Steuerklasse bei Teilzeit und Minijob gleichzeitig?

4 Antworten

Der ArbG hat ein Wahlrecht, ob der Minijob mit Steuermerkmalen ausgeübt wird oder mit einer Pauschsteuer von 2%.

Wenn er mit Steuermerkmalen ausgeübt wird, dann erhält einer der beiden Jobs Steuerklasse VI - dann gibt es auf jeden Fall Lohnsteuerabzüge. Durch Abgabe einer Steuererklärung werden dann aber die zuviel bezahlten Steuern erstattet.

Bei der 2%-Besteuerung fällt keine Lohnsteuer an.

Vor Beginn der Tätigkeit sollte das mit dem ArbG geklärt werden - Minijob mit 2%-Besteuerung wäre sinnvoller, wenn man noch eine andere Tätigkeit hat, die mit Steuermerkmalen ausgeübt wird.

werde ich dann in eine andere steuerklasse gesetzt oder bleibt es steuerklasse 1?

Der Teilzeitjob bleibt in Steuerklasse I.

Der Minijob sollte - darauf solltest du unbedingt bestehen - pauschal versteuert abgerechnet werden, denn ansonsten käme er in die Klasse VI, mit den höchstmöglichen Abzügen.

Dann wärst du auch zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
...ich glaube ich bleibe in steuerklasse 1 weil beim minijob 450€ bekommt man ja keiner abzüge, oder ???

Hi liebe MissesMBarek,

kommt drauf an: in D gibt es seit 2013 beim Minijob weder steuerfreie noch sozialversicherungerungsfreie Tätigkeiten! Entweder entrichtet der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich oder du wirst individuell nach der Lohnsteuerklasse besteuert:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Auch gilt bereits seit 2013 die Rentenversich.pflicht für Minijobs mit aktuell 3,6% Beitragssatz - nur auf Antrag beim Arbeitgeber kannst du dich hiervon befreien lassen:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

... ich bin normalerweise steuerklasse 1. wenn ich jetzt 2 arbeitgeber habe, also der vom teilzeitjob und der vpm minijob, werde ich dann in eine andere steuerklasse gesetzt oder bleibt es steuerklasse 1?

Falls also dein Arbeitgeber vom Minijob die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben und hast somit als Single die Steuerklasse 1 beim Teilzeitjob, wobei erst ab ca. 1050€ mtl. Bruttolohn Lohnsteuer einbehalten wird ;-)

Der Grundfreibetrag bei der jährl. Einkommensteuer beträgt beim Single aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwendungen, also weit über 10.000€ sind einkommensteuerfrei!

Gruß siola55

Wenn der Arbeitgeber den Minijob ordnungsgemäß gemeldet hat und die 2 % Pauschalsteuer zahlt, ist das für dich steuerfrei.

Und ob du in Teilzeit dann überhaupt noch steuerpflichtig bist, ist zumindest zweifelhaft.

siola55  07.04.2019, 17:21

Falls der Minijob pauschalversteuert wird vom AG, dann wird beim Teilzeitjob in Steuerklasse 1 erst ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1050€ die Lohnsteuer einbehalten!

DerHans  07.04.2019, 17:30
@siola55

"ist zumindest zweifelhaft." Das ist genau damit gemeint