Kann man ,wenn man im Hauptberuf krank geschrieben ist ehrenamtlich im Verein bei einer Veranstaltung arbeiten?

13 Antworten

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Das ist keine gute Idee, das ist ein Kündigungsgrund.

Beispiel: Ein Mann war im Krankenstand, er war am Sonntag auf dem Fußballplatz als Zuschauer. Sein Chef ihn gesehen und ihn gefeuert !

Familiengerd  14.03.2021, 17:27
Das ist keine gute Idee, das ist ein Kündigungsgrund.

Das ist alleine abhängig von der Art der Erkrankung und der Art der Tätigkeiten - und das gilt auch für den Besuch auf dem Fußballplatz!

"Krankenstand" allgemein bedeutet zunächst einmal nicht, zu Hause bleiben oder gar das Bett hüten zu müssen, weil es auch dafür auf die Art der Erkrankung ankommt.

decordoba  14.03.2021, 17:37
@Familiengerd

Wenn ein Chef seinen Mitarbeiter feuert, weil er sein Verhalten nicht toleriert, ist das in seinem Ermessen. Er kann nicht daran gehindert werden.

Familiengerd  14.03.2021, 18:08
@decordoba
Wenn ein Chef seinen Mitarbeiter feuert, weil er sein Verhalten nicht toleriert, ist das in seinem Ermessen.

Das ist ja ein so blühender Unsinn, dass es fast nicht lohnt, darauf überhaupt einzugehen!

Schon einmal etwas von Kündigungsschutz oder Willkürverbot gehört?!?

Er kann nicht daran gehindert werden.

"Können" kann ein Arbeitgeber viel, "dürfen" darf er zum Glück nur viel weniger!

decordoba  14.03.2021, 18:14
@Familiengerd

Bei einer fristlosen Entlassung bekommt die entlassene Person außer dem ausstehenden Lohn gar nichts mehr.

Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen. Der Computerzugang in der Firma wird gesperrt. Die Zugangskarte zum Eintritt in die Firma wird deaktiviert. Fertig.

Familiengerd  14.03.2021, 19:18
@decordoba

Und wofür erzählst Du mir jetzt diese banalen Plattheiten?

Wenn du krankgeschrieben bist, darfst du alles das machen, was einer schnellen Genesung nicht hinderlich ist. D.h. wenn du nicht bettlägerig krank bist und bspw. nicht lange sitzen kannst, aber die ehrenamtliche Tätigkeit möglich ist, würde eigentlich menschlich nichts dagegen sprechen. Dennoch könnte es zu Problemen mit dem Hauptarbeitgeber kommen, wenn es herauskommt, das du nicht bürotauglich bist, aber dann deiner ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht. Im Extremfall könnte es sogar bis hin zu einer Kündigung führen!

Das hängt von den Gründen ab, die zur Krankschreibung führten.

Ich kann mir aber nur wenige Szenarien vorstellen, wo das eine möglich sein sollte, das andere aber nicht.

Jost79  14.03.2021, 09:15

Bei einem Burnout mag das vielleicht gehen, oder?

RobertLiebling  14.03.2021, 09:16
@Jost79

Zum Beispiel. Vermutlich in vielen Fällen, wo psychische Probleme hinter der Arbeitsunfähigkeit stecken.

Tiktok12321 
Beitragsersteller
 14.03.2021, 09:19
@RobertLiebling

Krank wegen op bis zu 8 Wochen. Bein muss hoch liegen usw. Sie argumentiert sie kommt so nicht zur arbeit. Zum Ehrenamt wird sie abgeholt

Mobbingratgeber  14.03.2021, 09:20
@Jost79

Hmm ist grenzwertig... An der Veranstaltung teilnehmen, sicherlich ok. Aber dort zu arbeiten... selbst mit nem Burnout schwer vorstellbar.

RobertLiebling  14.03.2021, 09:20
@Tiktok12321

Das halte ich für eine ziemlich dünne Argumentation und rechtlich noch dünneres Eis.

Mobbingratgeber  14.03.2021, 09:21
@Tiktok12321

Und da arbeitet sie dann mit Bein hoch liegen? :-)

emib5  14.03.2021, 11:05
@Tiktok12321

Ganz dünnes Eis.

Wenn sie auf einer Veranstaltung arbeiten kann, weil sie da abgeholt wird, könnte sie auch im Büro arbeiten, wenn sie mit dem Taxi dort hin fährt.

Wenn Du krank geschrieben bist, darfst Du nichts machen, was deine Gesundung gefährdet. Im Allgemeinen gefährdet eine andere Arbeit die Gesundung und sollte daher unterbleiben.

Aber real kommt es auf den genauen Grund der Krankschreibung an. Wenn man sich z.B. durch eine Depression nicht zur Arbeit aufraffen kann, ist es sehr unglaubwürdig, dass man sich dann zu einer Vereinsarbeit aufraffen kann. Bei "Mobbing" sieht das schon wieder anders aus.

Der Arbeitgeber kann, wenn er von der anderweitigen Arbeit erfährt, die Person zum Betriebsarzt schicken. Der wird feststellen, ob die Person gegen das Arbeitsrecht verstoßen hat.

Ja und nein.

Grundsätzlich kommt es erst einmal auf den Grund der Arbeitsunfähigkeit drauf an. Denn eine AU bedeutet nicht zwangsläufig, dass man sich zu Hause ins Bett legen muss. Natürlich ist es "komisch" und vielleicht auch eine Erklärung notwendig, wenn Dein Chef Dich trotz AU am Nachmittag im Park Spazierengehen sieht - gerade das kann aber auch der Gesundheit förderlich sein.

Ähnlich ist es mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Wenn Du Dir Deinen Fuß gebrochen hast und entsprechend nicht als Berufskraftfahrer arbeiten kannst, also eine AU beim Arbeitgeber abgegeben hast, dann spricht dennoch nichts dagegen, beispielsweise als Vorsitzender eines Vereins von zu Hause aus Büroarbeit zu verrichten oder ggfs. auch eine Vorstandssitzung zu leiten o.ä.

Ob Du nun auf einer Veranstaltung arbeiten darfst... das hängt dann von Art und Umfang Deiner AU ab und natürlich auch von der Art der Arbeit auf der Veranstaltung. Prinzipiell klingt "Arbeit auf einer Veranstaltung" aber mindestens wirklicher, körperlicher Arbeit, nach Anstrengung - und das kann dann unter Umständen wirklich schwer beim Arbeitgeber zu erklären sein und auch nicht wirklich einen guten Eindruck machen.