Wofür braucht ein Arbeitgeber die Geburtsurkunde des Kindes?

8 Antworten

nur dann, wenn die frage, ob kinder vorhanden sind, und dieser "zustand" maßgeblich für bestimmte arbeitsabläufe ist, z.b. schichtarbeit oder urlaubsplanung in ferienzeiten, darf der arbeitgeber einen nachweis über kinder verlangen.

allerdings stehen die relevanten kinder als anzahl auch in der lohnsteuer-bescheinigung, bzw. werden bei einigen steuerklassen aufgeführt. das sollte nachweis genug sein, da steuerlich nur minderjährige/schulpflichtige kinder in der steuerklasse relevant sind.

erwachsende kinder haben den arbeitgeber eigentlich nicht mehr zu interessieren. ich würde den wunsch ablehnen und abwarten, ob da jemand meint, er stehe gegenüber seinen mitarbeitern über dem (arbeits)gesetz.

TorDerSchatten  01.07.2021, 17:58

Doch, wegen der Pflegeversicherung. Kinderlose zahlen mehr Beitrag als Arbeitnehmer die Kinder haben oder hatten.

fanclub75  01.07.2021, 17:59
@TorDerSchatten

ok, stimmt; danke! wieder was dazugelernt ;-))

Die Geburtsurkunde eines volljährigen Kindes geht den AG gar nichts an.

Der AG darf die Geburtsurkunde nur fordern, wenn der AN in Elternzeit geht.

Sonst nicht.

TorDerSchatten  01.07.2021, 18:50

aber wenn du den niedrigeren Beitrag für die Pflegeversicherung haben möchtest, musst du die Elternschaft nachweisen

Nein er hat kein Recht darauf und mir fiele nicht im entferntesten ein Grund dafür ein (wenn man keinen Kinderfreibetrag in der Buchhaltung o.ä. hinterlegen lassen will)

TorDerSchatten  01.07.2021, 17:57

Es geht um die Pflegeversicherung. Hier zahlen Kinderlose mehr Beitrag.

Tamtamy  01.07.2021, 17:55

Kinderzuschlag im öffentlichen Dienst vielleicht?

Doch, es geht um die Beiträge zur Pflegeversicherung. Mit Nachweis der Elternschaft zahlst du weniger Beitrag in der Pflegeversicherung als Kinderlose.

Dies gilt sogar wenn ein Kind bereits verstorben ist.

SaQuSu 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 18:11

OK, die Pflegeversicherung hatte ich nicht mehr im Blick. Vielen Dank für die Antwort.

Pflegeversicherung - wer keine Kinder hat, zahlt einen Zusatzbeitrag