Kirchensteuer vergessen?

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Arbeitgeber sind verpflichtet, die zur Ermittlung der Lohnsteuer erforderlichen Daten über ELSTER abzufragen. Dazu gehören auch die Angaben zur Kirchensteuerpflicht. Dass dein Arbeitgeber 'versehentlich' keine Kirchensteuer einbehält, obwohl du in einer kirchensteuerhebeberechigten Relgionsgemeinschaft bist, ist daher ziemlich unwahrscheinlich.

Wenn auf Deiner Lohnabrechnung die Kirchensteuer nicht ausgewiesen wurde, dann liegt der Fehler bei der Lohnbuchhaltung. Dementsprechend ist Dein Ansprechpartner die Lohnbuchhaltung. Ist Euer Unternehmen nicht so groß, dass es eine eigene Lohnbuchhaltung hat, dann reklamierst Du den Fehler bei Deinem Chef. Deine Lohnabrechnung wird dann korrigiert.

Anders schaut es aus, wenn der Arbeitgeber zwar die Kirchensteuer ausgewiesen hat, diese aber nicht an das Finanzamt weiterleitete. Dann kannst Du diesen Umstand der Finanzbehörde melden. Dabei muss man allerdings eins bedenken, sollte das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten stecken, und hat deshalb die Steuer nicht korrekt ausgewiesen, haftet im Rahmen der Durchgriffshaftung der Steuerpflichtige. Du musst also die Steuer bezahlen, und kannst diese im Rahmen eines Zivilverfahrens gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Du solltest schon die Reihenfolge einhalten, wenn dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat, solltest du ihm die Gelegenheit zur Berichtigung geben, bevor du ihn beim Finanzamt ankreidest. Als Chef wäre ich sauer, wenn jemand so reagiert, schließlich kann jeder mal etwas verkorksen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
saskiamarco1996 
Beitragsersteller
 04.05.2021, 04:40

Um Gottes Willen, ich habe keine böse Absichten, ich möchte meinen Arbeitgeber sicherlich nicht blöd darstellen schließlich bringt er mir das Brot auf dem Teller.

Lg

Woher weißt du eigentlich, daß er es vergessen hat (haben soll)?

Schau mal auf deiner Lohnabrechnung nach, ob ein Kirchensteuermerkmal eingetragen ist (also z. B. rk oder ev).

Kirchensteuer fällt nämlich erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe an.

Fragen solltest du deshalb die Lohnbuchhaltung oder Personalabteilung.

Dem Arbeitgeber.

saskiamarco1996 
Beitragsersteller
 04.05.2021, 04:17

Und zusätzlich auch das Finanzamt informieren oder? Ich glaube das ist besser so, somit sehen die ja das es keine Absicht war. Danke für die Antwort.

Lg