muss der arbeitgeber bei krankheit während der probezeit gehalt zahlen?

6 Antworten

es gibt eine Lohnfortzahlungspflicht - bis zu 6 Wochen.

Ausnahme: die Krankheit tritt in den ersten 4 Wochen der Probezeit auf, da ist die Krankenkasse zuständig http://www.aok-business.de/niedersachsen/tools-service/fuer-ihre-mitarbeiter/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/

wilrau 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 07:43

Ist innerhalb der ersten vier Wochen

peterobm  14.06.2018, 07:46
@wilrau

dann solltest du dich mit der AU bei der KK melden und den Antrag stellen. Nur so bekommst das Geld. Dort wird dir geholfen

wilrau 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 10:02
@peterobm

Habe mit der Krankenkasse telefoniert.

Deine Aussage ist leider korrekt.

Innerhalb der ersten vier Wochen braucht der Arbeitgeber nicht zahlen.

Antrag muss bei der Krankenkasse gestellt werden.

peterobm  14.06.2018, 13:40
@wilrau

habs doch geschrieben; das Problem ist dass das kaum jemand weiß

Innerhalb der ersten vier Wochen sagst Du, dann ist die Krankenkasse für Dich zuständig.

electrician  14.06.2018, 08:07

Sorry, aber ich muss meine Kommentare als falsch zurückziehen. Ich habe den § 3 Abs.3 des EntgFG schlichtweg übersehen!

electrician  14.06.2018, 07:49

Absoluter Unsinn!

electrician  14.06.2018, 07:52
@DogDiego

Lies meine Antwort!

Die "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" ist gesetzlich geregelt und gilt für alle, egal ob Probezeit, Azubi oder Angestellte.

Antitroll1234  14.06.2018, 07:54
@electrician

....aber nicht in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses^^

DogDiego  14.06.2018, 08:00
@electrician

§ 3 Abs. 3 EFZG billigt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach Ablauf einer vierwöchigen Wartefrist zu.

Antitroll1234  14.06.2018, 08:01
@electrician

Sagt auch niemand, es gibt aber wie nun mehrmals erwähnt in den ersten 4 Wochen keine Entgeltfortzahlung durch den AG^^

ZuumZuum  14.06.2018, 08:09
@electrician

Kann ich nur zustimmen, Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist genau festgeschrieben das für eine Zeit bis zu 6 Wochen das Gehalt im Krankheitsfalle durch den Arbeitgeber weiter zu zahlen ist. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

wilrau 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 07:48

Habe die Kündigung noch nicht einmal erhalten. Aber schon die Info über die Kündigung und das ich kein Gehalt bei Krankheit bekomme.

DogDiego  14.06.2018, 07:49
@wilrau

Tut mir leid.

peterobm  14.06.2018, 07:51
@wilrau

ist richtig, Antrag bei der KK stellen

während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist laut BGB von 14 Tagen.

Lehre: da kann auch ohne Grund sogar Fristlos gekündigt werden - du passt nicht ins Team reicht

der kann dich auch ohne angabe von gründen kündigen.. dann muss er nicht..

Bild zum Beitrag www.lohn-info.de

“Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.”

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Berechnung | Arbeitsrecht 2018

https://www.arbeitsvertrag.org/lohnfortzahlung-bei-krankheit-berechnung/

 - (Recht, Ausbildung und Studium, Arbeitsrecht)
SiViHa72  14.06.2018, 07:40

Achtung, Stichwort Probezeit: falls weniger als 4 Wochen im Betrieb, gibts auch keine Lohnfortzahlung.

Und auch die von Dir angeführte Kündigung muss fristgerecht sein

Pockennarbe  14.06.2018, 07:45
@SiViHa72

ich poste ja links, in der hoffnung, dass der FS sie auch liest (wenngleich ich die Erfahrung gemacht habe, dass das hier so gut wieder keiner macht)...

Selbstverständlich hat das Entgeltfortzahlungsgesetz auch in der Probezeit Gültigkeit. Eine Ankündigung seitens des Arbeitgebers, im Krankheitsfalle nicht zu zahlen, ist unrechtmäßig. Aber das weiß der AG auch. Aber man kann es ja mal versuchen, immer wieder und immer wieder.

Familiengerd  14.06.2018, 12:39
Selbstverständlich hat das Entgeltfortzahlungsgesetz auch in der Probezeit Gültigkeit.

Es besteht aber kein Anspruch in den ersten 4 Wochen/28 Kalendertagen eines Arbeitsverhältnisses - das sollte man trotz "selbstverständlich" schon beachten oder wenn man dem Arbeitgeber rechtswidrige "Versuche" unterstellen will!

wilrau 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 08:53

Ich habe meinem noch Arbeitgeber mal den § 3 geschickt.

Bin mal gespannt was da jetzt passiert.

Gebe dann ein Feedback.

Sage erstmal Dankeschön für die schnelle Hilfe und Antworten

wilrau 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 08:05

Bitte nicht streiten.

Bin eh schon total verwirrt.

Was ist denn nun richtig?

Gibt es irgendwo einen § auf den man sich berufen kann?

ZuumZuum  14.06.2018, 08:11
@wilrau

Entgeltfortzahlungsgesetz § 3

Erst, wenn Du länger als 4 Wochen im Betrieb bist.

Und dann nicht länger als 6 Wochen.

electrician  14.06.2018, 08:09

Sorry, aber ich muss meine Kommentare als falsch zurückziehen. Ich habe den § 3 Abs.3 des EntgFG schlichtweg übersehen!

wilrau 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 10:13

Ist leider korrekt deine Aussage.

Haber gerade mit der Krankenkasse telefoniert.

electrician  14.06.2018, 07:55

FALSCH! Die "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" gilt ab dem ersten Tag und dann für 6 Wochen bei gleichem Befund. Erst ab der 7. Woche springt die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld.