Arbeitgeber rechnet mit falscher Lohnsteurklasse ab was tun?
Mein Lebensgefährte hat jetzt im März eine neue Beschäftigung begonnen,und als jetzt die erste Lohnabrechnung kam mussten wir mit entsetzen feststellen das der Arbeitgeber anstatt über steuerklasse 1 über steuerklasse 6 abgerechnet hat.Auf Nachfrage teilte der Arbeitgeber mit das zum Zeitpunkt der Abrechnung noch keine Steuer ID vorlag,diese wurde aber auch nie angemahnt bzw würde danach nicht gefragt,also gingen wir davon aus das alles seine Richtigkeit hat.nun möchten wir natürlich das zu viel gezahlte Geld zurück!Der Arbeitgeber sagte wir sollen uns das Geld über den Lohnsteuerjahresausgleich wiederholen,allerdings sind wir damit nicht einverstanden!Es war nicht unser Fehler,können wir also auf eine Korrektur bestehen ?oder müssen wir das über den Lohnsteuer jahresausgleich warten???
7 Antworten
... aber so ein Dokument hat doch der AN und wenn der das seinem Chef nicht gibt, kennt er doch die Folgen.
Ebenso ist es ja mit der Rente und der KV!
Der AG kann den Monat nicht neu berechnen. Da müsst ihr warten.
Warum nimmt man seine wichtigen Daten nicht gleich mit?
Normalerweise muss man einige Dinge einreichen. Üblicherweise wird die Steuer-ID auch abgefragt. Angemahnt werden muss die nicht.
Wer ist denn deiner Meinung nach Schuld?
Es war nicht unser Fehler
Doch war es.
Unwissenheit schützt vor Konsequenzen nicht und der Arbeitgeber hat sich vollkommen richtig verhalten.
Liegt die Steuer-ID nicht vor, muss über Klasse VI abgerechnet werden. Reicht die ID nach. ArbG kann einen neuen ELStAM Abgleich starten und dann sollte zukünftig über die I abgerechnet werden.
Wenn über die Klasse VI mehr als 410,- € pro Jahr abgerechnet wurden besteht übrigens Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung 2018, abzugeben bis spätestens 31.07.2019.
Wenn Dein Partner die Steuerklasse nicht angegeben hat , bleibt dem Chef ja nichts anderes übrig. Er muss ja das erste Gehalt irgendwie abrechnen.
Der kann dieses Geld nicht im nachhinein auszahlen, dann bekommt er Probleme mit dem Finanzamt.
Das ist völlig richtig, das bekommt ihr am Anfang des kommenden Jahres bei der Steuererklärung wieder zurück. Ist doch nur einmal gewesen, ab nächsten Monat sollte das ja richtig laufen.
lg lilo