kann ich einen Rasierapparat + Zubehör von der Steuer absetzen? Bin im Büro.
Ich arbeite als sachbearbeiter mit Kundenkontakt im Büro und muss immer perfekt rasiert sein. Ist anteilsweise absetzen möglich und wenn ja mit welcher Begründung (Urteil)?
7 Antworten
Dies kannst Du meines Wissens nach NICHT absetzen. Denn den kannst Du ja auch privat nutzen, wenn Du beispielsweise auch zu Familienfeiern etc. gehst. Mit dieser Begründung lehnt das Finanzamt z.B. auch "Dienstkleidung" für Bankangestellte ab. Denn die meisten Banken verlangen / erwarten von ihren Mitarbeitern bestimmte Bekleidung (Anzug bei Herren, Kostüm bei Damen). Und die sind beim Finanzamt auch nicht als berufstypische Bekleidung absetzbar, da auch privat nutzbar.
Wir haben damals in der Schule gelernt, dass z.B. nur typische Arbeitskleidung absetzbar ist. Ein normaler Anzug, der zwar auch berufsbedingt benötigt wird, ist nicht absetzbar. Daraus kann man schließen, dass ein Rasierapparat nicht absetzbar ist, weil es sich nicht um einen typischen Arbeitsgegenstand handelt. Ein Maurer, der seine Kelle und Wasserwaage selber bereitstellen muss, kann diese absetzen.
Es gibt kein solches Urteil, weil das noch keiner versucht hat. Wenn du Bock hast, zieh doch mal das Einspruchsverfahren durch (das es auf jeden Fall geben wird, wenn das Finanzamt den Ansatz ablehnt und du den Anspruch durchsetzen willst) und geh anschließend vor Gericht. Deine Erfolgschancen stehen etwa bei 0,01 Prozent. Das ist doch besser als nichts - oder?
§ 12 EStG: ...dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden
1. die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen;
Einfacher ausgedrückt: alles, was eine private Mitveranlassung hat, ist steuerlich nicht absetzbar. In Einzelfällen lässt man zwar mittlerweile eine sachgerechte Schätzung zu, z.B. bei PC-Nutzung, aber dort kann man auch einen unmittelbaren Bezug zur Tätigkeit herstellen. Wenn Du schwache Augen hast, brauchst Du eine Brille ohnehin, nicht nur für den Beruf. Mit dem Rasierapparat ist das ähnlich. Das Argument, dass Du Dich nur für den Job rasierst, zählt nicht - kannst Dir ja auch einen Bart stehen lassen. Also hier auch kein teilweiser Ansatz. Gilt genauso für Klamotten, Schuhe, Friseur...
Klar,nicht nur den Rasierapparat,du musst ja auch Oberhemd und evtl Anzug tragen und nicht vergessen Schuhe und Unterwäsche sowie Socken.Auch musst du viel öfter wie alle anderen zum Friseur.Außerdem kannst du die Wäsche nicht 5/6 Tage lang tragen also alles mal 6 außer den Rasierapparat,den kannst du die ganze Woche lang benutzen.
Junge,in welchem Land lebst du eigentlich.