PEKiP Gruppenleiterin, als Freiberufler und einige Fragen?
Hallo, Ich bin nun ganz frisch PEKiP Gruppenleiterin und nun, da dass neue Jahr angefangen hat(Frohes neues Jahr) werde ich auch bald mit meinen Baby-Kursen anfangen. Ich werde nächste Woche zum Finanzamt gehen und mich dann Freiberuflich melden. Für mich ist das alles ziemlich Neuland, aber vielleicht gibt mir jemand hier die Sicherheit, dass es richtig ist was ich mache.
Ich bin mit 15std wöchentlich angestellt, der Arbeitgeber weiß bescheid und nun möchte ich es auf Freiberuflerbasis machen. ich habe einen Raum zur Untermiete bekommen, wo ich an einem tag in der Woche anfangen werde mit einem oder auch zwei Kursen.
gerne möchte ich in Richtung babykurse weitere Fortbildungen machen, sodass ich mein Tätigkeitsfeld erweitere. Muss ich dann einen Überbegriff auswählen beim Finanzamt? was wäre das ? Beratung ,evtl erste Hilfe Säuglinge und babymassage biete ich dann an. wäre alles freiberuflich?
und wie ist das mit den Rechnungen? im pekip ist es nicht üblich Rechung zu schreiben, einfach eine Quittung für die bezahlte Kursgebühr? und mehrwehrtsteuerpflichtig bin ich dann auch nicht und muss sie ausweisen? oh je ;-)
Vielleicht ist ja hier sogar eine Gruppenleiterin...
Liebe Grüße
1 Antwort
Die Frage, ob es freiberuflich ist oder nicht, kann man sich nicht einfach aussuchen. Dazu muss zunächst der Paragraf 18 Einkommensteuergesetz geprüft werden, ob ihre Berufsbezeichnung dort enthalten ist. Wenn ja, sind sie Freiberufler. Wenn es nicht explizit drin steht, müssten Urteile von der Finanzverwaltung geprüft werden, ob die Tätigkeit, der sie nachgehen, unter die freiberufliche Tätigkeit fällt. Sollte sich da auch nichts finden, was ich im übrigen von einem Steuerberater machen lassen würde, wird es kompliziert.
https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/berater-suchen/steuerberater-suchen/
Rechnungslegung:
Quittungen an die Kursteilnehmer sind in Ordnung, bitte eine Kopie für die eigenen Unterlagen als Betriebseinnahme aufheben. Das muss am Jahresende in die Einkommensteuererklärung, um die Einkünfte aus dieser Tätigkeit zu ermitteln. Welche Einkunftsart das nun genau wisst, hatten wir ja oben versucht zu klären, entweder freiberuflich oder gewerblich. Das sollte ein Fachmann klären, nicht unbedingt das Finanzamt.
Häufig ist es auch üblich, dass der Bildungsträger mit dem Kursleiter direkt abrechnet, es wird dann also eine Art Vertrag oder Sammelrechnung erstellt. Damit entfallen die einzelnen Quittungen, die Kursteilnehmer müssen dann dementsprechend mit dem Bildungsträger in Kontakt treten, zum Beispiel für Bezahlung oder Rechnungslegung.
Umsatzsteuerpflicht oder nicht:
das richtet sich danach, ob die Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Das ganze ist wiederum im Umsatzsteuergesetz nachzulesen, dazu würde ich auch einen Steuerberater empfehlen.
Sofern es eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ist, kann man immer noch nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz die Kleinunternehmerregelung nutzen, und in einem bestimmten Rahmen ohne Umsatzsteuer arbeiten.
Ihre Fragen zeigen mir, dass sie überhaupt gar keine Ahnung davon haben, was sie da machen wollen. Erkundigen Sie sich bitte vorher gründlich, um nicht später auf die Nase zu fallen, das könnte ziemlich teuer werden.
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