Arbeitgeber überwacht meinen Bildschirm
Darf der Arbeitgeber ein Programm installieren und benutzen, mit dessen Hilfe er jeden Moment ohne Ankündigung oder Zustimmung die Bildschirme seiner Angestellten auf seinem Bildschirm anzeigen lassen kann?
17 Antworten
Ganz klar benutzt er dann, wenn er es heimlich macht einen Keylogger und das wäre eh schon verboten. Dann ist das eine technische Einrichtung mit der eine Leistungs-und Verhaltenskontrolle möglich ist, und im § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
Habt ihr einen Betriebsrat, so muss dieser informiert werden wenn die Situation nachweislich so ist wie Du sie beschrieben hast.
Es ist ganz gleich im ersten Moment ob die Arbeitsmittel dem Arbeitgeber gehören, wenn der Arbeitgeber nicht mitteilt das er Überwacht, ist dass nicht zulässig.
Gehe zum Betriebsrat
Nachtrag: Ansonsten öffne den aufgeführten § 87 auf dem Bildschirm und lasse ihn offen für deine nChef wenn er wieder unerlaubt spioniert.
Hi, ist m. W. n. bislang nicht verboten, sofern die Überwachung bekannt sit. Gruß Osmond http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/private-computernutzung-der-chef-sieht-mit-541157.html Zitat. Totalüberwachung ist unzulässig Grundsätzlich gilt laut Bundesbeauftragtem für Datenschutz: Kein Beschäftigter hat Anspruch darauf, das Internet privat am Arbeitsplatz nutzen zu können. Erlaubt der Chef seinen Angestellten, in eigener Sache zu surfen und zu mailen, darf er das an Bedingungen knüpfen und "in angemessener Weise kontrollieren". Stichproben sind demnach erlaubt, eine Totalüberwachung des Personals ist dagegen unzulässig. Das Fernmeldegeheimnis der Beschäftigten ist zu beachten, heißt es im Datenschutz-Wegweiser. "Klare gesetzliche Regelungen zu erlaubter und nicht erlaubter Kontrolle gibt es aber nicht", betont Perreng.
Dass man im Büro nicht so oft privat surfen, mailen, Moorhühner schießen oder Ebay-Auktionen verfolgen kann, wie man will, "dürfte wohl jedem klar sein", ist Brandt überzeugt. Wer bislang immer unsicher war, ob er "nur mal schnell" Karten fürs Kino bestellen oder private Grüße verschicken darf, sollte sich unbedingt schlau machen. Neuerdings lassen Arbeitgeber ihre Position zur Online-Nutzung immer häufiger in den Arbeitsverträgen, in Betriebsvereinbarungen oder Dienstanweisungen festschreiben - vielen Beschäftigten gehe das aber durch die Lappen, weiß Brandt aus ihrer Beratungspraxis. Laut der Mummert-Umfrage weiß jeder fünfte Arbeitnehmer nicht, ob er eine Vereinbarung unterschrieben hat. Nur jeder vierte Befragte hat demnach keinen Vertrag, der das private Surfen regelt.
Hier steht alles zu deiner Situation drin:
www.dgbrechtsschutz.de/spezial/ueberwachung-am-arbeitsplatz.html
u.a.:
Darf ich überhaupt heimlich kontrolliert werden?
Nein, grundsätzlich dürfen keine permanenten heimlichen Leistungs- und Verhaltenskontrollen durchgeführt werden, weil sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Auch vom Arbeitgeber eingesetzte Spionage-Programme sind nur in bestimmten Ausnahmesituationen erlaubt. Der Betriebsrat muss in jedem Fall vorher über den möglichen Einsatz solcher Programme informiert werden und zustimmen.
Was kann ein Arbeitnehmer gegen PC-Überwachung unternehmen?
Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die unrechtmäßigen Überwachungsmaßnahmen unterlässt. Dieser Unterlassungsanspruch kann gerichtlich eingeklagt werden. Möglicherweise steht dem betroffenen Arbeitnehmer auch ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und unter Umständen auch ein Schmerzensgeld zu. In jedem Falle sollte sich der Arbeitnehmer mit dem Betriebsrat und seiner Gewerkschaft in Verbindung setzen. Auch eine Benachrichtigung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist empfehlenswert: bfdi.bund.de
Beileibe nicht jedes Unternehmen hat einen Betriebsrat!
heimliche Überwachung - verboten
angekündige Überwachung - erlaubt!
Ja, das darf er. Es ist sein Pc und du darfst während der Arbeit nichts privates machen.
Solltest du aber doch privat im Internet surfen dürfen, laut Arbeitsvertrag, so darf er es wiederrum nicht. Aber ich bezweifle, dass das in deinem Arbeitsvertrag steht.
Dieses Vorhaben ist nicht legal, solange nicht dringende innerbetriebliche Notwendigkeiten dafür vorliegen.
Solche Anlässe glaubhaft zu machen ist relativ schwierig. Wenn es um Überwachungs- und Kontrollwahn geht keine Chance -> Ein Fall für Betriebsrat oder ggf. auch das Arbeitsgericht.