Privatnutzung des Dienstfahrzeuges während der Bereitschaft?
Guten Tag,
Ich habe eine Woche lang einmal im Monat Bereitschaftsdienst. Dafür bekomme ich vom Arbeitgeber das Firmenauto, womit ich nach Hause und wieder zur Arbeit fahren kann. Jedoch muss ich in meiner Freizeit innerhalb einer Stunde nach einem Notdienstsnrufes in der Firma zur Verfügung stehen. Um die Zeitspanne von 1 Stunde realisieren zu können sollte ich doch mit dem Firmenauto auch private Fahrten durchführen dürfen, oder nicht?
Denn: Wenn ich über kein mobiles Fahrzeug verfüge und gezwungen bin mit Bus, Bahn oder Fahrrad zu fahren um an mein privates Ziel ankommen zu können und ich dann am privat schwer zu erreichenden Ort dann noch ein Anruf aus der Firma bekomme, wäre es für mich unmöglich die Zeitspanne von nur 1 Stunde einzuhalten. Wie ist es in dem Fall steuerlich geregelt? Oder muss ich dann eine Woche lang zu Hause auf die Anrufe aus der Firma abwarten? Vielen Dank für Ihre Zeit.
1 Antwort
Ohne § zu googeln kann ich Deine Argumentation nachvollziehen. Wenn Du bei Bereitschaft ein Zeitfenster von einer Stunde hast dann kannst Du für Privates den Firmenwagen nutzen - insoweit Du in maximal einer Stunde parat stehst.
Meine Gefährtin ist Krankenschwester im mobilen Dienst, und wenn sie Bereitschaft hat behält sie den Dienstwagen. Wir fahren damit Einkaufen und Sonstiges, kommt ein Einsatz steige ich aus und sie fährt zum Patienten.