Betrifft die Krankmeldung im Hauptjob auch den Minijob? Oder darf ich den weiterhin ausüben?
Ich bin eine Woche vor meinem Urlaub von meinem Arbeitgeber gekündigt worden. Der Erholungswert war gleich null. Ich wurde wegen Burnout krank geschrieben, Bezieht sich diese Krankmeldung jetzt auch auf meinen Minijob, den ich aus existentiellen Gründen brauche? Oder kann der weiter ausgeführt werden?
4 Antworten
Hallo,
am besten mit dem Arzt sprechen, der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Ggf. kann der Arzt auf dem Krankenkassenteil einen Zusatz machen, z.B. "für den Minijob als ... besteht Arbeitsfähigkeit". Im Übrigen besteht auch im Minijob nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch Auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen (Ausnahmen: in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung und ggf. bei Wiederholungs-Arbeitsunfähigkeit).
Gruß
RHW
bisschen krank geht nicht. Für den einen Arbeitsplatz zu krank, für den anderen gesund? Krank ist krank, und auch der Minijob Arbeitgeber hat Lohnfortzahlung zu leisten, also ist ihre Existenz nicht gefährdet.
Wenn Du krank geschrieben bist bist Du arbeitsunfähig. In beiden Jobs. Der Minijob muss Dich in der Zeit bezahlt freistellen.
Es gibt kein bißchen krank. Ganz oder gar nicht. Gerade bei burnout! Auch im Minijob hat man Rechte
Die aerztliche Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung hat sich immer auf die jeweilige Taetigkeit zu beziehen. Der Arzt bescheinigt also, dass der Arbeitnehmer die dem jeweiligen Arbeitgeber geschuldete Leistung krankheitsbedingt nicht erbringen kann. Man kann also durchaus fuer eine bestimmte Taetigkeit arbeitsunfaehig sein, fuer eine andere aber arbeitsfaehig.
Ein schoenes Beispiel hierfuer ist die heisere Opernsaengerin, die nebenbei auch putzen geht. Sie kann ihre Haupttaetigkeit, das Singen, wegen ihrer Heiserkeit nicht ausueben. Die Heiserkeit hindert sie aber nicht ebenfalls an ihrer Putztaetigkeit. Sie darf also nicht singen, putzen darf sie aber.