Kann der neue Arbeitgeber bereits gebuchten Urlaub verbieten
Hallo,
ich habe bereits Mitte Dezember, noch beim alten Arbeitgeber, Urlaub für die kommenden Sommerferien gebucht. Dann hat sich für mich recht plötzlich ein Arbeitsplatzwechsel zum 01. Februar ergeben. Im Zuge der Urlaubsplanung für dieses Jahr, sollte auch ich meine Termine angeben, mit dem Ergebnis, dass man mir mitgeteilt hat, ich könnte nicht in den Sommerferien Urlaub nehmen und ich hätte das vorher mit dem (neuen) Arbeitgeber absprechen müssen (?). Wie denn, wenn ich bei Buchung noch nicht wusste, dass ich wechseln werde. Kann mir der neue Arbeitgeber den gebuchten Urlaub verweigern und wenn ja, muss er dann auch die Stornogebühren bezahlen. Ach übrigens -es handelt sich um einen 450,00 €-Job. Danke für die Antworten (und vielleicht auch den/die entsprechenden Paragraphen).
2 Antworten
Natürlich kann er das verweigern. Das ist doch nicht sein Problem, wenn du nicht von vornherein offen legst, wann du keine Zeit hast. Man muss Urlaub genehmigen lassen und das hast du beim neuen nicht. Das ist Pech, wenn man wechselt.
Wann genau soll der Urlaub stattfinden? In den ersten 6 Monaten besteht Anspruch auf Teilurlaub und natürlich wäre es der richtige Weg gewesen, VOR Vertragsunterschrift bereits auf diesen Urlaub hinzuweisen. Grundsätzlich muss der ARbG die Urlaubswünsche des ArbN berücksichtigen. § 7 BUrlG. Je nachdem wie lange der Urlaub sein soll, kann der ArbG aber durchaus ablehnen, wenn du noch gar keinen vollen Anspruch zu diesem Zeitpunkt erworben hast. Ein Schadensersatzanspruch würde in diesem Fall gegen den neuen Arbeitgeber eher nicht bestehen, da er von dem Urlaub schließlich nichts wußte und ja keinen bereits genehmigten Urlaub widerruft, sondern vermutlich verweigert, weil der Anspruch in dieser Form noch gar nicht besteht.
Ausweg: biete für die Zeit, die nicht durch den bereits entstandenen Teilurlaubsanspruch abgedeckt ist, unbezahlte Freistellung an. Das wird billiger sein, als zu stornieren.
Wie gesagt, der Urlaub ist in den Sommerferien gebucht. Bis dahin sind es noch 6 Monate. Ich habe natürlich auf meinen Urlaub vor Antritt der Stelle hingewiesen. Wie oben geschrieben, fange ich am 01.02. an!
Schonmal gehört, dass die Sommerferien nicht in allen Bundesländern zeitgleich stattfinden? Wenn der Urlaub vor August sein soll, ist das dein Pech. Ab August hättest du Anspruch, es sei denn der ARbG hat sehr dringende betriebliche Gründe, die eine Ablehnung notwendig machen. Dann würde auch ein Anspruch auf Kostenerstattung bestehen.
Wie kann ich mir einen Urlaub von jemanden genehmigen lassen, den ich zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht kannte???