Darf mich mein Chef in einer seiner beiden anderen Firmen ohne Vertrag einsetzen?
Guten Tag ,
ich habe Fragen zu meiner jetzigen Jobsituation: Mein Chef ist Geschäftsführer von 3 Firmen; 2 Firmen befinden sich in einem Büroraum, die Räumlichkeiten der 3. Firma befinden sich im Büro nebenan.
Darf er mich für die beiden anderen Firmen einsetzen? Ich bin als Sachbearbeiterin eingestellt und habe in meinem Vertrag auch stehen, dass ich anderweitig eingesetzt werden darf (aber theoretisch doch nur innerhalb der Firma, bei der ich angestellt bin, oder?) Denn meine Ausbildung wird hier nicht anerkannt, ich verdiene also sehr wenig, darf aber für alle Firmen übersetzen. (zur Info: abgeschlossene Ausbildung als Fremdsprachenkorrespondentin SP + ENG + Italienisch Muttersprache) Jetzt möchte ich wissen, ob ich mich weigern darf, für die anderen Firmen, bei denen ich nicht angestellt bin, zu arbeiten?
(->Übersetzen, allgemeine Bürotätigkeiten, Ablage, Aufträge, Angebote etc. )
Ich würde mich sehr über viele hilfreiche Antworten freuen :)
Herzlichen Dank vorab!
7 Antworten
Unübertragbarkeit
Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.
"Im Zweifel" bedeutet, dass es einer eindeutigen Regelung im Arbeitsvertrag bedarf.
"...Vertrag auch stehen, dass ich anderweitig eingesetzt werden darf" dies bedeutet lediglich, dass er dir andere, deiner eigentlichen Arbeit ähnliche, Aufgaben übertragen darf ohne dass es explizit im Arbeitsvertrag genannt sein muss. Dies bedeutet nicht, dass er dich an ein anderes Unternehmen verleihen darf, auch wenn er der Chef des anderen Unternehmens ist.
Wenn er die Stunden dann noch nicht einmal über die anderen Unternehmen abrechnet, grenzt dieses Vorgehen sowieso schon an Schwarzarbeit.
Lies bitte auch die Aussage von emib5 bezüglich der Sache mit den Aufträgen.
Ich verstehe dein Problem nicht. Nachteile hast du keine, wenn du für die beiden anderen Firmen eingesetzt wirst. Das ist in vielen Firmen so üblich.
....dass ich anderweitig eingesetzt werden darf
Wenn das so im Vertrag steht und nicht näher spezifiziert ist, ist der Einsatz vertragskonform.
ganz formell darf dich dein chef nur in der firma beschäftigen, die auch in deinem vertrag als arbeitgeber ausgewiesen ist, sofern es nicht eine art "konzernklausel" gibt. es kann uach eine art "kräftemessen" sein, bei dem dein chef austestet, wie weit er dich (oder alle mitarbeiter) ohne widerstand "ausnutzen" (ich will garnicht erst das häßlichere wort benutzen) kann. aber es kann auch sein, dass alle, die sich wehren, rausgeworfen werden. eigentlich ist das arbeiten "um die ecke" kein problem, wenn es sich um gleichartige arbeit handelt.
ob deine ausbildung "anerkannt" wird, ist eine andere frage. maßgeblich ist, ob deine ausbildung für deinen job erforderlich ist, dann zählt das wie "facharbeiter mit berufsausbildung". übersetzen ist schon eine hochqualifizierte tätigkeit. wenn dein chef das nicht honorierern will, dann suche lieber langfristig etwas besseres.
Grundsätzlich musst Du nur für den Betrieb arbeiten, mit dem Du den Arbeitsvertrag hast.
Wenn da in den einzelnen Firmen noch jeweils andere Vorgesetzte sind, die Dich mit den Arbeiten beauftragen, dann ist dies nicht zulässig.
Im Prinzip ist es auch nicht zulässig, wenn Dein Chef Dir sagt: " Arbeiten Sie jetzt mal einen Tag für Firma 2 und übersetzen sie das."
Wenn aber Dein Chef als Chef der Firma 2 den Übersetzungsauftrag an Firma 1 (bei der Du angestellt bist) vergibt. Und Dir dann als Dein Vorgesetzter von Firma 1 den Auftrag gibt, dann wäre es wieder ok, da Du dann nur für Firma 1 arbeitest, auch wenn Du Korrespondenz von Firma 2 machst.
verlange bessere Konditionen, da es eine Umstellung ist.
Ich bezweifle, dass sich der Arbeitgeber darauf einlässt.