muss der arbeitgeber bei krankheit während der probezeit gehalt zahlen?
muss der arbeitgeber bei krankheit während der probezeit gehalt zahlen?
6 Antworten
es gibt eine Lohnfortzahlungspflicht - bis zu 6 Wochen.
Ausnahme: die Krankheit tritt in den ersten 4 Wochen der Probezeit auf, da ist die Krankenkasse zuständig http://www.aok-business.de/niedersachsen/tools-service/fuer-ihre-mitarbeiter/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/
dann solltest du dich mit der AU bei der KK melden und den Antrag stellen. Nur so bekommst das Geld. Dort wird dir geholfen
Habe mit der Krankenkasse telefoniert.
Deine Aussage ist leider korrekt.
Innerhalb der ersten vier Wochen braucht der Arbeitgeber nicht zahlen.
Antrag muss bei der Krankenkasse gestellt werden.
habs doch geschrieben; das Problem ist dass das kaum jemand weiß
Innerhalb der ersten vier Wochen sagst Du, dann ist die Krankenkasse für Dich zuständig.
Sorry, aber ich muss meine Kommentare als falsch zurückziehen. Ich habe den § 3 Abs.3 des EntgFG schlichtweg übersehen!
Absoluter Unsinn!
Meine Antwort. Warum ?
Lies meine Antwort!
Die "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" ist gesetzlich geregelt und gilt für alle, egal ob Probezeit, Azubi oder Angestellte.
....aber nicht in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses^^
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/EntgFG.pdf
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass das Gesetz in der Probezeit keine Anwendung findet.
§ 3 Abs. 3 EFZG billigt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach Ablauf einer vierwöchigen Wartefrist zu.
Sagt auch niemand, es gibt aber wie nun mehrmals erwähnt in den ersten 4 Wochen keine Entgeltfortzahlung durch den AG^^
Kann ich nur zustimmen, Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist genau festgeschrieben das für eine Zeit bis zu 6 Wochen das Gehalt im Krankheitsfalle durch den Arbeitgeber weiter zu zahlen ist. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Habe die Kündigung noch nicht einmal erhalten. Aber schon die Info über die Kündigung und das ich kein Gehalt bei Krankheit bekomme.
der kann dich auch ohne angabe von gründen kündigen.. dann muss er nicht..
“Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.”
Lohnfortzahlung bei Krankheit: Berechnung | Arbeitsrecht 2018https://www.arbeitsvertrag.org/lohnfortzahlung-bei-krankheit-berechnung/
Achtung, Stichwort Probezeit: falls weniger als 4 Wochen im Betrieb, gibts auch keine Lohnfortzahlung.
Und auch die von Dir angeführte Kündigung muss fristgerecht sein
ich poste ja links, in der hoffnung, dass der FS sie auch liest (wenngleich ich die Erfahrung gemacht habe, dass das hier so gut wieder keiner macht)...
Selbstverständlich hat das Entgeltfortzahlungsgesetz auch in der Probezeit Gültigkeit. Eine Ankündigung seitens des Arbeitgebers, im Krankheitsfalle nicht zu zahlen, ist unrechtmäßig. Aber das weiß der AG auch. Aber man kann es ja mal versuchen, immer wieder und immer wieder.
Selbstverständlich hat das Entgeltfortzahlungsgesetz auch in der Probezeit Gültigkeit.
Es besteht aber kein Anspruch in den ersten 4 Wochen/28 Kalendertagen eines Arbeitsverhältnisses - das sollte man trotz "selbstverständlich" schon beachten oder wenn man dem Arbeitgeber rechtswidrige "Versuche" unterstellen will!
Ich habe meinem noch Arbeitgeber mal den § 3 geschickt.
Bin mal gespannt was da jetzt passiert.
Gebe dann ein Feedback.
Sage erstmal Dankeschön für die schnelle Hilfe und Antworten
Bitte nicht streiten.
Bin eh schon total verwirrt.
Was ist denn nun richtig?
Gibt es irgendwo einen § auf den man sich berufen kann?
Entgeltfortzahlungsgesetz § 3
Erst, wenn Du länger als 4 Wochen im Betrieb bist.
Und dann nicht länger als 6 Wochen.
Sorry, aber ich muss meine Kommentare als falsch zurückziehen. Ich habe den § 3 Abs.3 des EntgFG schlichtweg übersehen!
Ist leider korrekt deine Aussage.
Haber gerade mit der Krankenkasse telefoniert.
FALSCH! Die "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" gilt ab dem ersten Tag und dann für 6 Wochen bei gleichem Befund. Erst ab der 7. Woche springt die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld.
Kannst Du bitte aufhören richtige Antworten mit „falsch“ zu kommentieren.
Lese Abs.3 des Gesetzes:
Ist innerhalb der ersten vier Wochen