Darf ich meinem zukünftigen Arbeitgeber meinen jetzigen Arbeitsvertrag geben?
Ich war bei eine Vorstellungsgespräch.
Dort wurde ich auch nach meinem Verdienst gefragt.
Er meinte ich wäre viel zu niedrig eingestuft, das wäre ja schon fast sittenwidrig.
Er fragte ob ich ihm den Arbeitsvertrag zukommen lassen könnte.
Ich hätte damit kein Problem, nur darf ich das?
Oder fällt das unter die Geheimhaltungspflicht.
Er fragte auch nach Kundeneinsätzen, doch darüber werde ich ihm keine Auskünfte erteilen.
8 Antworten
Hallo silnon,
das ist eine heikle Sache. Ich würde es nicht machen.
Wenn du schon weißt, dass du nicht über Kundeneinsätze reden darfst, weißt du sicher auch, dass du eigentlich nicht über dein Gehalt reden darfst. Und auch den Arbeitsvertrag keinem Dritten zeigen darfst.
Es ist schon merkwürdig, dass dein zukünftiger Arbeitgeber so etwas verlangt. Er müsste das doch eigentlich wissen. Und er würde sicher auch nicht wollen, dass du mit dem neuen Arbeitsvertrag hausieren gehst.
Dein Arbeitsvertrag geht nur dich, deinem Arbeitgeber, dem Personalrat (Gewerkschaft) und bei Streitigkeiten einem Anwalt etwas an.
Wie hast du dich denn nach der Frage nach den Kundeneinsätzen aus der Affäre gezogen? Genauso könntest du es auch auf die Frage nach dem Arbeitsvertrag machen.
Und ob der sittenwidrig ist, wage ich zu bezweifeln. Wenn es nicht mal einen Mindestlohn gibt, obliegt es doch meist noch den beiden Beteiligten, wie so ein Vertrag gestaltet wird.
Ich wünsche dir trotzdem viel Glück mit der neuen Arbeit
Virginia
"dass du eigentlich nicht über dein Gehalt reden darfst. Und auch den Arbeitsvertrag keinem Dritten zeigen darfst"
Das ist schlichtweg falsch!
Über sein Gehalt kann berechtigterweise jeder reden, mit wem er will, selbst wenn es dazu eine Verschwiegenheitsklausel geben sollte (die wäre nämlich nichtig); auch jedem kann man seinen Arbeitsvertrag zeigen (wenn der nicht selbst Betriebsgeheimnisse enthält).
Es sieht für mich so aus, als wenn der neue Arbeitgeber eine soziale Ader hat, dass ist selten, kommt aber Gott sei Dank noch vor. Dein Arbeitsvertrag fällt nicht unter die Geheimhaltungspflicht, wenn du die Stelle wechselst. Es kann allerdings sein, dass in einer Klausel steht, dass du gegenüber deiner Kollegen still halten sollst. Das ist in manchen Betrieben üblich, aber nicht sittenwiedrich. Wenn dein neuer Arbeitgeber, dir damit helfen will (den Eindruck habe ich), dann zeige ihm den Vertrag in deinem Beisein und nehme ihn aber auch sogleich wieder mit, damit eine Copie ausgeschlossen wird.
Das würde ich nicht tun. Der Kundenstamm der Firma obliegt überigens der Geheimhaltungpflicht. Ebenso sind Zeichnungen, Kopien, Fotos und auch Erfindungen (auch wenn du sie gemacht hast) geistiges Eigentum der Firma.
Unabhängig von der Frage, ob es einen Sinn macht, dem möglichen neuen Arbeitgeber Deinen alten Arbeitsvertrag zu zeigen:
Natürlich darfst Du ihn zeigen, wem Du willst (sofern der Arbeitsvertrag selbst keine Betriebsgeheimnisse enthält).
Du darfst auch mit jedem über Deine Gehalt sprechen, selbst wenn es im Arbeitsvertrag dazu eine Verschwiegenheitsklausel geben sollte - die wäre nämlich nichtig (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az.: 2 Sa 237/09).
Weder der Arbeitsvertrag noch die Höhe des Gehalts gehören in irgend einer Weise zu den "Betriebsgeheimnissen".
Ob Du jemanden darüber informierst, ist alleine Deine Sache!
Über Kundenkontakte solltest Du selbstverständlich nicht reden, weil die schon zu den Betriebsinterna gehören, über die Du zu schweigen hast!
Die Frage ist, was steht im Arbeitsvertrag?
Ich währe vorsichtig den Vertrag weiterzugeben.
Zu den Kundeneinsätzen kannst Du sagen, was Du gemacht hast, aber nicht bei wen.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich der neue Arbeitgeber, sehr für Dein aktuelles Unternehmen interessiert.
Dafür hast du in deinem alten AV unterschrieben !
Keine Betriebsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben (egal ob Gehalt, Kunden - Datensätze, Betriebsrat ...).
Seit wann gehört die Gehaltshöhe zu den Betriebsgeheimnissen?
Über sein Gehalt darf jeder reden, mit wem er will, selbst wenn er eine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben hätte: die wäre nämlich zu Recht nichtig, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen würde!
Ich sollte ihm den Arbeitsvertrag per Mail zukommen lassen.