Studentin - Minijob
Also, ich bin Studentin und habe einen Minijob und diesen schon seit einigen Jahren, nie wollte mein Arbeitgeber eine Studienbescheinigung von mir haben und jetzt auf einmal soll ich die Bescheinigungen von Studienbeginn an nachreichen (2008 - jetzt). Mir wurde schon öfter gesagt, dass ich eigentlich gar nicht verpflichtet bin, bei einem Minijob die Studienbescheinigung einzureichen, da ich ja nicht als studentische Aushilfe dort angestellt bin etc.
Frage: Bin ich verpflichtet die Studienbescheinigung bei einem Minijob einzureichen??
3 Antworten
Frage ihn doch mal, warum er die Bescheinigungen rückwirkend braucht - evtl. hat er ja die Aufforderung von seinem Steuerberater bekommen. Wenn du den Job behalten möchtest, würde ich ihm die Unterlagen zukommen lassen, die er dringend benötigt. Er fragt mit Sicherheit nicht aus Lust + Laune danach. Aus Erfahrung weiß ich, dass Aufforderungen dieser Art oft von den Steuerkanzleien kommen. Hier geht es um das Abführen der Sozialleistungen vonseiten des Arbeitgebers!
Wenn dein Arbeitgeber so sagen, dann ja :). musst doch nur deine Immatrikulation Bescheinigung kopieren lassen und abgeben
Studienbescheinigung ist ja Imma Bescheinigung.
Kopier ihm doch einfach die Bescheinigung und gut. Die Frage hier einzutippen war sicherlich mehr Aufwand.
Ich glaube, du hast die Frage nicht richtig gelesen. Von 2008 bis jetzt sind nach Adam Riese 9 Bescheinigungen. Außerdem geht's mir nicht um den Aufwand, sondern um die Frage des "Müssens".
Mein Arbeitgeber sagt gar nichts. Eben nicht, die wollen alle Studienbescheinigungen haben.