letzter Tag Arbeitgeber A und erster Tag Arbeitgeber B überschneiden sich. Problem?
Hallo
ich habe bei Arbeitgeber A zum 21.10 gekündigt, das ist ein Sonntag. Bei Arbeitgeber B sollte ich am 22.10 anfangen. Jetzt hat sich ergeben, dass ich bei Arbeitgeber B doch einen Tag früher Anfangen soll, da ich gleich am Sonntag mit zu einer Auslandsreise mitfahren soll. Jetzt überschneidet sich das Aus- und Eintrittsdatum der beiden Firmen. Bei Fa. A habe ich im Vertrag eine Vertragsstrafe stehen, wenn ich mich nicht an die gesetzlichen Fristen halte. Kann ich jetzt Probleme bekommen? Bekommt das Arbeitgeber A überhaupt mit, da ja Sonntag normalerweise kein Arbeitstag ist?
Mfg
Andreas
7 Antworten
ich werd am Montag nochmal mit meinem Arbeitgeber reden, ob er mich dann auch erst ab Montag anmeldet, und den Sonntag dann einfach auf mein Überstundenkonto verbucht. Es wird ja morgen nur die erste Seite des Vertrages ausgetauscht mit dem Datum, damit Versicherungstechnisch alles in Ordnung ist. Evtl. kann mann das auch wieder Rückgängig machen, wenn nichts passiert ist.
Mfg Andreas
Du verletzt doch keine Frist wenn Du einen Tag eher anfängst zu arbeiten. Die Kündigungsfrist bleibt doch trotzdem gewahrt.
Dein alter Vertrag sieht doch sicher eine Strafe vor, wenn Du einfach fristlos ohne Grund kündigst. Vermute ich mal.
Am Sonntag hast du doch auch keine Arbeitszeit im alten Betrieb, also auch keinen Urlaub. Wenn Du für diesen Tag nicht bezahlt wirst sehe ich hier kein Problem, beim neuen AG anzufangen.
Ev. muß Dein neuer Betrieb Dich am Sonntag mit der Lohnsteuerklasse 6 abrechnen. Aber das wird der Betrieb eher wissen.
Die Frage hast Du eigentlich schon selber beantwortet. Maßgebend ist auch nicht, ob Werk- oder Sonntag ist, sondern das, was im Vertrag steht. Die Alternative wäre ein Auflösungsvertrag - noch heute natürlich schwer zu bekommen. Hast Du eine Möglichkeit, Arbeitgeber A persönlich ans Telefon zu bekommen, so rufe ihn an. Mehr als "nein" sagen kann er nicht, daran musst Du Dich dann allerdings auch halten. Arbeitgeber B kann ja eigentlich auch nichts einfordern, da Du am Sonntag noch garnicht vertraglich gebunden bist.
Ne, ich hätte beim alten Arbeitgeber morgen nicht Arbeiten müssen. Hatte seit Mittwoch Urlaub, mir ist sogar ein Tag übrig geblieben, den ich nicht genommen habe, um meinen Nachfolger noch Einzuweisen. Mir bleibt eh nix anders mehr übrig als morgen beim neuen anzutreten, da ich schon zugesagt hatte.
Danke für euere zahlreichen Antworten.
Mfg Andreas
Es wäre übrigens übersichtlicher, wenn Du nicht auf Deine eigene Frage antwortest sondern die Funktion Antwort kommentieren benutzt
Hättest du beim alten Arbeitgeber am Sonntag üerhaupt zu arbeiten?
Wenn du - wie die meisten Leute - im alten Job sonntags frei hast, kannst du gern den neuen Job an diesem Tag antreten. Es spricht nichts dagegen, zwei Arbeitsverträge nebeneinander zu haben, wenn sich die Arbeitszeiten nicht überschneiden.