Darf der Arbeitgeber mich (befristet) gehen lassen, wenn in meiner Abteilung zwei Stellen ausgeschri

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Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft mit Fristende automatisch aus. Es gibt keinen Anspruch darauf dass der Arbeitgeber den befristeten Vertrag verlängert, oder den Arbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen muss.

Ein Arbeitnehmer dessen befristeter Vertrag ausläuft, muss sich 3 Monate vor Ablauf der Frist arbeitssuchend melden, selbst wenn er eine mündliche Zusage auf eine unbefristete Übernahme hat.

Der Arbeitgeber hat das Recht eine Stelle neu auszuschreiben, ein vorhandener Betriebsrat kann verlangenen dass die zu besetzende Stelle nicht nur extern sondern auch intern ausgeschrieben wird.

Die Auswahl welchen Bewerber er einstellt obliegt alleine dem Arbeitgeber. Es gibt keinerlei Gesetz was dem Arbeitgeber dies verbietet, denn der Arbeitgeber trägt das wirtschaftliche Risiko und muss deshalb auch frei entscheiden können wen er einstellt und wen nicht.

Ihre Freundin sollte sich auf die Stelle bewerben, dann kann Sie auf Ihre Erfahrung verweisen. Wenn der Arbeitgeber (Vorgesetzte) mit Ihrer Freundin zufrieden war und sie diese Vorzüge im Gespräch gut rüberbringen kann, sollte sie gute Chancen haben den Job auch zu bekommen.

Manchmal hilft es den Vorgesetzten direkt anzusprechen und Interesse an der Stelle zu bekunden.

Fazit:

Kämpfen bringt gar nichts, mit guten Argumenten überzeugen bringt in der Regel sehr viel mehr!

Peter Kleinsorge

Der einzige Kampf den sie da führen kann ist die Bewerbung auf die Stelle. Da sie einen befristeten Vertrag hat und dieser ausläuft hat sie kein Anrecht auf Verlängerung. Das sagt ja der befristete Vertrag schon aus.

Natürlich rein vom Einarbeiten, Erfahrung und CO wäre deine Freundin mit Sicherheit geeigneter für die Stelle als jemand neues. Aber wenn der Arbeitgeber sie nicht behalten will, dann findet der genug und auch anerkannte Gründe um die Stell einer anderen Bewerberin zu geben.

alle offenen stellen müssen ausgeschrieben werden auch wenn sie inoffiziell eigentlich schon vergeben sind. einen anspruch auf diesen arbeitsplatz hat sie nicht. sie kann sich nur dem normalen bewerbungsverfahren unterwerfen und natürlich in einem vier-augen-gespräch ihre lage schildern. ob das etwas nützt ist natürlich fraglich. lediglich der br hat ein einspruchsrecht bei der stellenvergabe. ich weiß leider nicht, welche gründe sie dafür anführen können sie könnte sich also auch dort unterstützung suchen. ich vermute, dass der arbeitgeber nicht noch mehr festangestellte haben möchte und deswegen ma mit festvertrag bevorzugt. trotzdem muss er natürlich alle bewerbungen annehmen auch wenn eigentlich schon klar ist, dass sie aussichtslos ist.

Die haben keine gesetzlich geregelte vorrangstellung. Klar spricht vieles für die, was der Arbeitgeber sicher auch berücksichtigen wird, wenn er sich überlegt, denen die unbefristete Stelle zu geben, aber verpflichtet ist er dazu nicht. Kann ja sein, daß er die angestellten nur noch bis zum Ablauf der Frist behalten will und auf Bewerbungen von qualifizierterten Mitarbeitern hofft oder so ähnlich.

Kämpfen wird sich leider nicht lohnen, den ein Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen vertragsgemäß auslaufen lassen, wenn es befristet gewesen ist. Das hört sich jetzt gemein an, aber ein besonderes Recht auf Weiterbeschäftigung liegt bei Deiner Freundin daher nicht vor. Viel anders wäre der Fall, wenn Sie aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden wäre und der AG gleichzeitig eine Neueinstellung betreiben hätte. Hier kann gem. BVG gegen vorgegangen werden, da Neueinstellungen bei betriebsbedingter Kündigungen einer bestimmten Stelle in einem bestimmen Geschäftsbereich binnen 6 Monate nicht neubesetzt werden dürfen.