Arbeitgeber fordert auf einmal verstärkt Rufbereitschaft. Was tun?
Guten Abend,
Ich bin noch relativ neu bei meinem Arbeitgeber angestellt. Bei dem Bewerbungs bzw Einstellungsgespräch war die Rede von 1-2 Wochen pro Jahr Rufbereitschaft, was für mich auch überhaupt kein Problem darstellt.
Nun hat sich mein Arbeitgeber allerdings überlegt das ich auch alle 4-6 Wochen mit einer 24h Rufbereitschaft dran bin (Speziellerer Bereich im Handwerk) . Da fühle ich mich jetzt etwas auf die Füße getreten. Klar ist es vielleicht auch gut das er mir das zu traut, allerdings fühle ich mich da schon in meinem Feierabend und Wochenende sehr eingeengt. Davon abgesehen kenne ich mich nicht wirklich mit der Thematik aus.
Im Arbeitsvertrag ist nur festgehalten das ich zu regelmäßigen 7 Tägigen/24h Rufbereitschaft mich zur Verfügung halten soll. Da war mir aber mündlich gesagt worden das dieses nur die einfache Bereitschaft sei, die 1-2 mal pro Jahr auf mich zu kommt.
Wie würdet ihr da vorgehen? Ich will jetzt bestimmt nicht meinen Job/ruf aufs Spiel setzen. Allerdings fühle ich mich etwas hintergangen.
Für Tipps bin ich euch echt dankbar!
Lg
2 Antworten
Wie die meisten Probleme lässt sich auch dieses in der Praxis am besten mit Geld aus der Welt schaffen.
Denn eine Rufbereitschaft bedeutet ja, dass du in deinen Freizeitmöglichkeiten eingeschränkt bist, um auf Abruf deine Arbeit aufnehmen zu können.
Die meisten Tarifverträge haben dafür ein Vergütungssystem vorgesehen. Also sollte auch in deinem Fall eines existieren.
So gibt es im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst die Regelung, dass eine 24-Stunden-Rufbereitschaft pauschal mit 2 Stundenlöhnen vergütet wird, auch wenn kein Einsatz stattfindet. Am Wochenende und an Feuertagen sind es ganze 4 Stundenlöhne. Dazu kommen noch die tatsächlich in der Bereitschaft angefallenen Arbeitszeiten plus eventueller Zeitzuschläge.
Bei einer vernünftigen Bezahlung der Rufbereitschaft erhöht sich das Mittun der Beschäftigten schlagartig.
Bohr doch hier einfach mal nach. Gegen ordentliches Geld wird dir auch eine Rufbereitschaft alle sechs Wochen deutlich leichter fallen.
Lässt sich so einfach nicht beantworten, aber schau mal hier: https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/rufbereitschaft-verg%C3%BCtung-und-ruhezeiten?full=1