Muss ich Minusstunden akzeptieren und diese nacharbeiten?
Guten Tag!
Mich arbeite im Einzelhandel und habe eine 37,5 Stunden Woche. Seit Monaten mache ich jede Woche 2 oder mehr Minusstunden, bekomme aber mein volles Gehalt, was ja auch rechtens ist. Nur langsam bekomme ich Bauchschmerzen, da mein Zeit-Konto circa -30 Stunden aufweist, welche ich ja auch alle noch irgendwie abarbeiten muss. Mein Arbeitgeber gibt mir aber nicht die Möglichkeiten mehr zu arbeiten, obwohl ich es immer und immer wieder anbiete. Er kommt dann immer mit „stellen sie sich nicht so an, die Stunden haben sie im nu wieder drin!“ das geht jetzt schon seit circa 3 Monaten so. Aber ich sehe mich dann auch nicht verpflichtet an verkaufoffwnen Sonntagen zu arbeiten , da dies vertraglich „freiwillige“ Arbeitstage sind.
Wie viele Minusstunden sind denn nun rechtens? Ich will mich auch nicht mit 11 Stunden Schichten kaputt arbeiten müssen...
hilfe :(
6 Antworten
Wie viele Minusstunden sind denn nun rechtens?
Diese Minusstunden musst Du Dir nicht anrechnen lassen - die hat der Arbeitgeber sich selbst anzulasten!
Vorab:
Minusstunden dürfen dem Arbeitnehmer nur dann angelastet werden, wenn er sie auch zu verantworten hat. Außerdem muss ein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkonto bestehen (das es hier ja wohl gibt), das auch den Umgang mit Minusstunden regelt.
Fallen die Minusstunden in die Verantwortung des Arbeitgebers, fallen sie ihm zur Last und nicht dem Arbeitnehmer.
Gibt es kein (vertraglich vereinbartes) Arbeitszeitkonto, dann dürfen auch keine Minusstunden verrechnet werden, gleichgültig, wer sie zu verantworten hat.
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Du schreibst, dass die Minusstunden entstanden sind aufgrund zeitlich ungenügender Dienstplaneinteilungen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich für die vereinbarten 37,5 Wochenarbeitsstunden zu beschäftigen - das gehört zu seinen vertraglichen Hauptpflichten - und selbstverständlich auch zu bezahlen.
Beschäftigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht ausreichend oder nicht wie vereinbart - gleichgültig, aus welchen Gründen (ob er nicht kann oder nicht will, spielt keine Rolle, und auf ein "Verschulden" seinerseits kommt es nicht an) -, fallen die Konsequenzen aus der Minder- oder Nichtbeschäftigung ihm zur Last; es ist das Risiko des Arbeitgebers, das er nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen darf, wenn er ihn weniger als vereinbart beschäftigt!
Du bist also trotzdem so zu bezahlen, als hättest Du die vereinbarten, tatsächlich aber nicht voll gearbeiteten 37,5 Wochenarbeitsstunden doch geleistet, und musst die Minusstunden auch nicht nacharbeiten oder mit Deinen Ansprüchen gegen den Arbeitgeber (Entgelt, Urlaub usw.) verrechnen lassen.
Geregelt ist das im Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. [Anmerk.: Hervorhebung durch mich]
In Deinem Fall also fällt die Tatsache, dass Du weniger beschäftigt wurdest als vertraglich vereinbart, in die Verantwortung des Arbeitgebers, die alleine er zu tragen hat.
Aber: Strenggenommen ist Voraussetzung (eigentlich), dass der Arbeitnehmer diesen Zustand (dass er nicht für die vereinbarte Zeit beschäftigt wird) nicht widerspruchs- oder kommentarlos hinnimmt, sondern seine Arbeitskraft auch anbietet!
Auch das ist gesetzlich festgelegt im BGB § 293 "Annahmeverzug" in Verbindung mit § 294 "Tatsächliches Angebot".
Diese Voraussetzung - Deinem Arbeitgeber erklärt haben, dass Du mit der Minderbeschäftigung nicht einverstanden bist - hast Du erfüllt mit Deinen entsprechenden Hinweisen an den Arbeitgeber.
Aber ich sehe mich dann auch nicht verpflichtet an verkaufoffenen Sonntagen zu arbeiten , da dies vertraglich „freiwillige“ Arbeitstage sind.
Das ist richtig!!
So weit die rechtliche Situation.
Ob Du Dich damit aber durchsetzen willst, eventuell auch streitig, kann ich Dir nicht beantworten. Du hast nur die zwei Alternativen: das vom Arbeitgeber verlangte Nacharbeiten (wozu du nicht verpflichtet bist) zu akzeptieren oder Dich dagegen zu wehren; "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...
Hallo,
Ich würde an deiner Stelle einfach eine Stunde an deine normale Arbeitszeit dran hängen sofern das möglich ist.
Aufschreiben nicht vergessen!!! Damit du es beweisen kannst
Ansonsten würde ich einfach mal einen Beratungstermin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht machen. Der weiß da sicher mehr und kann dir wertvolle Tipps geben.
Wenn dein Chef nicht fähig ist, dich gemäß deiner Stunden einzusetzen, fällt Minderleistung zu seinen Lasten an. Er ist in der Pflicht, nicht du. Selbst bei einer Kündigung dürften keine Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden. Viele Chefs versuchen es trotzdem. Dann hilft dann nur der Gang zum Arbeitsgericht, wenn Chefs uneinsichtig sind.
Du hast dich angeboten, er reagiert nicht. Demnach nicht dein Problem.
Dein Arbeitgeber ist prinzipiell verpflichtet dir ausreichend Arbeit zukommen zu lassen so das du die vertraglich geschuldete Zeit auch arbeiten kannst. Wenn er das versäumt. Ist es sein Problem. Du solltest aber dokumentieren, dass du bereit warst die volle Zeit zu arbeiten, man dich aber nicht gelassen hat.
Wenn vorübergehend weniger Arbeit anfällt kann das aber durchaus durch ein Arbeitszeitkonto abgefedert werden. Dass muss dann aber auch irgendwo geregelt sein (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung etc.).
Das kann man nicht so einfach sagen. Müsste man den Vertrag zu kennen.
Also müsste ich die Stunden gar nicht nacharbeiten?
Nein - Du musst die Stunden nicht nacharbeiten, gleichgültig, was im Arbeitsvertrag steht!
Siehe dazu meine eigene Antwort.
Das kann man nicht so einfach sagen.
Doch, das kann man in diesem Fall!
Die Stunden müssen nach den beschriebenen Umständen nicht nachgearbeitet werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, was im Arbeitsvertrag dazu steht, weil das gesetzlich (verpflichtend) geregelt ist: Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".
Siehe dazu meine eigene Antwort.
Anders wäre es , wenn der Bezugsrahmen größer wäre.
im büro hatte ich das mangels arbeit auch mal eine zeit lang. irgendwann kam dann die perso und fragte, was da los ist. hab’s denen erklärt und die haben sich beim chef nochmal rückversichert, dass es wirklich so ist. der chef wurde dann gebeten, mir irgendwie mehr arbeit zu geben und ich wurde gebeten keine weiteren minusstunden aufzubauen.
Also müsste ich die Stunden gar nicht nacharbeiten? Ich habe meine Kraft immer angeboten