Befristete Arbeitsvertäge: 6 Monate - 12 Monate - 6 Monate zulässig?
Ein herzliches Hallo,
Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Zunächst für 6 Monate, der Anschlussvertrag wurde dann für weitere 12 Monate befristet.
Nun steht eine erneute Vertragsverlängerung an, mein Arbeitgeber möchte aber nicht mehr um 12 Monate verlängern, sondern wieder nur um weitere 6 Monate - um vorerst eine Entfristung zu entgehen.
Irgendwie fühle ich mich leicht an der Nase herum geführt - ist das denn rechtens mir den dritten befristeten vertrag mit einer kürzeren Laufzeit anzubieten?
6 Antworten
Auch wenn ich Dich jetzt enttäuschen muss, Dein Arbeitgeber kann das so machen. Das ist durchaus legitim.
Im § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ist geregelt dass kalendermäßige Befristungen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig sind. Innerhalb dieser zwei Jahre kann die Befristung bis zu dreimal verlängert werden.
Du hattest zuerst eine Befristung über sechs Monate, dann die erste Verlängerung mit 12 Monaten und nun soll die zweite Verlängerung mit 6 Monaten folgen. Alles nach Recht und Gesetz.
Es kommt drauf an: Grundlose Befristung? Befristung mit Sachgrund? Welche Branche bzw kennst Du die Rechtsgrundlage für die Befristung?
Eine denkbare Rechtsgrundlage könnte ein Tarifvertrag sein. Ohne Sachgrund und ohne anwendbaren Tarifvertrag könnte es eng werden mit der Wirksamkeit der Befristung, da nach TzBfG Höchstdauer 2 Jahre. Etwa aus Tarifverträgegen im Bereich Sicherheitsdienste (in Teilen allgemeinverbindlich) ergeben sich längere Befrsitungsmöglichkeiten.
mea culpa, habe 6 + 12+12 gelesen....so ist es eben ohne lesebrille am pc...aber danke für den erneuten hinweis
Ich dürfte jetzt nicht mit Steinen werfen, weil ich selbst im Glashaus säße! ;-)
Ein Arbeitgeber kann bis zu drei mal einen befristeten Arbeitsvertrag ausstellen und dann muß er dich entweder einen unbefristeten austellen, oder er muß dich kündigen.
oder er muß dich kündigen.
Nö, muss er nicht. Ein befristeter Vertrag läuft einfach aus. Da muss man nichts mehr kündigen.
Irgendwie fühle ich mich leicht an der Nase herum geführt - ist das denn rechtens mir den dritten befristeten vertrag mit einer kürzeren Laufzeit anzubieten?
Du kannst ja ablehnen wenn Du ein besseres Angebot hast. Es ist ja nicht verboten sich trotz Arbeit nebenher anderweitig umzuschauen und zu bewerben / vorzustellen.
Eben! Und mit Einzelbefristungen von 6, 12 und wieder 6 Monaten wären die erlaubten 2 Jahre (nach dem Gesetz) erreicht.
So hat das Vorgehen des Arbeitgebers seine völlige Rechtmäßigkeit!