Spätestens, wenn's in den Bereich von Punkten in Flensburg geht, können die Arbeitgeber ihre Angestellten aber gar nicht mehr "decken" - irgendwem müssen die Punkte ja angeschrieben werden, und die kann z. B. eine Spedition nicht für alle ihre Fahrer übernehmen, da wäre das Konto schnell voll ...
Da es in Deutschland keine allgem. Halterhaftung gibt ist erst mal der Fahrzeugführer in der Zahlungspflicht.
Wenn die Firma das bezahlt dann aus Kulanz, drauf verlassen würde ich mich da nicht.
Bei Firmenwagen gibt es Fahrtenbücher. Da gucken die rein, wer gefahren ist. Und der kriegt dann das Knöllchen in die Hand gedrückt und darf zahlen. Der Arbeitgeber muss das nicht bezahlen. Sollte kein Fahrtenbuch vorhanden sein, sodass nicht mehr festgestellt werden kann, wer gefahren ist, wird das Führen eines Fahrtenbuches zur Auflage gemacht.