Darf Arbeitgeber einfach Steuerklasse ändern?

4 Antworten

Hallo, dazu ist der AG natürlich nicht berechtigt. Es ist aber durchaus möglich, dass mittlerweile beim Finanzamt falsche Daten von dir gespeichert sind. Die Arbeitgeber nutzen ja nun nicht mehr die papierhafte Lohnsteuerkarte zur Ermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale sondern rufen die Daten direkt beim Finanzamt ab und erstellen aufgrung der dort gespeicherten Daten die Gehaltsabrechnung. Erkundige dich bei deinem AG, wieso hier die Lohnsteuerklasse geändert wurde und welche Lohnsteuerklasse bei dir hinterlegt ist und erkundige dich bei dem für sich zuständigen Finanzamt und beantrage dort die Korrektur der Daten.

Nach der Korrektur können dann falsche Abrechnungen auch wieder korrigiert werden.

Frag beim Ag nach.. Ggf. An Finanzamt wenden. Ich hatte das von I auf V I, die elektr. Abfrage beim Again zeigte das dauernd und das Fa könnte sich das auch nicht erklären ( ich würde mal sagen Systemfehler, der AG kriegt die Daten nur übermittelt, kann sie gar nicht ändern)

Habe beim Arbeitgeber nachgefragt. Angeblich seien andere Mitarbeiter auch davon betroffen und schuld daran sei das Finanzamt. Die haben wohl irgendwie ein fehlerhaftes System, welches einiges durcheinander gebracht haben soll. Naja, was soll man da sagen...

HamsterBruce  03.02.2014, 13:22

Ja, leider ist mit der Umstellung auf das elektronische System einiges beim Finanzamt falsch eingespielt worden. Wie schon gesagt, musst du eine Korrektur beim Finanzamt beantragen, der Arbeitgeber kann da leider nichts machen.